Hab heute ein Gewerbe angemeldet bei dem ich Virtuelle güter beschaffe und den Zeitaufwand dafür Verkaufe.
Die Frau vom Gewerbeamt stufte mein Gewerbe unter "Verkauf von Virtuellen Gütern ein" wusste aber auch nicht so recht was das alles ist.
Ist das ok so oder sollte ich das noch ändern lassen, weil ich verkaufe diese Güter ja nicht direkt, ich beschaffe sie nur und verkaufe den Zeitaufwand also eine Dienstleistung.
Oder ist es egal was als Überbegriff dort steht, interessiert nur mit was ich handel ?