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WoW ban - Lastschrift widerrufen

Discussion on WoW ban - Lastschrift widerrufen within the World of Warcraft forum part of the Popular Games category.

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Old 01/19/2014, 18:10   #16
 
Crossside's Avatar
 
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Originally Posted by Masteroftheunivers View Post
Da du die AGBs erst nach dem Kauf des Spiels akzeptieren sind sie nicht Bestandteil des Kaufvertrags ;P
Stimmt nicht.
Da gabs es sogar soweit ich es in erinnerung habe ein Gerichtsbeschluss / Urteil für. Blizzard Argumentierte das die AGB auf derren Homepage frei einsehbar ist, und das stimmt auch.

Siehe

Btw ->
Quote:
4. Falls Ihnen eine Rückerstattung zusteht und Sie eine Gebühr für die Nutzung Ihres Accounts für einen bestimmten Zeitraum bezahlen („Feste Gebühren“), gewährt Blizzard Entertainment Ihnen eine „anteilige“ Rückerstattung in der gleichen Währung wie der Währung, in der Sie gezahlt haben, entsprechend der festen Gebühren für die am kürzesten zurückliegende Rechnungsperiode, abzüglich der täglichen Servicegebühr multipliziert mit der Anzahl von Tagen, an denen der Service während dieser Rechnungsperiode zur Verfügung stand.
Ergo genau das was ich oben schrieb - man erhält eine Zurückerzahlung von dem € was man noch zur Verfügung hätte an Resttagen (sprich die verbrauchten Tage werden abgezogen + Servicegebühren).
Was man nun darunter verstehen kann "für eine Rückerstattung berechtigt zu sein" - das können nur Blizzard Mitarbeiter dann klären, nicht die User.

Man könnte nun folgendes hernehmen ->
Quote:
3.Lediglich laufende und „ordnungsgemäß geführte“ Accounts sind rückerstattungsberechtigt. Accounts, die infolge „ausgebliebener Zahlungen“ oder der Verletzung dieser Nutzungsbestimmungen von Blizzard Entertainment „gesperrt“ wurden, sind nicht rückerstattungsberechtigt.
Gut, das kann man interpretieren wie man möchte - ich denke da hat jeder ne eigene Vorstellung davon was "diese" Nutzungsbestimmungen sind (nur der jeweilige Absatz für die Rückerstattungen,die komplette AGB, oder Teile davon). Grundsätzlich kann man aber sagen das die Auszahlung der Rückerstattung hierbei seitens Blizzard gemacht wird, und die AGb nur zählt wenn man dies auch in Anspruch nimmt. Nimmt man diese Option nicht in Anspruch, gelten hierbei die AGB auch nicht (btw es greift nicht da es keine Rückerstattung im herkömmlichen Sinne ist, man holts Geld ja selbst zurück) - das Deutsche Gesetz jedoch schon.

Hierbei habe ich aber nicht viel Ahnung im Bezug auf dieser Thematik mit Rückzahlungen etc. vom Deutschen Gesetz her. Von daher kann ich hierzu leider nichts sagen, lediglich das ich denke das es Rechtskonform ist eine nicht erfüllte Serviceleistung nicht zu bezahlen und sein Geld zurückzuholen sofern man es schon im Vorraus überwiesen hat (der nicht erfüllten Serviceleistung, und nicht mehr).

Ansonsten - Blizzard sagt ebenso in den AGB das die AGB nur so lange zählen bis der Account gekündigt wurde, ergo zählen sie für den OP nicht mehr und sind somit nichtig. Hier greift nun also dann das Deutsche Recht. Auch wenn in den AGB drin steht das man beim Registrieren das Recht auf Rückerstattung abtritt sofern die Kündigung durch AGB Verstoßt auftritt, glaube nicht das dies Rechtskonform ist.

