Das ist ganz einfach zu erklären.Quote:
kurz zur sache, scheinst sich ja ein bisschen auszukennen:
Hab den wagen im Mai gekauft und jetzt die Mängel entdeckt. Habe vorhin bei ihm angerufen und gesagt das vorne an der Stoßstange zwei dellen sind die er mir verschwiegen hat (man sieht sie erst bei genauem hinschauen). Er meinte das er bis zum 20.8 im Urlaub ist, ich meinte dann zu ihm das mir das egal ist und ich den Brief zur nachbesserung morgen abschicke.
Wenn er nach 2 Wochen nicht antwortet schicke ich einen zweiten Brief ab, und wenn dann wieder keine antwort kommen sollte kann ich einen teil vom Kaufpreis zurückverlangen, dann am besten über Polizei oder?
Wie kann ich mich absichern das er den Brief auch bekommen hat, per Einschreiben? Was soll ich machen wenn er den Brief beim Postboten verweigert bzw. er wirklich im Urlaub ist?
ps: er hat sich nicht sehr kooperativ gezeigt
Du schickst ihm schriftlich die Aufforderung zur Nachbesserung per Einschreiben mit Rückschein, so hast du einen handfesten Beweis das es in Empfang genommen wurde. Ignoriert er dich oder lehnt die Post ab dann letzten Satz ganz unten durchlesen.
Nur weil er im Urlaub ist heisst es nicht das die Firma zu ist, Betriebsferien kann sich kein normaler Autohändler leisten, irgendjemand ist immer vor Ort.
Setz ihm eine großzügige Frist von 10 Werktagen um sich mit dir in Verbindung zu setzen und dir einen Termin zur nachbesserung zu geben.
Vom Gesetz her musst du ihm 3 mal die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen, bei dem Transport deines KFZ ist der Händler im Zugzwang, das heißt er hat die Verantwortung dein Auto dahin und zurück zu bringen, wie gesagt mit einem Transporter.
Du kannst ihm auch vorschlagen es bei dir vor Ort machen zu lassen in einem Meisterbetrieb, er muss dafür nur den Kostenvoranschlag haben und dir eine Kostenübernahmezusage in dieser Höhe zu senden.
Wobei ich dir ehrlich sagen muss das 2 Beulen in der Stoßstange so eine rechtliche Sache sind da bist du in der Beweispflicht das es wirklich beim Kauf schon so war und du nicht wo gegen gefahren bist, wenn der Händler schlau ist kann er dir da sagen das du es ihm Nachweisen musst.
Die Polizei hat mit der Sache nichts zu tun, Kostenvoranschläge machen und ab zum Anwalt für Vertragsrecht, dieser fordert deine Summe ein.