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Acc verkaufen @ ebay

Discussion on Acc verkaufen @ ebay within the World of Warcraft forum part of the Popular Games category.

Reply
 
Old   #1
 
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Acc verkaufen @ ebay

hallo, wenn ich mir ebay so ankucke wegen wow accs, seh ich vermehrt welche drinnen, die dazu schreiben (privat server)

so, meine frage nun..

muss man das dazu schreiben das die chars auf einem privat server sind ?

angenommen ich mach mir einen instant auf 70 mit **** gear und verkauf diesen dann bei ebay, umschreibe das ganze so, das es den anschein hat, das das auf einem offiziellen blizz server ist, der acc wird für 100 euro verkauft und nach paar tagen meint der käufer, das der wow acc nicht funktioniert, ich sage ihm, ja das ist auf privatserver, du musst die realmlist ändern.

mache ich mich damit strafbar, oder ist das einfach nur pech für den anderen, weil er nicht hinterfragt hat, ob offiziell oder privat ?
Raspo is offline  
Old 04/08/2008, 10:30   #2
 
Nab4Ever's Avatar
 
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WoW Accounts sind auch bei Ebay eine schwierige Angelegenheit. Selbst wenn der Handel ganz normal zu Stande kommt und alle Daten korrekt sind, gibt es keine Garantie für den Käufer, dass er seine Ware je zu sehen kriegt.
Virtuelle Güter haben in unserem Rechtssystem einen sehr schlechten Stellenwert, mir ist kein Fall bekannt, in dem ein virtuelles Gut zu einem Gerichtsverfahren geführt hätte.
Dazu kommt, dass sowohl Accounthandel, als auch Private Server durch die EULA verboten sind (auch wenn diese sicherlich keine Gültigkeit in DE hat).

Lange Rede, kurzer Sinn: Das ganze ist eine rechtliche Grauzone. Und obwohl so eine Aktion verdammt mies ist, wirst du wahrscheinlich nicht mit Folgen rechnen müssen - die Sache würde sich im Sand verlaufen.

Ich würde es trotzdem lassen, ist einfach nicht nett sowas. Und wenns um Geld geht hört der Spass auf imo.

mfg
Nab4Ever
Nab4Ever is offline  
Old 04/08/2008, 10:39   #3

 
Obilee's Avatar
 
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Also der ansatz ist schon richtig.
Nur würde ich schon reinschreiben das es auf einem Privat Server ist.

Aber nicht ganz oben sondern in den Kaufbestimmungen ganz unten.
Da schreibste Mitten rein das er sich auf einem Privat Server befindet bzw am anfang.

Das ließt sich eigentlich keine sau durch.


Nur darfste vorher nicht schreiben wie: Der char befindet sich auf einen Blizz server.

Der [your class] befindet sich auf einen pve-pvp server
Obilee is offline  
Old 04/08/2008, 11:49   #4
 
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Also ich würde gar nicht hinschreiben auf welchem Server der Char ist, oder es halt so umschreiben das es den anschein hat er wäre auf einem offizielen Server.

Denn wenn es nicht dabei steht oder nicht konkret, was soll der Käufer dann machen?
Du hast es ja nicht ausdrücklich hingeschrieben, also hat er sozusagen auch kein Anrecht darauf.
Hansolo2 is offline  
Old 04/08/2008, 14:12   #5

 
Obilee's Avatar
 
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Naja du beinhaltest ihm informationen.

wäre genau so als ob du ein auto vk und nicht erwähnst das es in china abzuholen ist...
Obilee is offline  
Old 04/08/2008, 14:20   #6
 
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Mir ist bekannt, dass schonmal einer wegen virtuellen Güter vor's Gericht kam. Ist noch gar nicht mal solange her. Da hat einer in virtuelle Gegenstände geklaut und bei ebay verkauft. Ist zwar etwas anderes, aber es war wegen virtuellen Gütern ^^. Aber soweit ich weiß, war das das erste mal, dass einer wegen virtuellen Gütern vor Gericht kam
spidertimo is offline  
Old 04/08/2008, 14:38   #7
 
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HI,

wahrscheinlich bekommst du ne miese Wertung ^^.
Ansonsten würd ich das mit dem Privat Server irgendwo unten reinschreiben wo normalerweise das Kleingedruckte mit dem Eigentum von WoW usw steht.

Naja Ebay kann dich vom Handel auf deren Plattform ausschliessen.

Wer aber nihct nachfragt auf welchem Server der CHar ist, ist auch selber schuld.

