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Originally Posted by xMrvn
Da stimme ich dir zu. Die Beweise für das Vorliegen einer Straftat müssten natürlich erstmal in Verzug geraten. Man muss aus der Sicht der Polizisten folgendes beachten: Diese wissen nicht ob was getrunken hast oder nicht. Eigenmächtig(zur Abwehr von Gefahr im Verzug) dürften sie nur etwas unternehmen, sofern es wirklich offensichtlich ist, dass das vorliegen der o.g. Straftat sehr wahrscheinlich ist und die Beweise zum vorliegen von dieser unmittelbar vor der Zerstörung stehen. Der Polizist sieht aber nur jemanden mit ausgelaufenem Kühlwasser, welches alkoholisch riecht und einem Jungen, der sagt er wäre nüchtern und an seine Rechte festhält. Das sind noch lange nicht genügend Anhaltspunkte für die Polizei um überhaupt davon auszugehen, dass denn die Straftat vorliegt. Damit die Polizei allerdings nicht rechtsmissbräuchlich handelt, darf diese nur bei dem offenstlichen Vorliegen eingreifen -> Unschuldsvermutung, nicht jeder Bürger steht unter dem Generalverdacht etwas verbotenes Getan zu haben. Da diese Unschuldsvermutung erstmal grundsätzlich nicht hinreichend widerlegt werden kann müssen die Polizisten einen Richter anrufen und um Erlaubnis für einen Bluttest bitten. Befindet der Richter, dass die Indize (nicht Beweise) nicht hinreichen um eine Blutabnahme zu rechtfertigen, dann kann die Polizei nichts machen. Egal wie sehr sie einem misstrauen.
Tl;Dr: Gefahr im Verzug liegt nicht vor, auchwenn der Polizist denkt du machst dich verdächtig nur weil du von deinen Rechten gebrauch machst; Unschuldsvermutung ist beachten, daher Richter anrufen wahrscheinlich obligatorisch; Unschuldsvermutung = Man muss den Polizisten nichts entlastendes geben (Pinkeln/Pusten = aktives Tun), denn man ist ja eh erstmal nicht Verdächtigund wird als Unschuldig von allem angesehen, mit einem Test kann man sich belasten und aktiv belasten muss sich niemand
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Wenn ich heute von der Polizei angehalten werden und die würden mich nach einem Alkoholtest fragen, dann würde ich freundlich nachfragen welchen Grund sie dafür haben? Ob ich mich auffällig verhalten habe? Wenn die Beamten mir keinen guten Grund nennen können, würde ich sagen, dass ich bei einem Alkoholtest nicht mitwirken möchte und ob ich jetzt bitte weiterfahren darf.
Error z.B. betont die ganze Zeit das ich überhaupt keine Ahnung habe, aber weiß selber nicht, dass ein Polizist niemand zur Wache mitnehmen darf, solange nicht ausreichend Beweise vorhanden sind und selbst dann brauch er eine Erlaubnis vom Staatsanwalt.
Ein Polizist kann sich bei so einer Situation sehr schnell Strafbar machen und das wissen Polizeibeamte auch. Man kann dann beim Staatsanwalt Strafanzeige und Strafantrag stellen und dabei ist nicht wichtig ob der Polizeibeamte verurteilt wird oder nicht, sondern viel mehr wie lange dieses Verfahren dauert. Zudem bekommt ein Beamte ein Eintrag wenn eine Anzeige läuft und kann in dieser Zeit unter keinen Umständen befördert werden.
Polizeibeamte haben vor jeder Strafanzeige Angst, weil wenn sich diese Anzeigen häufen, kann es sein, dass sie für mehrere Positionen gar nicht mehr zugelassen werden.
Falls ein Polizeibeamter euch mal mitnehmen sollte und ihr habt dem nicht zugestimmt, dann macht er sich Strafbar:
§ 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger
Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:
“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.
– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.
Quelle:
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Wie man sieht, ist die Polizei gar nicht so mächtig wie man denkt..