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Bußgeld von der Schule?

Discussion on Bußgeld von der Schule? within the School & Education forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
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Bußgeld von der Schule?

Nabend,

folgende Situation liegt vor:

Besuche derzeit die 11. Klasse eines fachlichen Gymnasiums und habe bereits einmal wiederholt.
Aus vielen Gründen, die unbedeutend für diesen Thread sind, möchte ich mit der Schule aufhören.
Mein Halbjahreszeugnis ist mit einem Durchschnitt von 2,9 noch relativ in Ordnung, weshalb ich mich auch kurz bevor den Zeugniskonferenzen des Ganzjahreszeugnis von der Schule abmelden würde, um das Ganzjahreszeugnis in meinem Lebenslauf zu vermeiden, da es mit einem Durchschnitt von 4,0+ doch sehr schlecht ist.
Ich gehe derzeit nur noch selten zur Schule, jedoch habe ich für die fehlenden Tage stets eine schriftliche Entschuldigung meines Erziehungsberechtigten. Meine Lehrerin droht mir jedoch, dass ein Bußgeld auf mich zukomme, wenn ich weiterhin schwänzen würde, was für mich unvorstellbar ist.
Nun meine Frage, ist es möglich, dass Bußgelder auf mich zukommen, wenn ich weiterhin (entschuldigt) fehle?

2. Frage

Hier in Niedersachsen gilt eine Schulpflicht von 12 Jahren.
Wie gesagt habe ich bereits 11 Jahre hinter mir und hätte mit Abschluss diesen Jahres meine Schulpflicht erfüllt. Nun kennt ihr jedoch meine Situation.. ich würde gerne zur Bundeswehr gehen, was mich aber zweifeln lässt, ist dieses halbe Jahr was mir zur beendigung der Schulpflicht fehlt.
Lässt sich dieses eine (oder auch halbe?) Jahr bei der Bundeswehr in irgendeiner Form absitzen? Oder gilt gar die Grundausbildung als eine "Schulform" ?

Ich bedanke mich im vorraus für hilfreiche Antworten

mfg
MoshroomCodex is offline  
Old 05/11/2015, 23:14   #2
 
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zu 1: ja kann er, da du nicht krank bist oder einen speziellen grund hast, nicht zu kommen.

zu 2: - ka, soz
LoLKäufer is offline  
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Old 05/11/2015, 23:25   #3
 
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Nein, ein Bußgeld ist nur dann erlaubt, wenn tatsächlich ein Grund dafür vorliegt und das von der Gegenseite. Das kommt jetzt ganz darauf an, ob du die Regeln eingehalten hast. Entschuldigt heißt nicht, dass du dir alles erlauben kannst. Hast du ein Attest für deine Fehlzeiten? Sofern ein ärztliches Attest vorliegt, kommt ein Bußgeld nicht in Frage. Hast du keines oder können sie dir nachweisen, dass du tatsächlich nicht berechtigt fehlst, dann hast du somit, sofern du nicht alt genug bist, die Schulfplicht nicht erfüllt und das wäre dann in dem Fall strafbar. Wenn du allerdings alt genug bist und die gesetzliche Schulpflicht vorbei ist, dann können sie dir kein Bußgeld dafür aufdrücken, weil alle weiteren höheren Bildungsgänge ab dann freiwillig sind.
Kanal99 is offline  
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Old 05/11/2015, 23:33   #4
 