MfG
Cmajere is offline  
Old 04/08/2008, 14:47   #8

 
Obilee's Avatar
 
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Jo eben, btw bei miesen wertungen holt man sich einfach neuen account
Obilee is offline  
Old 04/09/2008, 08:47   #9
 
Nab4Ever's Avatar
 
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@spidertimo
Hab ich gar nicht gewusst, ist interessant das zu lesen

@rest
Ich denke wir sind uns einig, dass er selbst im schlimmsten Fall nicht mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen hat. Vielleicht verliert er seinen Ebay Account, mehr aber wohl nicht.
Nab4Ever is offline  
Old 04/09/2008, 22:40   #10
 
Asdrubael Nith's Avatar
 
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Ich wäre ganz vorsichtig damit mich HIER in einer Rechtsfrage zu informieren. Warum? Hey, der Durchschnitt hier ist unter 18.

Nun zu Deiner Frage:

Du würdest strafbar gemacht werden können. Der Grund ist Betrug. Du hast bewusst Informationen zurückgehalten, die den Käufer massiv in seiner Entscheidung beeinflusst haben.


Quote:
StGB § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) 1Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Gefährliches Halbwissen liebe Mitposter.

Quote:
Also ich würde gar nicht hinschreiben auf welchem Server der Char ist, oder es halt so umschreiben das es den anschein hat er wäre auf einem offizielen Server.

Denn wenn es nicht dabei steht oder nicht konkret, was soll der Käufer dann machen?
Du hast es ja nicht ausdrücklich hingeschrieben, also hat er sozusagen auch kein Anrecht darauf.
Quote:
@spidertimo
Hab ich gar nicht gewusst, ist interessant das zu lesen

@rest
Ich denke wir sind uns einig, dass er selbst im schlimmsten Fall nicht mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen hat. Vielleicht verliert er seinen Ebay Account, mehr aber wohl nicht.
Quote:
HI,

wahrscheinlich bekommst du ne miese Wertung ^^.
Ansonsten würd ich das mit dem Privat Server irgendwo unten reinschreiben wo normalerweise das Kleingedruckte mit dem Eigentum von WoW usw steht.

Naja Ebay kann dich vom Handel auf deren Plattform ausschliessen.

Wer aber nihct nachfragt auf welchem Server der CHar ist, ist auch selber schuld.

MfG



Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass virtuelle Güter in keinem Fall eine "schwierige" Angelegenheit sind. Der Verkauf über eBay ist rechtskräftig und der Käufer hat einen Anspruch auf das erworbene Gut. Ich verstehe nicht was daran schwierig sein soll.
Asdrubael Nith is offline  
Old 04/09/2008, 23:47   #11

 
Obilee's Avatar
 
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ER wird ja reinschreiben das es sich auf einem Privat Server handelt und zwar unten bei denn AGB´s wo nochmal davor geschreiben wird das sie jeder durchlesen soll.

Somit hält man keine informationen zurückhalten und beweis ihn erstmal das sein ziel war ihn zu bescheissen.
Obilee is offline  
Old 04/10/2008, 00:32   #12
 
Asdrubael Nith's Avatar
 
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Man wird feststellen, dass es sich hier um einen Täuschungsversuch handelt. Als privater Verkäufer gibt es keine AGB (ohne s, - oder hast Du schonmal allgemeine GeschäftsbedingungenS gesehen?). Das Kleingedruckte bei privaten Verkäufen stellt lediglich Haftungsbeschränkungen dar.

Da die Information über den Speicherort des Charakters (Privatserver) kaufentscheident ist, wird sich der Vertrag ohne Probleme anfechten lassen.

Es ist und bleibt ein Betrugsversuch der strafbar ist.
Asdrubael Nith is offline  
Old 04/11/2008, 09:25   #13
 
Nab4Ever's Avatar
 
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Nun, es mag durchaus sein, dass die Theorie so aussieht. Allerdings habe ich mehr als genug Erfahrungen, die das Gegenteil belegen.

Fall 1:
Person A verkauft einen WoW Account an Person B. Abgemacht war, dass der Account neben 2 Chars auch 5000 Gold beinhaltet

Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass gerade mal 1/3 des Goldes auch wirklich existierte.

Trotz Rechtsschutzversicherung und erheblichem Zeitaufwand wurde das Verfahren eingestellt. Ebay selbst wurde zwar benachrichtigt, hat allerdings nichts unternommen.


Fall 2:
Person C verkauft Person D einen WoW Account, recovert ihn allerdings ein halbes Jahr später.
Auch hier blieben alle Bemühungen erfolglos.


