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Originally Posted by Seekin
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich deine Aussage? Mir ist kein Gesetz bekannt, dass kostenfreie Nahrung, kostenfreie Kleidung und/oder kostenfreien Wohnraum garantiert. Das Grundgesetz garantiert Menschenwürde (Art. 1 GG) und den Sozialstaat (Art. 20 GG), aber keinen Anspruch auf kostenlose Güter. Leistungen wie bspw. das Bürgergeld sind bedarfsabhängige Sozialleistungen, keine kostenfreien Rechte. Miete, Lebensmittel, Kleidung und so weiter müssen weiterhin bezahlt werden; das Bürgergeld ist lediglich ein Zuschuss.
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An sich hast du Recht, doch kostenlos ist das Existenzminimum, ja muss es sein.
Der Sozialpakt der EU besagt:
In Artikel 11 Absatz 1 erkennen die Vertragsstaaten ausdrücklich das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an. Dieser umfasst insbesondere:
Nahrung: Das Recht auf ausreichende und angemessene Ernährung sowie auf Schutz vor Hunger.
Kleidung: Der Anspruch auf notwendige und angemessene Bekleidung.
Unterkunft: Das Recht auf angemessene Wohnung, was mehr als nur ein Dach über dem Kopf bedeutet und auch Schutz sowie Privatsphäre einschließt.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich zudem zur stetigen Verbesserung der Lebensbedingungen. In Deutschland und anderen Ländern wird die Einhaltung dieser Rechte regelmäßig durch UN-Ausschüsse überprüft. In Deutschland ist das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ein zentrales, einklagbares Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht in wegweisenden Urteilen (insbesondere 2010 und 2019) konkretisiert. Es folgt das 2010er Urteil:
Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 sind Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten verfassungswidrig.
Auszug des Urteils vom 09.02.2010:
“Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach § 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden ..."
Doch nicht nur das. Man lese folgendes:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE) hat im Jahr 1954 in einem Urteil formuliert:
“Der Einzelne ist zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen, aber nicht Untertan, sondern Bürger.
[...] Die unantastbare, von der staatlichen Gewalt zu schützende Würde des Menschen (Art. 1) verbietet es, ihn lediglich als Gegenstand staatlichen Handelns zu betrachten, soweit es sich um die Sicherung des “notwendigen Lebensbedarfs” [...],
also seines Daseins überhaupt handelt. Mit dem Gedanken des demokratischen Staates (Art. 20) wäre es unvereinbar, daß zahlreiche Bürger, die als Wähler die Staatsgewalt mitgestalten, ihr gleichzeitig hinsichtlich ihrer Existenz ohne eigenes Recht gegenüberstünden.” (BVerwGE 1/ 161 f.)
Auszug aus dem ILO - Übereinkommen 29:
Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.
Die rechtlichen Folgen gegen die Behörde bei erpresster Zwangsarbeit:
ILO Artikel 25:
Die unberechtigte Auferlegung von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unter Strafe zu stellen. Die Mitglieder, die dieses Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die ergriffenen Strafmaßnahmen wirksam sind und streng vollzogen werden. Hier greift in Deutschland das Strafgesetzbuch, da es sich bei Erpressung von Zwangsarbeit auch um Nötigung handelt.
Im § 15 SGB II steht überall das Wort “soll” geschrieben. Soll bedeutet - de jure - “kann”, muss aber nicht. Erst wenn das Wort "ist" dastehen würde, wäre es ein "muss". Die wenigsten Menschen wissen, dass die Begriffe "soll", “kann” und "ist" - im Verwaltungsrechtlichen - andere Bedeutungen haben. Der Trick besteht darin, dem rechts-unwissenden Leistungsbezieher vorzugaukeln, das Wörtchen “soll" bedeutet *soll*. Warum steht da nicht "ist"? Weil es nach dem Grund- und Völkerrecht rechtswidrig wäre.
Es darf weder jemand zu einem Vertrag noch zur Arbeit gezwungen werden.
Man muss nur bis 10-20% des gesamten Volkes in Deutschland arbeiten lassen, damit der Status-Quo aufrechterhalten werden kann. Der Rest könnte in Wahrheit chillen und durch ein bedingungsloses Grundeinkommen versorgt werden. Es wäre unendlich einfach dieses System umzusetzen, aber genauso einfach andere menschenwürdige Systeme zu installieren, doch die korrupten Illuminaten-Herrscher wollen es nicht, und solange die Masse das nicht versteht, wie einfach es in Wahrheit sein kann, wird sich dahingehend nie was ändern. Zudem ist es eine Lüge, zu behaupten, alle müssten am Arbeitsleben teilhaben. Das würde mit dem aktuellen Geldsystem gar nicht funktionieren. Dieses Geldsystem braucht sogar Arbeitslose! Im Übrigen verdienen Sie an den Arbeitslosen eine Menge Geld. Das wird so nur nicht kommuniziert, um das arbeitende Volk nicht unnötig wütend zunmachen. Und in Wahrheit muss keiner arbeiten, wenn er nicht will.
UND JETZT BITTE AUFMERKSAM LESEN
Wer über das Existenzminimum hinaus - also Kleidung, Nahrung und Unterkunft in Menschenwürdigem Maß - mehr vom Leben will, nimmt nach Gesetz am Arbeitsleben teil. Dabei sind die genauen Gründe, wieso Menschen nur das Existenzminimum wählen, irrelevant. Es ist ihre private Sache, die man allerdings kommunizieren kann und darf.
Außerdem: Die 563€, die aktuell das Existenzminimum sichern sollen, sind in Wahrheit zu wenig. Für solche Almosen braucht man keinerlei Gegenleistung vollziehen. Der Staat ist der Staat, weil er der Staat sein will und somit Macht ausüben will. Er hat Sorge zu tragen, für jeden, der nur das Existenzminimum haben will. Wie er das macht, ist für den Träger dieser Leistung irrelevant. Der Staat muss sich darum kümmern. Es wird immer Menschen geben, die "mehr" von dem Leben wollen, als nur das Minimum an Existenz zu besitzen. Und es wird immer Menschen geben, die nichts vom Leben wollen, als das Minimum; zum Beispiel weil sie in das Nirvāṇa untertauchen wollen, oder aus ganz anderen Gründen, die nicht kommuniziert werden müssen.