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Originally Posted by Masteroftheunivers
Nach dem öffnen der Verpackung und dem Installieren des Game erlischt dein Rückgaberecht
Du labber nur Müll am Stück Digger. Frag einen Rechtsanwalt der sagt dir das gleiche. Solange du in Deutschland wohnst sind die AGBs nicht gültig.
Und da es Illegal ist meinen Speicher auszulesen kann und darf Blizz nichts machen!
IANAL
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1) Das mit dem Rübgaberecht ist nicht Teil des Gesetzes (ergo nicht strikt geregelt), sondern das entscheidet jedes Geschäft für sich selbst. Es gibt kein Gesetz das sagt "Wenn die Verpackung ab ist, verfällt das Rückgaberecht". Informiere dich bitte anständig.
2) Ich brauch kein Rechtsanwalt fragen weil ich scheinbar das Gesetzbuch gründlicher lesen kann im gegensatz zu dir.
Ich würde lieber dir diesen Rat zurückgeben, dann kannst du es dir mal von offizieller Seite sagen lassen.
3) es ist NICHT illegal dein Speicher auszulesen (wird ohnehin nicht getan außerhalb des WoW Prozesses - wurde oft genug durchgekauft lieber, nochmals - informier dich anständig), es steht in der AGB drine das Warden lediglich den WoW Prozess scannt, zusätlich wirdnoch ne Windows Title Suche gemacht - das ist nicht illegal. zusätzlich hast du die AGB Akzeptiert und somit dieser zugestimmt.
Ganz ehrlich - du pustest nur viel heiße Luft aus deinem Mund, aber wirkliches Wissen hast du scheinbar nicht.
EDIT: Falls du es mir nicht glauben solltest, habe extra für dich (*zwinker*) mal das Gesetbuch durchwühlt. Achtung, Zitat:
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(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
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im Verkaufsprospekt eine den Anforderungen des § 360 Abs. 2 entsprechende Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist und
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der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Im Übrigen sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht entsprechend anzuwenden. An die Stelle von § 360 Abs. 1 tritt § 360 Abs. 2.
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Was schließen wir nun daraus?
Genau - wenn das jeweilige Unternehmen dies möchte KANN es dir ein Rückgaberecht geben.
Sie müssen es jedoch nicht. Es ist bhängig vom jeweiligen Unternehmen ob es dein bereits geöffnetes Spiel wieder zurücknehmen wollen oder nicht. Da es aber unwirtschaftlich für die Einkommen der Unternehmen ist, machen sie es meistens so das es nach dem öffnen nicht mehr angenommen wird bei Produkten wo ein Produktschlüssel drine ist.
Ums nochmal deutlich zu machen, falls dir dies nicht bewusst ist.
Wenn du im Laden ein Spiel kaufst, dann gehst du ein Vertrag mit dem jeweiligen Geschäft ein - z.b Saturn oder Media Markt (welcher Laden auch immer). Dieser Vertrag beinhaltet das du das Physische Produkt (Spiel) erhälst. Sobald du aus dem Laden raus bist, ist der Vertrag sogesehen abeschlossen worden, und wenn alles in Ordnung ist (keine Beschädigung z.b vorhanden) dann ist es auch für dich abgeschlossen mit dem Laden und dir. Bis zu diesem Zeitpunkt hast du keinerlei Bezug zu Blizzard, und auch keinerlei Vertrag zwischen dir oder Blizzard, da Blizzard lediglich ein Vertrag mit Vertriebshändlern hat um es anschließend weiterzuverkaufen zu können. Heißt du hast beim Kauf des Spieles im Laden keinerlei Bezug zu Blizzard. Das hat keinerlei zusammenhang mit Blizzard bis diesem Punkt.
Wenn du nun aber einen Account bei Blizzard erstellst, erst dann (!) gehst du mit Blizzard ein Vertrag ein, der durch die AGB geregelt ist. Die AGB werden dir vorgesetzt beim Erstellen eines Accounts (bevor du deinen Produktkey eingibst, oder es per Online Banking ein Spiel kaufst).
Das heißt nun ergo für uns - wir haben die AGB bevor wir sogesehen ein Verlust haben (wirk können den Produktcode nicht einlösen bevor wir die AGB akzeptiert haben oder es im Blizzardstore gekauft haben). Es verfällt also keinerlei Wert am Produkt das du gekauft hast sobald du die AGB nicht akzeptierst und dir somit kein Account erstellst. Du hast ja lediglich das Physische Produkt gekauft im Laden (achtung - kein Vertrag zwischen dir & Blizzard, sondern mit dem Ladenbesitzer).
Und dieses Produkt hast du auch erhalten - ob du nun dieses Produkt einlöst oder nicht, das ist deine Sache. Und wenn du nun die AGB akzeptierst ohne sie zu lesen und dort Dinge drin stehen die dir nicht passen, ist das im Grunde genommen die Schuld von dir - nicht von Blizzard.
Du schließt auch kein Kaufvertrag zu einem Haus ab ohne den Vertrag zu lesen, und meckerst dann wenn du feststellst das dort Zeug drinsteht was dir nicht passt.
Ums Kurz zu machen - dein Argument mit dem Rückgaberecht und geöffnetes Produkt ist einfach Schwachsinnig und ohne Bezug zum wirklichen Thema, es ist haltlos und Naiv.
Informiere dich bitte anständig bevor du mit Worten um dich wirfst..
Wenn das so weiter geht ende ich irgendwann so
wegen dir.
grüße