Natürlich gibt es in der Theorie einige Möglichkeiten, in der Praxis scheitern diese jedoch an den Schwächen unseres Rechtssystems.
Die Probleme fangen schon beim Ermitteln des Streitwertes an. Physikalisch gesehen, ist ein WoW Account rein gar nichts Wert.


Jeder, der einen aktiven WoW Account besitzt, hat mit Blizzard Entertaiment einen Vertrag geschlossen, um Zugriff auf Datenbestände zu erhalten.
Wenn ich meinen Account jetzt weiterverkaufe, dann verkaufe ich quasi meinen Vertrag mit Blizzard Entertaiment.

Theoretisch wäre sogar eine Zustimmung erforderlich, da sich der Vertragspartner ändert. Insofern ist der eigentliche Verkauf schon eine rechtliche Grauzone. (In Deutschland kann man sich immernoch aussuchen, mit wem man Verträge schließt)

Da bei derartigen Streitigkeiten IMMER ein Kostenrisiko für den Kläger besteht, wird man es sehr gut überlegen, bevor man sich wegen 100 oder 200 Euro auf einen Rechtsstreit einlässt.

Quote:
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass virtuelle Güter in keinem Fall eine "schwierige" Angelegenheit sind. Der Verkauf über eBay ist rechtskräftig und der Käufer hat einen Anspruch auf das erworbene Gut. Ich verstehe nicht was daran schwierig sein soll.
Das stimmt, aber dann definiere mir mal das "erworbene Gut". Auf was genau hat man Anspruch bei einem Accountkauf? Ein Account definiert sich mehr oder weniger durch Benutzername und Passwort, denn nur diese Daten befinden sich in den Händen des Verkäufers. Der Charakter, die Items etc. befinden sich auf dem Server des Dienstbetreibers, und auf dessen Daten hat man überhaupt keinen Anspruch, da dieser beim Vertragsabschluss völlig aussen vor bleibt.
Im schlimmsten Fall wird der Kaufvertrag aufgehoben und der Ursprungszustand wiederhergestellt, die dann anfallenden Gerichtskosten werden entweder aufgeteilt oder vom Käufer getragen.

Mit meinem vorherigen Post wollte ich auch nicht ausdrücken, dass es unmöglich sei, gegen einen derartigen Betrug vorzugehen, es ist nur einfach mit sehr vielen Schwierigkeiten/Risiken verbunden, auf die sich wohl die wenigsten einlassen werden.

Dazu kommt, dass ein großteil der Account Käufer minderjährig ist, und somit theoretisch nicht einmal bei Ebay angemeldet sein dürfte. (Wodurch sich der Kaufvertrag sehr leicht rückgängig machen lässt)

Daher denke ich, dass der Käufer entweder nichts tut, oder aber mit der "Mein kleiner Bruder hat gekauft" Ausrede kommt.
Ein Rechtsstreit ist wirklich extrem unwahrscheinlich.



mfg
Nab4Ever
Nab4Ever is offline  
Old 04/11/2008, 12:57   #14
 
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es deutlich reinschreiben = ok
es irgendwo verstecken = arglistige taeuschung
es nicht schreiben = betrug
siggi is offline  
Old 04/12/2008, 16:51   #15
 
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Quote:
Originally Posted by Nab4Ever View Post
Nun, es mag durchaus sein, dass die Theorie so aussieht. Allerdings habe ich mehr als genug Erfahrungen, die das Gegenteil belegen.
Für die unten genannten Fälle hätte ich gern das AZ oder eine Kopie des richterlichen Beschlusses, was ja kein Problem sein sollte wenn der Fall abgeschlossen ist.


Quote:
Fall 1:
Person A verkauft einen WoW Account an Person B. Abgemacht war, dass der Account neben 2 Chars auch 5000 Gold beinhaltet

Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass gerade mal 1/3 des Goldes auch wirklich existierte.

Trotz Rechtsschutzversicherung und erheblichem Zeitaufwand wurde das Verfahren eingestellt. Ebay selbst wurde zwar benachrichtigt, hat allerdings nichts unternommen.
Die einzelnen Items oder Gold mögen eine Schwachstelel darstelln, sicher. Aber alles andere kann rechtssicher abgewickelt werden. Das nächste mal eben mit Treuhänder.


Quote:
Fall 2:
Person C verkauft Person D einen WoW Account, recovert ihn allerdings ein halbes Jahr später.
Auch hier blieben alle Bemühungen erfolglos.
Ein Hoch auf den Anwalt des Geschädigten! Notariell feststellen lassen, dass ein Zugriff auf den Account nicht mehr möglich ist, Anzeige erstatten und Ersatz per Anwalt fordern.