grüße
Crossside is offline  
Old 01/19/2014, 18:38   #17
 
Exonist's Avatar
 
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^Quatsch, wenn du WoW im Laden kaufst sind die AGBs ungültig.
Du akzeptierst die AGBs erst nach dem Kauf ergo = ungültig.
Exonist is offline  
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Old 01/19/2014, 18:45   #18
 
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Einfach alles zurückgebuchen falls die polizei bei klingelt dann weißt du was passiert ist wenn nicht dann hast du glück ^^
TheDarkShadows is offline  
Old 01/19/2014, 19:02   #19
 
Crossside's Avatar
 
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Originally Posted by Exonist View Post
^Quatsch, wenn du WoW im Laden kaufst sind die AGBs ungültig.
Du akzeptierst die AGBs erst nach dem Kauf ergo = ungültig.
Du kannst die AGB vor dem Kauf einsehen - ergo nicht ungültig.
Was hält dich davon ab die AGB zu lesen auf derren Homepage bevor du das Spiel im Laden kaufst? Genau - nichts.

Erzähl nicht son Stuss bitte, nacher glaubt dir noch jemand diesen Schwachsinn.
Crossside is offline  
Old 01/19/2014, 19:09   #20
 
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Erstens kommen die Cops wegen sowas nicht

Zweitens wenn du den Account bei Blizzard gekauft hast, hast du die AGBs vorher akzeptiert.
Wenn du das Game jedoch im Laden oder sonstigen Online-Portalen gekauft hast, sind die AGBs schlicht und einfach nicht gültig.

Du kannst auch versuchen den Account von Blizz wieder zu bekommen. Sie sind in der Beweispflicht und nicht du. Da es aber verboten ist deinen Pc auszulesen (nicht mal die Cops, dürfen das ohne gerichtlichen Beschluss (Ausgenommen die NSA )) werden die es sich wohl vergneifen dir zu sagen woher sie das wissen.

Es gab Leute die erfolgreich gegen einen Ban von Blizz geklagt haben. Keine Angst vorm "Großen Konzern". Einfach nicht locker lassen. Jedoch mit bedacht

Hatte dein Account schon eine Warnung so sieht das mit dem PermanentBann wieder anderst aus

Hier mal ein Link aus dem Forum mit dem ich bisher auch ganz gut gefahren bin.

Übrigens ging das auch bei GW2. Ich bin überzeugt das die meisten klein bei geben.

MFG der Alad
Masteroftheunivers is offline  
Old 01/19/2014, 19:45   #21
 
Crossside's Avatar
 
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Originally Posted by Masteroftheunivers View Post
Zweitens wenn du den Account bei Blizzard gekauft hast, hast du die AGBs vorher akzeptiert.
Wenn du das Game jedoch im Laden oder sonstigen Online-Portalen gekauft hast, sind die AGBs schlicht und einfach nicht gültig.

Du kannst auch versuchen den Account von Blizz wieder zu bekommen. Sie sind in der Beweispflicht und nicht du. Da es aber verboten ist deinen Pc auszulesen (nicht mal die Cops, dürfen das ohne gerichtlichen Beschluss (Ausgenommen die NSA )) werden die es sich wohl vergneifen dir zu sagen woher sie das wissen.
1) Einfach nur totaler Müll den du hier erzählst. Es ist Kack Egal wo du das Spiel kaufst.
- Laden = Vorher ins Internet auf die Homepage + AGb lesen
- Online = Bei der Accounterstellung werden dir die AGB vorgesetzt (ich habe die agb gelesen und akzeptiert *klick* - erinnerst dich?).

In BEIDEN Fällen bekommst die AGB zu Gesicht wenn du sie lesen möchtest.
Wenn man einfach ja klickt ohne zu lesen ist man selbst Schuld.
Jedes Gericht wird dir sagen das du die AGB hättest lesen können, und dein Fall einfach abschmettern.

2) Dir ist aber schon bewusst das in den AGB eine Klausel drinsteht die blizzard erlaubt dir deinen Account einfach ohne Grund zu kündigen ja?

