coole kiddies nehmen drogen - nicht vergessen meine jungs
Nein MDMA erst nehmen wenn du paar Stunden auf Acid bist. Wenn das mdma down kommt kann das ziemlich schlechte Auswirkungen auf den Acid Trip haben. Deswegen MDMA nach Acid.Quote:
Zuerst md und dann lsd nich gut?
Oder wenn lsd langsam kommt eins direkt nehmen? Wären eh nur 100 lsd
Quote:
Kann mir jemand sagen wann das NPSG, was 1P-LSD und andere Cannabinoide verbietet, wirklich in Kraft tritt?
Werde aus Google nicht schlau, die einen sagen: Ist schon so. Andere sagen: Ist noch in Diskussion und noch nicht Rechtskräftig.
Bin etwas lost
Sorry, aber das ist Quark. Das Gesetz tritt in Kraft einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt und das war am 17. Juli. Das heißt seit dem 18. Juli gilt der Schmarn. Wer den Scheiß nicht in Eigenbedarfsmenge importiert macht sich strafbar!Quote:
solangs hier nicht verzeichnet ist, ists noch legal
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Danke für deine Info.Quote:
Sorry, aber das ist Quark. Das Gesetz tritt in Kraft einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt und das war am 17. Juli. Das heißt seit dem 18. Juli gilt der Schmarn. Wer den Scheiß nicht in Eigenbedarfsmenge importiert macht sich strafbar!
ALSO, wer kein Risiko eingehen lassen will importiert momentan noch Folgendes:Illegal sind damit:
- Dissoziativa (2-FDCK, 3-HO-PCP, 3-HO-PCE)
- Opioide (O-DSMT und ein paar Andere)
- ALLE momentanen Cannabinoide
- ALLE RC-Benzos (Clonazolam, Flunitrazolam, ... usw.)
- ALLE Lysergamide (1P-LSD usw.)
- ALLE Tryptamine (4-Ho-MiPT usw.)
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EDIT: 1cP-LSD scheint jetzt neu und legal zu sein. Lies dir mal Erfahrungsberichte durch.
Letzteres stimmt so nicht. Es ist nur so zu deuten. Im NPSG wird NUR ein Strafmaß für den Besitz bzw. den Import für das Inverkehrbringen (also ganz grob gesagt Verkaufen) genannt. Bei größeren Mengen (mehr als Eigenbedarf = häufig nur eine bis zwei Konsumeinheiten) werfen sie dir auch automatisch das Inverkehrbringen vor. Auch wenn du nur eine Konsumeinheit "importierst" hast du dich eventuell nicht strafbar verhalten bzw. es gibt kein anwendbares Strafmaß, du kannst aber evtl. trotzdem mit einem Brief vom Zoll oder einer Hausdurchsuchung rechnen.Quote:
Danke für deine Info.
Leider interessieren mich nur 1P-LSD und Clonazolam. Was beides ja jetzt verboten ist (RIP).
Ich hoffe 1cP-LSD wird ein guter Nachfolger sein ...
Aber eine Frage hätte ich noch, was genau meinst du mit deinen Satz: "Wer den Scheiß nicht in Eigenbedarfsmenge importiert macht sich strafbar! "
Ich verstehe es jetzt so dass ich mir jetzt paar Blotters importieren kann ohne Angst von der Polizei zu haben (wo ich selber denke das bei eine "Eigenbedarfsmenge" bei der Post / Zoll eher nicht auffällt
Disco Disco bei Sikidi_Jacksen an der Bar.Quote:
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hmm, bin ich mir etwas unsicher? :confused: