Wird das hier jetzt zum Trend uralte Beiträge zu pushen?
Diese Aussage ist einfach zu schwammig um es mit der Steuererklärung in Verbindung zu setzen. Sollte sich das Finanzamt darüber informieren wollen, dann sollte man die Ausgaben wie auch die Einnahmen in einer einfacher Buchhaltung dokumentieren und darauf achten, dass man die zuwendungen nur für die projektgebundenen Zwecke benutzt. Sind die einnahmen der Spenden um ein vielfaches höher als die Zweckgebundenen Ausgaben, so empfiehlt es sich ein (Neben)-Gewerbe anzumelden (d.H. solltet ihr einen Gewinn aus eurem Projekt erwirtschaften).
Das alles ist aber wesentlich komplizierter und wenn man sowas macht, sollte man sich noch einmal mit dem BGB, den AGBs/EULAs dem Urheberrecht und dem Steuerrecht auseinandersetzen.
Ich bin kein Rechtsexperte ich hatte aber schon einmal Bekanntschaft mit dem Finanzamt deswegen. Was die Sache mit Blizzard angeht rätsel ich einfach schon seit Jahren und es scheint so, als würde es tolleriert werden (Ich meine, wenn Blizzard im Recht ist und die ganzen PServer sind ja bekannt, so könnte Blizzard einfach alle wegklagen und als aller erstes die großen Projekte die ja Items usw. verkaufen wie warme Semmel...). Hier sind wir wieder beim Anfang dieses Posts. Eine Klage von Blizzard würde auch eine Prüfung der EULA/AGBs nach sich ziehen und EA hatte bereits den schwarzen Peter gezogen, als diese vor Gericht mussten... die Rechtsabteilung bei Blizzard weiß wohl sehr genau, dass sie zwar "im Recht" sind, aber auch mit mit Einbußen rechnen müssten. Also in der Theorie ist Blizzards aktuelle haltung zu PServern günstiger... aber das ist nur eine Theorie.
Und wenn man schon mit dem Rechtlichen hier anfängt ;-) Die meisten Webseiten haben noch nicht einmal ein Impressum und das ist strafbar.
Copyright und Urheberrecht. Hier einmal ein Text zum lesen (Ja ich weiß lesen ist immer so anstrengend).
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Es geht hierbei um die unterschiede und um die "falsche" Annahme, dass das Copyright und Urheberrecht das selbe ist (ist es aber nicht).
Ja das stimmt wohl mehr oder weniger. Das diese Methode weder EU noch DE komform ist, sollte doch mittlerweile bekannt sein. Auch das diese EULAs/AGBs nicht immer mit den Gesetzen hierzulande zusammenpassen ist ja auch kein Geheimnis mehr. Wie z.B. hier: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] . Wie sieht es denn bei den gekauften WoW CDs/DVDs aus? Richtig hier ist es eine Grauzone... du hast den Datenträger mit den Inhalten erworben und in Deutschland ist es eben nicht wie in den USA. hier einmal eine Diskusion auf den battle.net: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] . Wenn diese beim Installieren oder Verbinden mit Blizzard aktzeptiert werden stimmt das, davor eben nicht.Quote:
Du akzeptierst die EULA bei der Accounterstellung und wenn du das Spiel das erste Mal startest.
Ja das ist wohl wahr. Also fast... Es ist ein Unterschied ob du dich jetzt als eine Firma ausgibst oder einen Markennamen benutzt um zu zeigen dass du etwas mit dieser zu tun hast. Die Bilder wurden nicht nur von Blizzard erstellt, oft werden auch "Fan-Bilder" benutzt. Einige Gildenwebseiten benutzen auch den Namen und Bilder von Blizzard, ob es sich nun um "nicht legal" oder "legal" handelt, entscheidet wohl der Inhaber des Copyrights ob du die Grafiken für deinen Zweck benutzen darfst oder nicht. Wenn der Rechteinhaber dich jedoch anschreibt und dir untersagt die Werke zu benutzen solltest du diese auch entfernen (sofern du davor nicht eine Erlaubnis vom Inhaber eingeholt hast).Quote:
....
Außerdem verwenden die meisten Server den Namen "Warcraft" und benutzen Bilder von Blizzard, was ebenfalls nicht legal ist...
Auch hier gibt es Unterschiede. Ein Shop in den man Items für einen Preis X verkauft ist ganz gewiss keine Spende (Hierzu sollte man sich die Definition von "Spende" einmal durchlesen. Eine Spende darf niemals mit einer Gegenleistung "belohnt" werden und es darf auch nicht heißen "Spende 100€ und als Dank erhältst du dieses und jenes".). Eine Spende oder eine freiwillige Zahlung sind meist Zweckgebunden, D.h. die Einnahmen dürfen nur und ausschließlich für das "Projekt" ausgegeben werden. Wirbt man also mit "Unterstütze unser Projekt mit einer Spende" so darf man die eingenommenen Spenden auch nur für den Unterhalt usw. aufwenden (einen BMW dürft ihr also nicht davon kaufen XD).Quote:
Und da die meisten Server "Spenden" annehmen, welche in so einem Fall nicht mal als Spenden zählen, könnte man sie auch noch wegen Steuerhinterziehung anklagen, da wohl die wenigstens die eingenommenen Geldmengen in der Steuererklärung angeben.
Diese Aussage ist einfach zu schwammig um es mit der Steuererklärung in Verbindung zu setzen. Sollte sich das Finanzamt darüber informieren wollen, dann sollte man die Ausgaben wie auch die Einnahmen in einer einfacher Buchhaltung dokumentieren und darauf achten, dass man die zuwendungen nur für die projektgebundenen Zwecke benutzt. Sind die einnahmen der Spenden um ein vielfaches höher als die Zweckgebundenen Ausgaben, so empfiehlt es sich ein (Neben)-Gewerbe anzumelden (d.H. solltet ihr einen Gewinn aus eurem Projekt erwirtschaften).
Das alles ist aber wesentlich komplizierter und wenn man sowas macht, sollte man sich noch einmal mit dem BGB, den AGBs/EULAs dem Urheberrecht und dem Steuerrecht auseinandersetzen.
Ich bin kein Rechtsexperte ich hatte aber schon einmal Bekanntschaft mit dem Finanzamt deswegen. Was die Sache mit Blizzard angeht rätsel ich einfach schon seit Jahren und es scheint so, als würde es tolleriert werden (Ich meine, wenn Blizzard im Recht ist und die ganzen PServer sind ja bekannt, so könnte Blizzard einfach alle wegklagen und als aller erstes die großen Projekte die ja Items usw. verkaufen wie warme Semmel...). Hier sind wir wieder beim Anfang dieses Posts. Eine Klage von Blizzard würde auch eine Prüfung der EULA/AGBs nach sich ziehen und EA hatte bereits den schwarzen Peter gezogen, als diese vor Gericht mussten... die Rechtsabteilung bei Blizzard weiß wohl sehr genau, dass sie zwar "im Recht" sind, aber auch mit mit Einbußen rechnen müssten. Also in der Theorie ist Blizzards aktuelle haltung zu PServern günstiger... aber das ist nur eine Theorie.
Und wenn man schon mit dem Rechtlichen hier anfängt ;-) Die meisten Webseiten haben noch nicht einmal ein Impressum und das ist strafbar.
Copyright und Urheberrecht. Hier einmal ein Text zum lesen (Ja ich weiß lesen ist immer so anstrengend).
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Es geht hierbei um die unterschiede und um die "falsche" Annahme, dass das Copyright und Urheberrecht das selbe ist (ist es aber nicht).