Und hiermit



Blizzard hat keinerlei Beweispflicht mein guter - die werden dir einfach nicht mehr Antworten und dir gegebenfalls noch Hausverbot geben wenn du ihnen zu sehr auf die Nüsse gehst.

Genau Solche Leute wie dieser Typ hier ist der Grund wieso ich beim Thread bezüglich dem Rechtsberatungsbereich auf nein abgestimmt hatte.
Crossside is offline  
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Old 01/19/2014, 20:21   #22
 
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Es ist nicht Kack egal wo ich das Spiel kaufe Aber sei es drum! Du hast recht.
Ich fahr so schon ne ganze weile gut und werde das auch so bei behalten.
IANAL
Du kannst es dir jetzt aussuchen: klein bei geben und deine kohle ist futsch oder ein bischen Eier haben und sich einfach nicht von Blizz einlullen lassen.
Masteroftheunivers is offline  
Old 01/19/2014, 20:43   #23
 
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Originally Posted by Masteroftheunivers View Post
Es ist nicht Kack egal wo ich das Spiel kaufe
Doch, genau das ist es.
Egal wo du es kaufst, es läuft auf das selbe Prozeddere hinnaus ->

Du musst dir ein Account erstellen.

Und beim erstellen dieses Accounts bekommst du ohne Umwege die AGB vorgesetzt - und das bevor du die Spielelizens einlöst (laden) / kaufst (online).
Du bekommst in jedem Fall vor dem Einlösen und Kauf des Spieles die AGB, und somit sind diese gültig.

Informier dich bitte anständig.
Crossside is offline  
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Old 01/19/2014, 22:37   #24
 
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Aus fremder Sicht ereignete Erfahrung, wird dir nach einer Lastschrift Widerrufung die Möglichkeit entzogen überhaupt jemals noch einmal eine Zahlung mit diesem Account machen zu dürfen.

Somit wird dir das einlösen per GameCard und sonstigen Zahlungsmöglichkeiten verwehrt. Solltest du mit Kreditkarte bezahlt haben, so erwartet dich ein Schreiben von Atos Wordline GmbH in dem du Offiziell mitteilen musst weshalb du Widerrufen hast (Widerruf ? Wikipedia) ist nur bei Kreditkarte der fahl.
NextLive is offline  
Old 01/22/2014, 00:31   #25
 
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Habe alle zurück gebucht es kam nur eine automatische meldung das mein Account gesperrt wirdt bis es beglichen wirdt da er eh gebannt ist werde ich dies nicht machen und mir ist immer noch nichts passiert also denke ich nicht das sie noch da was machen werden
hasselnuss is offline  
Old 01/22/2014, 10:44   #26
 
tykila's Avatar
 
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Originally Posted by hasselnuss View Post
Habe alle zurück gebucht es kam nur eine automatische meldung das mein Account gesperrt wirdt bis es beglichen wirdt da er eh gebannt ist werde ich dies nicht machen und mir ist immer noch nichts passiert also denke ich nicht das sie noch da was machen werden
Wenn du mit ELV bezahlt hast, wird deine Kontonummer einfach gesperrt .
tykila is offline  
Old 01/23/2014, 15:01   #27
 
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Originally Posted by Crossside View Post
Doch, genau das ist es.
Egal wo du es kaufst, es läuft auf das selbe Prozeddere hinnaus ->

Du musst dir ein Account erstellen.

Und beim erstellen dieses Accounts bekommst du ohne Umwege die AGB vorgesetzt - und das bevor du die Spielelizens einlöst (laden) / kaufst (online).
Du bekommst in jedem Fall vor dem Einlösen und Kauf des Spieles die AGB, und somit sind diese gültig.

Informier dich bitte anständig.
Nach dem öffnen der Verpackung und dem Installieren des Game erlischt dein Rückgaberecht
Du labber nur Müll am Stück Digger. Frag einen Rechtsanwalt der sagt dir das gleiche. Solange du in Deutschland wohnst sind die AGBs nicht gültig.
Und da es Illegal ist meinen Speicher auszulesen kann und darf Blizz nichts machen!