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Originally Posted by Kanal99 View Post
Nein, ein Bußgeld ist nur dann erlaubt, wenn tatsächlich ein Grund dafür vorliegt und das von der Gegenseite. Das kommt jetzt ganz darauf an, ob du die Regeln eingehalten hast. Entschuldigt heißt nicht, dass du dir alles erlauben kannst. Hast du ein Attest für deine Fehlzeiten? Sofern ein ärztliches Attest vorliegt, kommt ein Bußgeld nicht in Frage. Hast du keines oder können sie dir nachweisen, dass du tatsächlich nicht berechtigt fehlst, dann hast du somit, sofern du nicht alt genug bist, die Schulfplicht nicht erfüllt und das wäre dann in dem Fall strafbar. Wenn du allerdings alt genug bist und die gesetzliche Schulpflicht vorbei ist, dann können sie dir kein Bußgeld dafür aufdrücken, weil alle weiteren höheren Bildungsgänge ab dann freiwillig sind.
Einen Attest habe ich nicht, jedoch ist es bei uns so geregelt, (ich denke jedoch inoffiziell) dass man nur bei längerer Fehlzeit oder bei Klausuren ein Attest benötigt.
Ich fehle immer nur vereinzelnte Tage, das heißt 1-3 mal die Woche.
Bisher habe ich auch nur ca. 15 Fehltage, davon vielleicht 3-5 unentschuldigt, weil ich keine Lust hatte die Klausuren mitzuschreiben.
Anzumerken ist außerdem, dass ich in 3 Wochen 18 werde.. hat das auch noch irgendwelche Auswirkungen?
MoshroomCodex is offline  
Old 05/11/2015, 23:35   #5
 
Warnuk3r's Avatar
 
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Ja wenn du Krank bist dann brauchste ärztliches Attest dann ist alles ok, von den Eltern ein "jo unser Sohn leidet an xyz" reicht nicht aus. Ansonsten musst du mal klarer werden warum du nicht erscheinst bzw. wie genau die Entschuldigungen aussehen.
Warnuk3r is offline  
Old 05/11/2015, 23:43   #6
 
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Originally Posted by Warnuk3r View Post
Ja wenn du Krank bist dann brauchste ärztliches Attest dann ist alles ok, von den Eltern ein "jo unser Sohn leidet an xyz" reicht nicht aus. Ansonsten musst du mal klarer werden warum du nicht erscheinst bzw. wie genau die Entschuldigungen aussehen.
Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?

Ich gehe nicht mehr zur Schule, weil alle bereits wissen, dass ich aufhören möchte und somit weder integriert, noch ernst genommen werde (was ich auch nicht erwarte). Jedoch halte ich es für sinnvoller, diese Zeit zuhause zu verbringen und natürlich habe ich auch einfach keine Lust mehr.
Sobald ich 18 bin kann ich mir doch auch selbst Entschuldigungen schreiben, richtig?
Ist es gesetzlich geregelt, in welchem Fall man sich selbst entschuldigen darf oder ab wie viel Fehltagen man ein Attest benötigt?
MoshroomCodex is offline  
Old 05/11/2015, 23:55   #7
 
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Gesetzliche Schulpflicht müsste bei dir zu Ende sein. Ist normal 10 Schulbesuchsjahre, bei dir ist das durch. Jedoch gilt für dich die Berufsschulpflicht. Grundsätzlich gilt bei dir, dass du unentschuldigte Fehlstunden hast. Dies gilt als Schulfplichtverletzung und kann demnach geahndet werden. Allerdings kommt hierbei eine Geldbuße nicht in Frage. Das ist nur bei schwereren Verstößen nachzuvollziehen. Sie können pädagogische Maßnahmen einleiten, aber eine Geldbuße wird wohl nur in Extremfällen auf dich zukommen.

§ 22 Schulordnung für öffentliche Grundschulen:
(1) Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen auf Grund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fehlen die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.
(2) Das Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen wird in der Klassenliste oder im Klassenbuch festgehalten.

§ 37 übergreifende Schulordnung:
(1) Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben sie oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines minderjährigen Schülers sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.
...


