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Polizeikontrolle: Wieso keine Blutabnahme?

Discussion on Polizeikontrolle: Wieso keine Blutabnahme? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old 03/31/2016, 13:53   #151
 
Error-404's Avatar
 
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Originally Posted by phatiw View Post
Ne natürlich nicht. Und tote Menschen in meinem Kofferraum sind auch kein Beweis dafür, dass ich die grad umgelegt habe. Oh Herr, lass Hirn regnen.
Lass gut sein, das macht keinen Sinn mit dem. Er will und kann es nicht verstehen.
Error-404 is offline  
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Old 03/31/2016, 14:03   #152
 
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Originally Posted by ~234er~ View Post
?
Für dich ein neues Gehirn?

Ein nach Alkohol stinkendes Auto, hat garnix damit zu tun, ob der Fahrer alkohol getrunken hat oder nicht..^^

Verstehe deine Argumentation nicht xD

Erst lesen,
dann antworten
Nein natürlich nicht, sind wahrscheinlich die neuen Duftbäumchen von Rossmann. Du solltest mal bei der 110 anrufen und denen das mitteilen. Viel zu viele unschuldige Mitbürger werden deswegen nun stundenlang von Beamten zu unrecht festgehalten.
phatiw is offline  
Old 03/31/2016, 14:04   #153
 
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Originally Posted by Error-404 View Post
Lass gut sein, das macht keinen Sinn mit dem. Er will und kann es nicht verstehen.
Ich würds gern verstehen, aber was hat ein nach Alkohol riechendes Auto mit die Betrunkenheit des Fahrers zu tun hat.

In meinen Augen nichts.

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Originally Posted by phatiw View Post
Nein natürlich nicht, sind wahrscheinlich die neuen Duftbäumchen von Rossmann. Du solltest mal bei der 110 anrufen und denen das mitteilen. Viel zu viele unschuldige Mitbürger werden deswegen nun stundenlang von Beamten zu unrecht festgehalten.
Okeii kuhl
~234er~ is offline  
Old 03/31/2016, 14:08   #154
 
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Ich würds gern verstehen, aber was hat ein nach Alkohol riechendes Auto mit die Betrunkenheit des Fahrers zu tun hat.

In meinen Augen nichts.
Was in deinen Augen ist und nicht ist, juckt die Polizei halt keinen Meter. Keiner fragt dich nach deiner Meinung in einer Kontrolle. Der konkrete Verdacht reicht den Beamten.
Daran merkt man, dass du noch nie in einer Polizeikontrolle warst.

"Haben Sie Alkohol getrunken?"
Nein -> Gut, dann macht es ihnen ja nichts aus, wenn wir einen Alkoholtest machen
Ja -> Steigen sie bitte aus, wir müssen einen Alkoholtest machen, um festzustellen, ob sie noch im "grünen" Bereich sind.

"Ich möchte den Test nicht."
-> Gut, dann lassen Sie das Auto hier und kommen sie bitte mit zur Wache.
Error-404 is offline  
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Old 03/31/2016, 14:22   #155
 
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Originally Posted by Error-404 View Post
Was in deinen Augen ist und nicht ist, juckt die Polizei halt keinen Meter. Keiner fragt dich nach deiner Meinung in einer Kontrolle. Der konkrete Verdacht reicht den Beamten.
Daran merkt man, dass du noch nie in einer Polizeikontrolle warst.

"Haben Sie Alkohol getrunken?"
Nein -> Gut, dann macht es ihnen ja nichts aus, wenn wir einen Alkoholtest machen
Ja -> Steigen sie bitte aus, wir müssen einen Alkoholtest machen, um festzustellen, ob sie noch im "grünen" Bereich sind.

"Ich möchte den Test nicht."
-> Gut, dann lassen Sie das Auto hier und kommen sie bitte mit zur Wache.
Stimme ich vollkommen zu.
Aber was ist der konkrete Verdacht bezüglich des 1. Post, denn darauf bezieh ich meine Antworten.
Ich sehe keinen konkreten Verdacht, einen Alktest durchzuführen, nur weil des Auto nach AlK riecht, aber der Fahrer nicht?

Da wird der Richter auch keiner Blutabnahme zustimmen.
~234er~ is offline  
Old 03/31/2016, 15:20   #156
 
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Ich war vor 2 Jahren in einer Polizeikontrolle..
Allgemeine Verkehrskontrolle, ob Drogen oder sonstiges genommen wurden.
Der Polizist kam zum Fenster und erzählte dann ganz lässig:
"Nehmen Sie ab und an mal Drogen.. so am Wochenende oder öfters?"
Das hat er so witzig gesagt, dass meine Freundin, Ihre Freundin und ich lachen mussten.

