Matthias Wins, Jurist der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, rät Betroffenen "sofort umfassend zu reagieren". Zunächst sollten Verbraucher schriftlich gegen den falschen Rechnungsposten auf ihrer Handyrechnung beim Provider protestieren. In der Regel wird der Provider jedoch auf die Zahlung bestehen und auf den Anbieter, mit dem die teure Verbindung zu Stande kam, verweisen. Denn mit seiner Unterschrift haftet der Handynutzer für alle getätigten Verbindungen. Ob diese rechtmäßig zustande kamen, ist für den Provider dabei zunächst irrelevant. "Das große Problem ist, dass die Beweislast beim Verbraucher liegt. Er muss nachweisen, dass er getäuscht wurde. Das ist aber oft nahezu unmöglich.", so Wins.
Trotzdem sieht der Jurist gute Chancen, dass geschädigte Verbraucher zumindest einen Teil der Rechnung erlassen bekommen. Als nächsten Schritt rät er, genau wie die Polizei, zur Strafanzeige. Ist die Strafanzeige einmal gestellt, sollte das Aktenzeichen der Anzeige an den Provider und den jeweiligen Drittanbieter der Verbindung geschickt werden. "Häufig erleben wir dann, dass es zumindest zu einem Friedensangebot kommt und ein Teil der Kosten erlassen wird."