Grundsätzlich gilt: Wenn die Schule nicht bereits abgeklärt hat, dass sie ein Attest möchte, dann brauchst du auch keins. Wenn sie dir aber im Voraus gesagt haben, dass du in Zukunft auch schon bei einem Tag unter Attestpflicht stehst, dann brauchst du auch eins. Im Nachhinein jedoch eins anfertigen zu lassen ist unzumutbar. Demnach wirst du hierfür wohl nicht belangt werden können, es sei denn in der Schulordnung steht was anderes. Du brauchst nicht mal einen Grund für die Entschuldigung abgeben, sofern du keine meldepflichtige Krankheit hast. Selbst das darfst du dir frei aussuchen, ob du eine mit abgibst oder nicht. Sofern du dich also an die Regeln gehalten hast, kann dir nichts passieren.

Wie gesagt, die unentschuldigten Fehltage können jedoch noch Konsequenzen nach sich ziehen. Aber Bußgeld wohl kaum.
Kanal99 is offline  
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Old 05/11/2015, 23:56   #8


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by MoshroomCodex View Post
Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?
Kommt wohl auf das Bundesland an. Ich weiß das es hier in NRW so geregelt ist, dass wenn die Schule einen begründeten Zweifel an Krankheitsgründen hat ein Attest verlangen kann. Begründeter Zweifel besteht durchaus wenn du jede Woche 1-3 Tage fehlst.

Solltest du halt, auf Anfragen, kein Attest vorlegen ist es durchaus normal das man dir Bußgelder o.ä. auferlegt.
Shiinya is offline  
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Old 05/12/2015, 00:01   #9
 
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Originally Posted by Kanal99 View Post
Gesetzliche Schulpflicht müsste bei dir zu Ende sein. Ist normal 10 Schulbesuchsjahre, bei dir ist das durch. Jedoch gilt für dich die Berufsschulpflicht. Grundsätzlich gilt bei dir, dass du unentschuldigte Fehlstunden hast. Dies gilt als Schulfplichtverletzung und kann demnach geahndet werden. Allerdings kommt hierbei eine Geldbuße nicht in Frage. Das ist nur bei schwereren Verstößen nachzuvollziehen. Sie können pädagogische Maßnahmen einleiten, aber eine Geldbuße wird wohl nur in Extremfällen auf dich zukommen.
"Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist."

Wenn ich das richtig verstehe, liege ich doch richtig in meiner Annahme, dass ich noch ein bzw. ein halbes Jahr Schulpflichtig bin.

Weißt du zufällig, ob irgendwelche Konflikte durch das frühzeitige abmelden für die Verhinderung des erhaltens des Ganzjahreszeugnisses entstehen könnten? Ich melde mich schriftlich kurz vor den Zeugniskonferenzen ab, erhalte kein Zeugnis mehr und gebe im Lebenslauf an, nach dem 1. Halbjahr abgebrochen zu haben.
Der Grund hierfür ist wie gesagt mein gutes Halbjahres- und schlechtes Ganzjahreszeugnis.

Danke trotzdem erstmal für deine Antworten!
MoshroomCodex is offline  
Old 05/12/2015, 00:03   #10
 
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Originally Posted by Shiinya View Post
Kommt wohl auf das Bundesland an. Ich weiß das es hier in NRW so geregelt ist, dass wenn die Schule einen begründeten Zweifel an Krankheitsgründen hat ein Attest verlangen kann. Begründeter Zweifel besteht durchaus wenn du jede Woche 1-3 Tage fehlst.

Solltest du halt, auf Anfragen, kein Attest vorlegen ist es durchaus normal das man dir Bußgelder o.ä. auferlegt.
Das kommt aber auch wieder drauf an. Also grunsetzlich hast du Recht, das ist aber nicht nur abhängig vom Bundesland, sondern wohl von der Bundesrepublik War bei uns auch nicht anders, wenn begründete Zweifel aufkamen, weil jemand z. B. zu oft gefehlt hatte, gab es Attestpflicht und das für jede Fehlzeit. Das kann gemacht werden. Aber sofern das bei ihm nicht der Fall war, muss er sich daran auch nicht halten. Eine Attestpflicht muss im Klassenbuch letztendlich auch vermerkt werden. Sofern also die Schulfplicht nicht verletzt wurde oder zumindest nicht nachweisbar verletzt wurde (ausgenommen ja nun die unentschuldigten Fehltage) wird wohl kaum ein Bußgeld aufkommen.