IANAL
Masteroftheunivers is offline  
Old 01/23/2014, 16:55   #28
 
Crossside's Avatar
 
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Originally Posted by Masteroftheunivers View Post
Nach dem öffnen der Verpackung und dem Installieren des Game erlischt dein Rückgaberecht
Du labber nur Müll am Stück Digger. Frag einen Rechtsanwalt der sagt dir das gleiche. Solange du in Deutschland wohnst sind die AGBs nicht gültig.
Und da es Illegal ist meinen Speicher auszulesen kann und darf Blizz nichts machen!

IANAL
1) Das mit dem Rübgaberecht ist nicht Teil des Gesetzes (ergo nicht strikt geregelt), sondern das entscheidet jedes Geschäft für sich selbst. Es gibt kein Gesetz das sagt "Wenn die Verpackung ab ist, verfällt das Rückgaberecht". Informiere dich bitte anständig.

2) Ich brauch kein Rechtsanwalt fragen weil ich scheinbar das Gesetzbuch gründlicher lesen kann im gegensatz zu dir.
Ich würde lieber dir diesen Rat zurückgeben, dann kannst du es dir mal von offizieller Seite sagen lassen.

3) es ist NICHT illegal dein Speicher auszulesen (wird ohnehin nicht getan außerhalb des WoW Prozesses - wurde oft genug durchgekauft lieber, nochmals - informier dich anständig), es steht in der AGB drine das Warden lediglich den WoW Prozess scannt, zusätlich wirdnoch ne Windows Title Suche gemacht - das ist nicht illegal. zusätzlich hast du die AGB Akzeptiert und somit dieser zugestimmt.

Ganz ehrlich - du pustest nur viel heiße Luft aus deinem Mund, aber wirkliches Wissen hast du scheinbar nicht.

EDIT: Falls du es mir nicht glauben solltest, habe extra für dich (*zwinker*) mal das Gesetbuch durchwühlt. Achtung, Zitat:

Quote:
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass

1.
im Verkaufsprospekt eine den Anforderungen des § 360 Abs. 2 entsprechende Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist und
2.
der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte.

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Im Übrigen sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht entsprechend anzuwenden. An die Stelle von § 360 Abs. 1 tritt § 360 Abs. 2.
Was schließen wir nun daraus?
Genau - wenn das jeweilige Unternehmen dies möchte KANN es dir ein Rückgaberecht geben.
Sie müssen es jedoch nicht. Es ist bhängig vom jeweiligen Unternehmen ob es dein bereits geöffnetes Spiel wieder zurücknehmen wollen oder nicht. Da es aber unwirtschaftlich für die Einkommen der Unternehmen ist, machen sie es meistens so das es nach dem öffnen nicht mehr angenommen wird bei Produkten wo ein Produktschlüssel drine ist.