Es ist auch in der Praxis möglich diese Dinge durchzusetzen. Entweder ist es in diesen Fällen blöd gelaufen oder die Anwälte waren unfähig klarzustellen um was es hier geht. Allein die Tatsache, dass Geld überwiesen worden war mit dem Grund einen Account zu erhalten hätte dazu führen müssen, dass der ehemalige Accountinhaber den Account wiederherstellt (das wird er immer können!) udn dem Käufer erneut aushändigt.

Weiterhin hätte sich der Anwahlt im Zuge eines Gerichtsverfahrens zur Beweisermittlung an Blizzard wenden können um zu erfahren wann die letzte Wiederherstellungsmail von Blizzard an den Accountinhaber von Account XY ging bzw. an welche Adresse sie versendet wurde.

Sehr komisch das daraus nichts geworden ist. Für mich nicht glaubhaft.


Quote:
Natürlich gibt es in der Theorie einige Möglichkeiten, in der Praxis scheitern diese jedoch an den Schwächen unseres Rechtssystems.
Die Probleme fangen schon beim Ermitteln des Streitwertes an. Physikalisch gesehen, ist ein WoW Account rein gar nichts Wert.
Falsch, ein World of Warcraft Account ist das Wert, was investiert wurde. D.h. Kaufpreis, monatliche Gebühren und zur Not eine Schätzung des Marktwertes (Ein Analyst wird hier einen Wert ermitteln der eBay
Niveau hat. Warum? Weil es keine anderen Maßstäbe gibt).


Quote:
Jeder, der einen aktiven WoW Account besitzt, hat mit Blizzard Entertaiment einen Vertrag geschlossen, um Zugriff auf Datenbestände zu erhalten.
Wenn ich meinen Account jetzt weiterverkaufe, dann verkaufe ich quasi meinen Vertrag mit Blizzard Entertaiment.
In Deutschland ist man mEn nicht daran gebunden, da uns hier das verbraucherrecht vor einseitig benachteiligenden Klauseln schützt.

Quote:
Theoretisch wäre sogar eine Zustimmung erforderlich, da sich der Vertragspartner ändert. Insofern ist der eigentliche Verkauf schon eine rechtliche Grauzone. (In Deutschland kann man sich immernoch aussuchen, mit wem man Verträge schließt)
s.o.

Quote:
Da bei derartigen Streitigkeiten IMMER ein Kostenrisiko für den Kläger besteht, wird man es sehr gut überlegen, bevor man sich wegen 100 oder 200 Euro auf einen Rechtsstreit einlässt.
Wenn man es richtig anstellt steht man nachher aber mit mehreren hunder Euro mehr da.



Das stimmt, aber dann definiere mir mal das "erworbene Gut". Auf was genau hat man Anspruch bei einem Accountkauf? Ein Account definiert sich mehr oder weniger durch Benutzername und Passwort, denn nur diese Daten befinden sich in den Händen des Verkäufers. Der Charakter, die Items etc. befinden sich auf dem Server des Dienstbetreibers, und auf dessen Daten hat man überhaupt keinen Anspruch, da dieser beim Vertragsabschluss völlig aussen vor bleibt.
Im schlimmsten Fall wird der Kaufvertrag aufgehoben und der Ursprungszustand wiederhergestellt, die dann anfallenden Gerichtskosten werden entweder aufgeteilt oder vom Käufer getragen.

Sehe ich anders. Man kauft das was erreicht wurde auf diesem Account und den durchgeleiteten Zugriff darauf über den Verkäufer da es selbigem nicht möglich ist die persänlichen Informationen zu ändern. Man verkauft also den CharakterSTATUS, d.h. Equip, Baginhalt, Gold, alles was man eben im Spiel erreicht hat. Man verkauft die Zusicherung (allein durch die Aussage man verkauft den Account) den Account nie wieder anzufassen und man verkauft das erworbene Spiel an sich. Die Keys dürfen weiterveräußert werden, da kann Blizzard machen was sie wollen. Wenn ich ein Fahrrad kaufe kann mir der Verkäufer nicht verbieten es weiter zu veräußern.

Quote:
Dazu kommt, dass ein großteil der Account Käufer minderjährig ist, und somit theoretisch nicht einmal bei Ebay angemeldet sein dürfte. (Wodurch sich der Kaufvertrag sehr leicht rückgängig machen lässt)
ACK, aber man bekommt wenigstens sein Geld zurück oder kann es sogar von eBay verlangen, da sie einer Überprüfung der Daten verpflichtet sind.



Danke für diesen sinnvollen post, es macht Spaß zu diskutieren. Mal was anderes als der geisitge Müll hier im Forum ;)
Asdrubael Nith is offline  
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