In der Regel wirst du beim frühzeitigen Verlassen ein Abgangszeugnis bekommen. Das beinhaltet dann die Noten aus dem ersten Halbjahr + die vorherigen Noten, die in diesem Jahr nicht mehr unterrichtet wurden. Das zweite Halbjahr entfällt in dem Fall.
Musst nur aufpassen, dass du dir sofort eine andere Schule suchst, soziales Jahr machst oder in die Lehre gehst. Denn sonst missachtest du deine Schulpflicht.

Und ja, das niedersächsiche Schulrecht gibt dir hierbei den Takt vor. 12-Jährig bedeutet aber auch, dass du die 12. Klasse ebenfalls abgeschlossen haben musst, da du ja beim ersten Jahr anfängst und nicht bei Jahr 0. Demnach hättest du jetzt nach Ende der 11. Klasse nur 11 Jahre, ein Jahr steht da noch aus.
Kanal99 is offline  
Old 05/12/2015, 00:08   #11
 
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Also meine Schule (bzw auch das Arbeitsamt) hat mir mit Bußgeld gedroht.

Seit der 7. bin ich (ähnlich wie du höchstens 2-3 Tage zur Schule gegangen, meistens aber nur von der stunde vor der Mittagspause bis zur letzten, also eine danach).
Seit der 1. 9. Klasse ein halbes jahr durchgeschwänzt, danach nur zur Mittagspause da gewesen, in der 2. 9. Klasse nur das erste Halbjahr zur Mittagspause gekommen.

Bis jetzt (Schule seit knapp 2 Jahren "beendet", ohne 10er abschluss), kam noch keine einzige Bußgelddrohung per Post...

Bundesland: NRW
DR0W' is offline  
Old 05/12/2015, 00:09   #12
 
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Originally Posted by Kanal99 View Post
Das kommt aber auch wieder drauf an. Also grunsetzlich hast du Recht, das ist aber nicht nur abhängig vom Bundesland, sondern wohl von der Bundesrepublik War bei uns auch nicht anders, wenn begründete Zweifel aufkamen, weil jemand z. B. zu oft gefehlt hatte, gab es Attestpflicht und das für jede Fehlzeit. Das kann gemacht werden. Aber sofern das bei ihm nicht der Fall war, muss er sich daran auch nicht halten. Eine Attestpflicht muss im Klassenbuch letztendlich auch vermerkt werden. Sofern also die Schulfplicht nicht verletzt wurde oder zumindest nicht nachweisbar verletzt wurde (ausgenommen ja nun die unentschuldigten Fehltage) wird wohl kaum ein Bußgeld aufkommen.

In der Regel wirst du beim frühzeitigen Verlassen ein Abgangszeugnis bekommen. Das beinhaltet dann die Noten aus dem ersten Halbjahr + die vorherigen Noten, die in diesem Jahr nicht mehr unterrichtet wurden. Das zweite Halbjahr entfällt in dem Fall.
Ich habe weder vom Klassenlehrer, noch vom Schulleiter oder sonst irgendwem eine Attestpflicht aufgedrückt bekommen.
Heißt also, ich befinde mich, "juristisch" gesehen, im recht?

Somit wäre diese Frage erstmal abgeharkt, danke dafür.

Jedoch habe ich ja noch eine 2. Frage gestellt und eine 3. im Laufe des Threads, nämlich ob es Komplikationen geben könnte, durch vorzeitiges Abmelden..

Danke im vorraus!
MoshroomCodex is offline  
Old 05/12/2015, 00:10   #13
 
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Originally Posted by DR0W' View Post
Also meine Schule (bzw auch das Arbeitsamt) hat mir mit Bußgeld gedroht.

