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Originally Posted by [WRH]-Chico™
Der Besitzer tuht mir voll Leid, Wir Stehen alle hinter dir!
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Woher nimmst du dir das Recht, im Namen anderer (insbesondere in meinem Namen) hier Stellung zu beziehen?
Nicht jeder steht kompromisslos hinter einem (Achtung! Wertende Aussage!) arroganten, geldgeilen Sack.
Natürlich stelle ich mich ebenso wenig auf die Seite der Amerikanischen Authorität - diese betrachte ich im Übrigen äußerst kritisch.
Das Problem ist hier einfach nur, dass die meisten sich einfach der breiten Masse anschließen und schreien "Wir stehen hinter dir! Heil dem Mr. Kim DotCom!" anstatt sich ersteinmal Gedanken über die Materie zu machen.
Genau so verhält es sich auch im "ewigen Kampf" gegen die GEMA (->YouTube).
Solange ihr (die kompromisslosen Befürworter der "Informationsfreiheit") selbst nicht die Geschädigten seid, scheint euch alles recht. Aber wenn jemand daherkommt und eure Einnahmequelle stiehlt, werdet ihr vermutlich anders denken!
Aber auch hier gilt es, meinen Kommentar nicht zu pauschal und oberflächlich zu betrachten.
Um den VEVO-Konflikt nun mit diesem Fall "MegaUpload" zu verknüpfen:
Wenn man auf YouTube Musik findet, die einen anspricht, kauft man sich diese (zumindest manchmal) bei iTunes oder sonst irgendwo - das heißt YouTube steht auch als Werbeplattform dar.
Wenn sich aber jemand in FullHD den neusten Blockbuster von MU saugt, würde derjenige sich den dann nach einer ersten Bewertung tatsächlich im Laden kaufen?
In den meisten Fällen nicht!
Die einzige Streitfrage ist am Ende, inwiefern man als Gründer einer Download-Plattform für die verfügbaren Inhalte Verantwortung übernehmen muss.
Und diese Frage lässt sich jetzt metaphorisch beantworten:
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Irgendjemand betritt gerade dein Büro. Du bist Leiter einer großen Datenträgerfirma und produzierst in großem Stil CDs, DVDs, BluRays und verschiedene andere Medien.
Dieser unbekannte stellt sich nun also (unter falschem Namen, wie sich später herausstellt) vor und möchte ein Angebot von dir haben.
Er präsentiert dir seine DVD-Vorlage und du bemerkst schnell, dass sich darauf ein Film befindet, der gerade erst in den Handel gelangt ist.
Ohne jedoch nachzufragen, akzeptierst du den Wunsch deines Gegenüber im Austausch gegen ein gewisses Entgeld und übergibst die DVD sogleich der Vervielfältigungsabteilung.
Weiterhin bittet der ominöse Herr in deinem Büro dich darum, die erstellten DVDs an jeden kostenlos oder auch gegen Entgeld zu verteilen, der danach fragt oder etwas ähnliches sucht.
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Wie jedem klar sein sollte, stellt die Datenträgerfirma in dieser kurzen Geschichte einen FileHoster da, zum Beispiel MegaUpload.
Der Herr mit dem falschen Namen könnte jeder sein, der auf MegaUpload eine Datei hochlädt - in diesem Fall jeder, der einen gerippten Film hochlädt.
Um nun auf
die Frage von oben zurückzukommen:
Muss der Chef der Datenträgerfirma prüfen, welche Daten er da vervielfältigt und ausgibt? Ist er nun belangbar oder trifft ihn keine Schuld am geschehenen Verbrechen (Urheberrechtsverletzung)?
Schließlich gibt es noch anzumerken, dass es völlig egal ist, in welchem Maße solche Vervielfältigungsaktionen angefragt werden oder stattfinden - eine Entschuldigung der Gattung
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Die Masse an Dateien lässt sich doch garnicht mehr überprüfen!
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ist also nicht angebracht.