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Originally Posted by Frosttall
Es ist nicht verboten, da man nur einen Emulator schriebt und keinen Quellcode von Blizzard verwendet
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Ganz so einfach ist das nicht.
Das Verbot von Privatservern (
Betrieb und Nutzung) in den Nutzungsbedingungen von Blizzard beschränkt sich tatsächlich nur auf die Nutzung von Blizzard-Diensten (Battle.net) und liegt fernab des Gesetzes.
Allerdings greifen dann (zumindest in Deutschland) urheberrechtliche Bestimmungen.
Dazu gehören Regelungen zu den urheberrechtlich geschützten "Gegenständen". Das kann fast alles sein vom Spielkonzept bis hin zu Contentelementen (Grafiken, Musik, Charaktere etc.).
Weiterhin gibt es inzwischen im dt. Gesetz auch Passagen speziell zu Computerprogrammen. Wichtig für Privatserver und Emulatoren sind dabei v.A. die
Dekompilierung und der
Schutz technischer Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung).
Dass Blizzard mit Privatservern einverstanden ist solange sie eine Extension zurückliegen, halte ich für ein Gerücht. In den AGB habe ich soetwas jedenfalls nicht gefunden.