Seit der 7. bin ich (ähnlich wie du höchstens 2-3 Tage zur Schule gegangen, meistens aber nur von der stunde vor der Mittagspause bis zur letzten, also eine danach).
Seit der 1. 9. Klasse ein halbes jahr durchgeschwänzt, danach nur zur Mittagspause da gewesen, in der 2. 9. Klasse nur das erste Halbjahr zur Mittagspause gekommen.

Bis jetzt (Schule seit knapp 2 Jahren "beendet", ohne 10er abschluss), kam noch keine einzige Bußgelddrohung per Post...

Bundesland: NRW
Oftmals ist es auch nur heißer Wind um nichts. Wie sagt man so schön?
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Für ein paar Fehltage wird man ihm wohl kaum ein Bußgeld aufdrücken.

@MoschroomCodex: Habe meinen Beitrag noch mal editiert. Jain. Wenn du was anderes machst, gibt es keine Komplikationen, hast dann aber halt dementsprechend lediglich die mittlere Reife mit 10 Schuljahren erreicht. Für den Bildungsweg zählt das 11. Jahr demnach nicht (außer wenn du noch mal Abi nachholen willst, da musst du dann aufpassen, nicht zu lange in der Oberstufe zu hocken, aber das ist was anderes..). Ist halt nur wichtig, dass du dir was neues zulegst, sonst kann ein Bußgeld durchaus reinflattern, immerhin hast du (noch) Schulpflicht.
Kanal99 is offline  
Old 05/12/2015, 01:18   #14
 
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Originally Posted by DR0W' View Post
Also meine Schule (bzw auch das Arbeitsamt) hat mir mit Bußgeld gedroht.

Seit der 7. bin ich (ähnlich wie du höchstens 2-3 Tage zur Schule gegangen, meistens aber nur von der stunde vor der Mittagspause bis zur letzten, also eine danach).
Seit der 1. 9. Klasse ein halbes jahr durchgeschwänzt, danach nur zur Mittagspause da gewesen, in der 2. 9. Klasse nur das erste Halbjahr zur Mittagspause gekommen.

Bis jetzt (Schule seit knapp 2 Jahren "beendet", ohne 10er abschluss), kam noch keine einzige Bußgelddrohung per Post...

Bundesland: NRW
Deine Eltern sind bestimmt Stolz auf dich

Die Schule kann in Niedersachsen nicht selber eine Bußgeldbescheinigung ausstellen. Diese Aufgabe übernimmt irgendein Amt, die Schule kann dich höchstens melden. Wenn deine Lehrer weiterhin die Entschuldigungen von deinen Eltern annehmen, wirst du keine Probleme bekommen. Allerdings droht dir deine Lehrerin bereits damit, diese nicht mehr anzunehmen und da hat sie jedes recht zu. Stichwort: Attest Pflicht.
Wenn du aber jetzt bei jedem Tag einen Attest vorlegst, dann mit Sicherheit nicht.
Analysis' is offline  
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Old 05/12/2015, 08:30   #15
 
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Zu1: Ja kann er. Jedoch kannst du dich abmelden und wenn du einwenig Schlau bist dich auch so von der Schule drücken. Ich habe damals mein Fachabi abgebrochen und war damals selber erst 17. Bei uns auf dem berufskolleg gab es aber die Möglichkeit seine Schulpflicht zu absolvieren indem du dann Donnerstag 4 Stunden Unterricht machst.
Ich kann dir aber sagen, das was du in den 4 Stunden machst ist sicherlich kein richtiger Unterricht (Filme gucken und alle 5 Minuten Raucherpause )

Zu2: Diese Schulpflicht hört mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres auf bzw. am 30. Juni des Jahres (Ende des Schuljahres), in dem man 18 wird, vorausgesetzt man hat das Vollzeitsekundarschulwesen erfolgreich abgeschlossen hat.
.Mosh36 is offline  
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