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vernunft und respekt im strafgesetzbuch mit einbeziehen .. bist du des wahninns?
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Ich bin bei Verstand und wie sieht es mit dir aus?
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(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
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Was aber viel zu wenig ist (und das ist nicht nur meine Meinung).
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wenn du schon von den lächerlichen strafen redest dann gib doch aml lachhafte beispiele für strafen für kinderschänder... sprich QUELLEN
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Zwei Artikel die ich bei google nach etwa 1 Minute durch die Sucheingabe "Kinderschänder" gefunden habe. Beides sind Aktuelle Artikel.
Und das ist leider nicht die Ausnahme, sondern eben fast normalität. Nur weil im Stgb steht, dass man bis zu 10 Jahren bekommen kann, bekommt man eigentlich nie die Volle Strafe. Hinzu kommt noch, dass man manchmal auf grund von z.b. vorbildlichem Verhalten früher entlassen wird.
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Warum sollte man auch von einem Kinderschänder berichten der z.B. 10 Jahre bekommt?
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Weil es eigentlich nie der Fall ist das die Volle Strafe ausgesprochen wird.