Also kurz und bündig.
Blizzard untersagt jede Veräußerung des Accounts, da dir der Account nicht gehört.
Wenn du einen Account auf EBAY kaufst, kann ihn der Verkäufer wieder retour holen.
Ein Beispiel:
Ich habe auf EBAY auf dem Server Frostwolf einen Char namens Wurzelfred gekauft (Druide). Eine Woche später würde der Account vom Besitzer zurückgeholt. Der Besitzer beteuerte er hat es nicht getan, sondern es war ein Zweitbesitz und wollte das Geld nicht erstatten. Ich habe dann an Blizzard geschrieben, die sich auf die Seite des Erstbesitzers gestellt haben. Erst als ich Blizzard schrieb, daß es sich hier um einen Betrugsversuch handelt und ich Anzeige bei der Polizei erstatten würde haben sie reagiert.
Aber im Endeffekt ist nichts passiert. Also habe ich dem Besitzer geschrieben, daß ich Anzeige erstatte und plötzlich hatte ich mein Geld wieder.
FAZIT:
Ihr habt kein Recht auf den Account solange nicht euer Name dabei steht. Aber es handelt sich um eine Strafrechtliche Angelegenheit, die zur Anzeige gebracht werden kann.
So mehr gibts net - macht euere Accounts lieber selber :-)
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