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skygwow.com Seriös?

Discussion on skygwow.com Seriös? within the World of Warcraft forum part of the Popular Games category.

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Old 03/11/2013, 06:51   #31
 
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Originally Posted by thori View Post
Traeum weiter von deinen Gesetzen du grosser Rechtsversteher, es geht um VIRTUELLE Ware. Schlag nach, falls du nicht weisst was das bedeutet. WIE Soll der VK bitte den Versand nachweisen?

Ausserdem: Paypal=NICHT in Deutschland. VK=NICHT in Deutschland. Nun denkste fix selber nach und kommst nach einer Weile ganz alleine drauf: Wenn der Finanzdienstleister nicht in Deutschland seinen Amtssitz hat, und der VK auch nicht, wen interessieren dann deutsche Gesetze? RICHTIG, niemanden.

Nachdenken vor dem Schreiben tut nicht weh.

Ach und PS: Das es MOEGLICH ist, bei Paypal einen Fall zu eroeffnen, hat niemand bestritten. Es bringt nur eben genau 0,00 nichts, da man bei virtuellen Waren laut AGB von Paypal NICHT versichert ist. Ja die duerfen das, auch wenn du deswegen jetzt traurig bist.
Müll erzählen ist aber genau so schlimm.
Es spielt keine Rolle, ob Paypal oder der VK nicht in Deutschland sind.
So lang sie aber in Deutschland Geschäfte machen gilt auch das deutsche Recht und da ist es nicht von Bedeutung, wenn der Unternehmenssitz im Ausland sitzt.

Und in Deutschland gibt es ein Widerrufsrecht für Waren, die im Internet erstanden wurden. Diese Frist beträgt 2 Wochen.
Innerhalb dieser Frist kann man vom Kauf zurücktreten.

Nur wird es schwierig eine Firma, die ihren Sitz im Ausland hat deswegen zu verklagen und sein Geld zurückzuverlangen.

Aber du mit so provokanten Lappen wie dir zu diskutieren bringt ehh nichts.
Naja viel Spaß noch dabei Leute sinnlos zu beleidigen, darin bist du ja gut
smidti is offline  
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Old 03/11/2013, 10:59   #32
 
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Paypal interessiert deutsches Recht einen SCHEISS, ist das echt so schwer?

Glaubste nicht?

Paypal als Suchwort. STAUNEN, ob der vieeeelen Foren die voll sind wegen Paypals Firmenpolitik. Paypal macht das, was sie machen wollen. Da wackelste mit den Ohren jetzt, oder?

Und dann wieder Widerrufsrecht bei "WAREN" ... Gold oder anderes VIRTUELLES sind nunmal keine WAREN. Nix physisches, nicht verschickbar per POST, nix Widerruf. So schwer zu verstehen?

Dann traeum mal schoen weiter mit deinem anderen Kumpel hier..von so tollen Dingen die ihr mal irgendwo gehoert, von denen ihr aber offensichtlich nicht den blassesten Schimmer habt. Und dann informiert ihr euch vielleicht endlich mal vor dem Verbreiten von Halbwahrheiten, wie es in der REALEN Welt abgeht, also die ausserhalb eures Kinderzimmers.

Klar kannst du auf dein Recht pochen und natuerlich auch innerhalb 45 Tage einen Paypal Fall eroeffnen, gegen den boesen Abzocker Chinamann, nur was bringts wenn von vorne herein feststeht, dass Paypal nicht erstattet?

Fliegen kannst du ja auch, wenn du mit den Armen wedelst, waehrend du vom Hochhaus springst...aber auf die Idee kommt ihr beide sicher nicht, OBWOHL es geht, richtig?
thori is offline  
Old 03/12/2013, 04:12   #33
 
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Offensichtlich bist du nicht bewandert darin Texte zu lesen und anschließend verstehen zu lernen.
Bitte schreibe einfach keinen Müll mehr. Dieses Forum hat schon genug Spam.
Wenn Paypal deutsches Recht nicht interessiert, warum sind sie dann auch in Deutschland aktiv?

Übrigens, ich bitte dich nochmal genau meinen Text zu lesen und mir dann zu erzählen, was ich überhaupt gesagt habe.

