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Originally Posted by Woombazz
@Encorey
Soweit ich das verstanden habe, möchte er den Verkäufer wegen Betrugs anzeigen und dann sein Geld (was er durch den Betrug verloren hat) wieder bekommen.
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So hab ich das auch verstanden, glaube aber das es strafrechtlich nicht geht.
Kein strafrechtlich verurteilter muss seinen schaden wieder gutmachen, es sei den das Gericht verhandelt dann im Auftrag der Privatperson Zivilrechtlich zu Wiedergutmachung.
Ehrlich, genau weiß ich es nicht. Aber Strafrecht und Zivilrecht sind 2 Paar schuhe, Strafrecht behandelt das öffentliche Interesse, das Zivilrecht das Private Interesse.
Ist eine heikle Angelegenheit, aber egal was passiert es gibt noch kein Urteil zum Accounthandel ergo muss der Käufer im Falle von Betrug unsummen an Geld haben um das erste Urteil der Welt zu erstreiten. (Bezüglich WoW und Accounthandel) Und dies kann keiner im gesamten Epvp Forum.
Aus diesem Grunde ist die Diskussion um Betrug mit Accounthandel nicht die gleiche wie Online Betrug.
Accounthandel beinhaltet Copyright und andere Bestimmungen.
Online Betrug befasst sich sehr viel mit Kreditkarten, gefälschten Dokumenten usw.
*Der Beitrag ist nur eine These, er ist jenseits von richtig und falsch.*