Es tut mir leid, aber wenn er ehrlich meint, das ganze so runter spielen zu müssen, das ich keinerlei Befürchtungen brauche es zuzugeben, dann kann man doch nur darüber lachen.

Jedenfalls sollte ich dann diese bekloppten Tests machen.
Auf einem Bein stehen.. bis 30 zählen etc.
Meine Augen schaute er sich zuerst an und meinte, da ich halt sehr dunkle Augen habe, konnte er nicht sehen, ob diese jzetzt wirklich größer wurden.
Bis 30 zählen war dann angesagt und dabei sollte man sich nach hinten lehnen.
Bin mir sogar ziemlich sicher, dass ich bis 30 gezählt habe, da ich von 21 anfing und dies so ausspreche das es genau einer Sekunde entspricht.

Jedenfalls habe ich laut dem Polizisten alle Tests verkackt und durfte in einer Feuerwehr Toilette Urin abgeben.

Ich sagte zu Ihm, ich könne alleine auf Klo gehen.
er sagte darauf: "machen Sie. Ich guck Ihnen nichts weg."
Ich sagte nur: "Brauchen Sie auch nicht. Urin werde ich auch nicht hier aus dem Abfluss fischen.."

Letzenendes ergab der Test natürlich, dass ich Clean bin und dennoch versuchte er es am ende nochmal: "Aber so am Wochenende nehmen Sie doch manchmal etwas oder?"
Hammer oder?

Heute weiß ich, dass ich die ganzen Test nicht machen muss und der Polizist mir das erst mal nachweisen muss.
Beziehungsweise ist mein Schwiegervater Polizist und den rufe ich demnächst an, dann ist die Kontrolle innerhalb weniger Sekunden beendet, versprach er mir

PS: Demnächst lasse ich mir ein Vollbart wachsen und das Navi offensichtlich nach Frankreich oder Belgien navigieren.
BoGaRaM is offline  
Old 03/31/2016, 16:04   #157


 
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Originally Posted by BoGaRaM View Post
PS: Demnächst lasse ich mir ein Vollbart wachsen und das Navi offensichtlich nach Frankreich oder Belgien navigieren.
Hahahah - zum Köln Bonn Flughafen wäre es sinnvoller
Radal is offline  
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Old 03/31/2016, 23:12   #158
 
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Stimme ich vollkommen zu.
Aber was ist der konkrete Verdacht bezüglich des 1. Post, denn darauf bezieh ich meine Antworten.
Ich sehe keinen konkreten Verdacht, einen Alktest durchzuführen, nur weil des Auto nach AlK riecht, aber der Fahrer nicht?

Da wird der Richter auch keiner Blutabnahme zustimmen.
Da stimme ich dir zu. Die Beweise für das Vorliegen einer Straftat müssten natürlich erstmal in Verzug geraten. Man muss aus der Sicht der Polizisten folgendes beachten: Diese wissen nicht ob was getrunken hast oder nicht. Eigenmächtig(zur Abwehr von Gefahr im Verzug) dürften sie nur etwas unternehmen, sofern es wirklich offensichtlich ist, dass das vorliegen der o.g. Straftat sehr wahrscheinlich ist und die Beweise zum vorliegen von dieser unmittelbar vor der Zerstörung stehen. Der Polizist sieht aber nur jemanden mit ausgelaufenem Kühlwasser, welches alkoholisch riecht und einem Jungen, der sagt er wäre nüchtern und an seine Rechte festhält. Das sind noch lange nicht genügend Anhaltspunkte für die Polizei um überhaupt davon auszugehen, dass denn die Straftat vorliegt. Damit die Polizei allerdings nicht rechtsmissbräuchlich handelt, darf diese nur bei dem offenstlichen Vorliegen eingreifen -> Unschuldsvermutung, nicht jeder Bürger steht unter dem Generalverdacht etwas verbotenes Getan zu haben. Da diese Unschuldsvermutung erstmal grundsätzlich nicht hinreichend widerlegt werden kann müssen die Polizisten einen Richter anrufen und um Erlaubnis für einen Bluttest bitten. Befindet der Richter, dass die Indize (nicht Beweise) nicht hinreichen um eine Blutabnahme zu rechtfertigen, dann kann die Polizei nichts machen. Egal wie sehr sie einem misstrauen.