Ums nochmal deutlich zu machen, falls dir dies nicht bewusst ist.
Wenn du im Laden ein Spiel kaufst, dann gehst du ein Vertrag mit dem jeweiligen Geschäft ein - z.b Saturn oder Media Markt (welcher Laden auch immer). Dieser Vertrag beinhaltet das du das Physische Produkt (Spiel) erhälst. Sobald du aus dem Laden raus bist, ist der Vertrag sogesehen abeschlossen worden, und wenn alles in Ordnung ist (keine Beschädigung z.b vorhanden) dann ist es auch für dich abgeschlossen mit dem Laden und dir. Bis zu diesem Zeitpunkt hast du keinerlei Bezug zu Blizzard, und auch keinerlei Vertrag zwischen dir oder Blizzard, da Blizzard lediglich ein Vertrag mit Vertriebshändlern hat um es anschließend weiterzuverkaufen zu können. Heißt du hast beim Kauf des Spieles im Laden keinerlei Bezug zu Blizzard. Das hat keinerlei zusammenhang mit Blizzard bis diesem Punkt.
Wenn du nun aber einen Account bei Blizzard erstellst, erst dann (!) gehst du mit Blizzard ein Vertrag ein, der durch die AGB geregelt ist. Die AGB werden dir vorgesetzt beim Erstellen eines Accounts (bevor du deinen Produktkey eingibst, oder es per Online Banking ein Spiel kaufst).
Das heißt nun ergo für uns - wir haben die AGB bevor wir sogesehen ein Verlust haben (wirk können den Produktcode nicht einlösen bevor wir die AGB akzeptiert haben oder es im Blizzardstore gekauft haben). Es verfällt also keinerlei Wert am Produkt das du gekauft hast sobald du die AGB nicht akzeptierst und dir somit kein Account erstellst. Du hast ja lediglich das Physische Produkt gekauft im Laden (achtung - kein Vertrag zwischen dir & Blizzard, sondern mit dem Ladenbesitzer).
Und dieses Produkt hast du auch erhalten - ob du nun dieses Produkt einlöst oder nicht, das ist deine Sache. Und wenn du nun die AGB akzeptierst ohne sie zu lesen und dort Dinge drin stehen die dir nicht passen, ist das im Grunde genommen die Schuld von dir - nicht von Blizzard.
Du schließt auch kein Kaufvertrag zu einem Haus ab ohne den Vertrag zu lesen, und meckerst dann wenn du feststellst das dort Zeug drinsteht was dir nicht passt.

Ums Kurz zu machen - dein Argument mit dem Rückgaberecht und geöffnetes Produkt ist einfach Schwachsinnig und ohne Bezug zum wirklichen Thema, es ist haltlos und Naiv.
Informiere dich bitte anständig bevor du mit Worten um dich wirfst..


Wenn das so weiter geht ende ich irgendwann so wegen dir.

grüße
Crossside is offline  
Old 01/23/2014, 17:32   #29
 
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Originally Posted by Crossside View Post
zusätzlich hast du die AGB Akzeptiert und somit dieser zugestimmt.
Völlig uninteressant das Gesetz bestimmt was Blizzard darf nicht die AGBs.
Diese informieren den Kunden lediglich darüber was Blizzard machen wird/möchte.
Und wie es auf ihrem Spielplatz abzulaufen hat. ;P

Ist es rechtswidrig so ist der Teil unzulässig.
(Sonst könnte ich ja auch irgendwo reinschreiben das ich ihre kinder entführen darf(krasses Beispiel aber im Grunde genommen das gleiche Prinzip))
Yishai is offline  
Old 01/23/2014, 17:38   #30
 
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Originally Posted by Yishai View Post
Völlig uninteressant das Gesetz bestimmt was Blizzard darf nicht die AGBs.
Diese informieren den Kunden lediglich darüber was Blizzard machen wird/möchte.
Und wie es auf ihrem Spielplatz abzulaufen hat. ;P

Ist es rechtswidrig so ist der Teil unzulässig.
(Sonst könnte ich ja auch irgendwo reinschreiben das ich ihre kinder entführen darf(krasses Beispiel aber im Grunde genommen das gleiche Prinzip))
Hast du recht, es gibt aber kein Gesetz das ein Rückgaberecht erzwingt.
Und sonst gäbe es auch kein Teil in der AGB der mir bekannt wäre die nicht Rechtskonform wären im Bezug auf diesen Fall hier, so das man damit argumentieren könnte.

Zusätzlich ist es nunmal Tatsache das der Vertrag den man mit Blizzard eingeht von beiden Seiten aus anuliert (ohne angabe eines Grundes) werden kann, das steht ebenfalls in den AGB drine. Und die AGB sind die Vereinbahrung die man akzeptiert, und beide Seiten sind somit damit einverstanden - und somit kann Blizzard auch deinen Account kündigen (Vertrag anulierung). Genauso wie du selbst von deiner Seite aus deinen Account kündigen kannst.
Crossside is offline  
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