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Falsches Teil geliefert, Händler will Rückversand nicht übernehmen

Discussion on Falsches Teil geliefert, Händler will Rückversand nicht übernehmen within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1

 
MiniKiller's Avatar
 
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Falsches Teil geliefert, Händler will Rückversand nicht übernehmen

Habe vor einigen Tagen einen neuen Auspuff fürs Auto bestellt und als er ankam gab es schon das erste Problem: Auf dem Bild in Ebay sah es exakt wie das Original aus, aber als er geliefert wurde, hatte er eine andere Form, was uns verärgert hat, da man den Auspuff in der anderen Form problemlos 30€ günstiger kaufen konnten und wir nur den Händler gewählt haben, weil er ein Bild des Originals hatte und nicht darauf hingewiesen hat, dass der gelieferte Artikel eigentlich ein anderer ist.

Trotzdem wollten wir ihn dann montieren, haben den alten Auspuff abgesägt und mussten dann feststellen, dass das mitgelieferte Verbindungsstück(Doppelrohrschelle) nicht passt. Es war eine 70er Schelle für ein 60er Rohr. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihm gesagt, dass wir den Auspuff behalten werden(da ich vorher schon Kontakt aufgenommen habe und gefragt habe ob sie das Original wie auf dem Bild haben), aber dass er uns doch bitte wenigstens die richtige Schelle schicken soll. Es hieß, dass wir die falsche Schelle zurückschicken sollen und selbstverständlich die richtige bekommen.Als ich nach einem Retourenschein fragte, hieß es, dass seit 13.6.14 dass der Kunde für jeglichen Rückversand verantwortlich ist und die Kosten tragen muss.

Was soll das bitte? Wir müssen schon ohne Auspuff fahren und jetzt verlangt der Händler auch noch, dass wir die Kosten für den Rückversand des falschen Teils übernehmen? Meiner Meinung nach muss er doch die Kosten tragen wenn er uns das falsche Teil schickt. Ich hab auch kein Problem damit, das Teil zu behalten, aber wenn er es haben will, soll er doch bitte den Versand tragen.

Worauf kann ich ihn hinweisen? Irgendwo muss es doch festgelegt sein, dass er sowas nicht abziehen kann.
MiniKiller is offline  
Old 09/27/2014, 12:52   #2

 
Shindy.'s Avatar
 
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Also ich vermute, dass es so keine Rechtslage gibt. War es denn ein Gewerblicher Kauf oder ein Privater?
Shindy. is offline  
Old 09/27/2014, 12:55   #3

 
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Originally Posted by Shindy. View Post
Also ich vermute, dass es so keine Rechtslage gibt. War es denn ein Gewerblicher Kauf oder ein Privater?
Privat. Du meinst wohl eher den Verkauf, oder? Der war nämlich gewerblich. Es ist ein Auspuff-Händler, deswegen hat er auch verschiedene Teile auf Lager und konnte uns so das falsche schicken. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich die Kosten tragen muss, damit er sein falsches Teil zurückbekommt.

Edit: Auch sollte man beachten, dass ich nicht den Kaufvertrag widerrufe, sondern lediglich das richtige Teil haben will, welches mir auch zusteht.
MiniKiller is offline  
Old 09/27/2014, 12:55   #4
 
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Originally Posted by MiniKiller View Post
.Als ich nach einem Retourenschein fragte, hieß es, dass seit 13.6.14 dass der Kunde für jeglichen Rückversand verantwortlich ist und die Kosten tragen muss.
Dieser Teil stimmt. Du musst die Kosten übernehmen.
Was soll das bitte? Wir müssen schon ohne Auspuff fahren und jetzt verlangt der Händler auch noch, dass wir die Kosten für den Rückversand des falschen Teils übernehmen? Meiner Meinung nach muss er doch die Kosten tragen wenn er uns das falsche Teil schickt. Ich hab auch kein Problem damit, das Teil zu behalten, aber wenn er es haben will, soll er doch bitte den Versand tragen.