Tl;Dr: Gefahr im Verzug liegt nicht vor, auchwenn der Polizist denkt du machst dich verdächtig nur weil du von deinen Rechten gebrauch machst; Unschuldsvermutung ist beachten, daher Richter anrufen wahrscheinlich obligatorisch; Unschuldsvermutung = Man muss den Polizisten nichts entlastendes geben (Pinkeln/Pusten = aktives Tun), denn man ist ja eh erstmal nicht Verdächtigund wird als Unschuldig von allem angesehen, mit einem Test kann man sich belasten und aktiv belasten muss sich niemand
xMrvn is offline  
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Old 04/02/2016, 20:49   #159

 
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Originally Posted by xMrvn View Post
Da stimme ich dir zu. Die Beweise für das Vorliegen einer Straftat müssten natürlich erstmal in Verzug geraten. Man muss aus der Sicht der Polizisten folgendes beachten: Diese wissen nicht ob was getrunken hast oder nicht. Eigenmächtig(zur Abwehr von Gefahr im Verzug) dürften sie nur etwas unternehmen, sofern es wirklich offensichtlich ist, dass das vorliegen der o.g. Straftat sehr wahrscheinlich ist und die Beweise zum vorliegen von dieser unmittelbar vor der Zerstörung stehen. Der Polizist sieht aber nur jemanden mit ausgelaufenem Kühlwasser, welches alkoholisch riecht und einem Jungen, der sagt er wäre nüchtern und an seine Rechte festhält. Das sind noch lange nicht genügend Anhaltspunkte für die Polizei um überhaupt davon auszugehen, dass denn die Straftat vorliegt. Damit die Polizei allerdings nicht rechtsmissbräuchlich handelt, darf diese nur bei dem offenstlichen Vorliegen eingreifen -> Unschuldsvermutung, nicht jeder Bürger steht unter dem Generalverdacht etwas verbotenes Getan zu haben. Da diese Unschuldsvermutung erstmal grundsätzlich nicht hinreichend widerlegt werden kann müssen die Polizisten einen Richter anrufen und um Erlaubnis für einen Bluttest bitten. Befindet der Richter, dass die Indize (nicht Beweise) nicht hinreichen um eine Blutabnahme zu rechtfertigen, dann kann die Polizei nichts machen. Egal wie sehr sie einem misstrauen.

Tl;Dr: Gefahr im Verzug liegt nicht vor, auchwenn der Polizist denkt du machst dich verdächtig nur weil du von deinen Rechten gebrauch machst; Unschuldsvermutung ist beachten, daher Richter anrufen wahrscheinlich obligatorisch; Unschuldsvermutung = Man muss den Polizisten nichts entlastendes geben (Pinkeln/Pusten = aktives Tun), denn man ist ja eh erstmal nicht Verdächtigund wird als Unschuldig von allem angesehen, mit einem Test kann man sich belasten und aktiv belasten muss sich niemand
Wenn ich heute von der Polizei angehalten werden und die würden mich nach einem Alkoholtest fragen, dann würde ich freundlich nachfragen welchen Grund sie dafür haben? Ob ich mich auffällig verhalten habe? Wenn die Beamten mir keinen guten Grund nennen können, würde ich sagen, dass ich bei einem Alkoholtest nicht mitwirken möchte und ob ich jetzt bitte weiterfahren darf.

Error z.B. betont die ganze Zeit das ich überhaupt keine Ahnung habe, aber weiß selber nicht, dass ein Polizist niemand zur Wache mitnehmen darf, solange nicht ausreichend Beweise vorhanden sind und selbst dann brauch er eine Erlaubnis vom Staatsanwalt.
Ein Polizist kann sich bei so einer Situation sehr schnell Strafbar machen und das wissen Polizeibeamte auch. Man kann dann beim Staatsanwalt Strafanzeige und Strafantrag stellen und dabei ist nicht wichtig ob der Polizeibeamte verurteilt wird oder nicht, sondern viel mehr wie lange dieses Verfahren dauert. Zudem bekommt ein Beamte ein Eintrag wenn eine Anzeige läuft und kann in dieser Zeit unter keinen Umständen befördert werden.
Polizeibeamte haben vor jeder Strafanzeige Angst, weil wenn sich diese Anzeigen häufen, kann es sein, dass sie für mehrere Positionen gar nicht mehr zugelassen werden.

Falls ein Polizeibeamter euch mal mitnehmen sollte und ihr habt dem nicht zugestimmt, dann macht er sich Strafbar:
§ 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:
“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Quelle:

Wie man sieht, ist die Polizei gar nicht so mächtig wie man denkt..
Carlos Lehder is offline  
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