Worauf kann ich ihn hinweisen? Irgendwo muss es doch festgelegt sein, dass er sowas nicht abziehen kann.
Er hat die Falsche Ware geliefert. Setze ihm ein Ultimatum:
Entweder er zahlt, oder er bekommt seine Ware wieder.
^-^
Veylore is offline  
Old 09/27/2014, 12:58   #5

 
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@Veylore Meinst du damit, dass ich alles zurücksenden soll wenn er den Rückversand nicht zahlt? Dann müsste ich aber den ganzen Rückversand für die komplette Ware zahlen, oder? Eine kleine Schelle zu versenden ist ja wesentlich billiger, als eine ganze Auspuffanlage.
MiniKiller is offline  
Old 09/27/2014, 12:58   #6

 
Shindy.'s Avatar
 
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Originally Posted by MiniKiller View Post
Privat. Du meinst wohl eher den Verkauf, oder? Der war nämlich gewerblich. Es ist ein Auspuff-Händler, deswegen hat er auch verschiedene Teile auf Lager und konnte uns so das falsche schicken. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich die Kosten tragen muss, damit er sein falsches Teil zurückbekommt.

Edit: Auch sollte man beachten, dass ich nicht den Kaufvertrag widerrufe, sondern lediglich das richtige Teil haben will, welches mir auch zusteht.
Dann hab ich hier was für dich:

Quote:
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie wurde beschlossen, dass Kunden ab Juni 2014 die Kosten für Rücksendungen selbst tragen sollen, wenn sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im ersten Moment scheint die Neuregelung eine schlechte Nachricht für Kunden zu sein und eine gute für Onlineshops, die eine erhöhte Retourenquote haben. Besonders Online Shops für Bekleidung udn Technikartikel, bei denen besonders viele Retouren zu verzeichnen sind, könnten so viel Geld sparen.
Quelle:

Falls der Händler dies aber nicht in seiner Widerrufsbelehrung hat, könntest du darauf plädieren, da diese neue Regelung keine Pflicht ist, und somit der Kunde informiert werden muss.
Shindy. is offline  
Old 09/27/2014, 13:07   #7


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by Shindy. View Post
Dann hab ich hier was für dich:


Quelle:

Falls der Händler dies aber nicht in seiner Widerrufsbelehrung hat, könntest du darauf plädieren, da diese neue Regelung keine Pflicht ist, und somit der Kunde informiert werden muss.
Der TE wollte ja anfangs aber nicht den Kauf widerrufen, sondern nur das haben was er bestellt hat. Bei Fehllieferung ist eigtl. der Verkäufer Schuld & sollte dementsprechend auch für alle Folgekosten aufkommen. Man kann ja nicht erwarten das der Käufer für die Fehler des Händlers bezahlen muss.
Shiinya is offline  
Old 09/27/2014, 13:07   #8
 
UrbanBlue's Avatar
 
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Quote:
Originally Posted by Shindy. View Post
Dann hab ich hier was für dich:


Quelle:

Falls der Händler dies aber nicht in seiner Widerrufsbelehrung hat, könntest du darauf plädieren, da diese neue Regelung keine Pflicht ist, und somit der Kunde informiert werden muss.
Er möchte aber nicht vom Widerrufsrecht gebrauch machen.
UrbanBlue is offline  
Old 09/27/2014, 13:19   #9

 
MiniKiller's Avatar
 
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Ich werde ihn mal deutlicher darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Widerruf handelt. Falls nichts helfen sollte, kann ich ja die Schelle im Paket mit Scheiße polstern -.-
MiniKiller is offline  
Old 09/27/2014, 18:57   #10
 
Blackbirds's Avatar
 
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junge dich gibts ja auch noch, jedes mal wenn ich deinen namen sehe muss ich an dieses bild denken wo du als 13jähriger irgendwo in moskau oder so chillst

btt: droh ihm mit einem anwalt, kommt immer gut an
Blackbirds is offline  
Thanks
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