Denn dann wirst du merken, dass du umsonst auf deine trainierten Tränendrüsen gedrückt hast, auch wenn du nichts dafür kannst bei jedem Post zu weinen.
smidti is offline  
Old 03/12/2013, 10:29   #34
 
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Deja Vu Erlebnis mit dir:

Ich habe einen 5 jaehrigen Sohn. Den versuche ich mit Vorbeugung und Intelligenz zu erziehen. Klappt bei Kindern leider nicht sehr oft...

Beispiel: Ich sag ihm wenn du das machst, tut es weh. Er strahlt mich mit seinem strahlenden Augen an, wartet bis ich weg gehe...und fasst an. Dann weint er der kleine Wurm. Ich komm zurueck und sag: Was hat der Papa gesagt?

Kommt dir das bekannt vor? Lernst du nur durch Schmerz, durch Verlust und weil du alles besser weisst?

Dann go on. Ist nicht mein Geld. Mehr als sagen kann man es euch Kindern nicht, es gibt welche die hoeren und lernen durch die Erfahrung Erwachsener, die lesen vorher, bevor sie schlau daher reden und altklug erscheinen wollen...und eben die "schlaueren" Kinder, die alles "genau wissen"...da muss es weh tun, bevor der Lerneffekt eintritt.

Zu welcher Gruppe du gehoerst, sollte dir selber klar sein.
thori is offline  
Old 03/14/2013, 20:21   #35
 
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Originally Posted by thori View Post
Deja Vu Erlebnis mit dir:

Ich habe einen 5 jaehrigen Sohn. Den versuche ich mit Vorbeugung und Intelligenz zu erziehen. Klappt bei Kindern leider nicht sehr oft...

Beispiel: Ich sag ihm wenn du das machst, tut es weh. Er strahlt mich mit seinem strahlenden Augen an, wartet bis ich weg gehe...und fasst an. Dann weint er der kleine Wurm. Ich komm zurueck und sag: Was hat der Papa gesagt?

Kommt dir das bekannt vor? Lernst du nur durch Schmerz, durch Verlust und weil du alles besser weisst?

Dann go on. Ist nicht mein Geld. Mehr als sagen kann man es euch Kindern nicht, es gibt welche die hoeren und lernen durch die Erfahrung Erwachsener, die lesen vorher, bevor sie schlau daher reden und altklug erscheinen wollen...und eben die "schlaueren" Kinder, die alles "genau wissen"...da muss es weh tun, bevor der Lerneffekt eintritt.

Zu welcher Gruppe du gehoerst, sollte dir selber klar sein.
Um so verstörender finde ich es, dass eine Person, die es offensichtlich nicht aus der "analen Phase" herausgeschafft hat mir versucht zu erklären wie die Dinge laufen

Denkst du nicht, dass du ein Rabenvater bist, wenn du dich in diesem Forum bereits so gibst, dass man denken könnte:"Ei ei ei, was für ein zurückgebliebener Objekt ist das bitte, dass mir gerade versucht tatsächlich mit irgendwelchen Bewegungen an's Bein zu pinkeln"

Du hältst ja offensichtlich sehr viel von deinem "Erwachsenen-Status", um so trauriger ist es, dass du den rationalen Gedankengang nicht erworben hast.

Um es auf das Thema zu lenken...

bitte erkläre uns doch genau, warum es nicht möglich sein soll?

Übrigens, meine Klausel, dass du nicht lesen kannst gilt immer noch, denn du hast es trotz deiner vermeintlichen Reife, die ich aber nicht so sehen kann nicht geschafft einen simplen Text zu entziffern, was mich doch sehr stark an deinem Auffassungsvermögen zweifeln lässt.
smidti is offline  
Old 03/14/2013, 20:36   #36
 
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Na jetzt hast dir einen Germanisten zugeholt, um mal ganz wichtig zu toenen, richtig? Leider immer noch ohne Substanz und Inhalt...

Fuer leseresistente nochmal, als Zitat. Blendest du offenbar aus:

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Originally Posted by thori View Post
Und dann wieder Widerrufsrecht bei "WAREN" ... Gold oder anderes VIRTUELLES sind nunmal keine WAREN. Nix physisches, nicht verschickbar per POST, nix Widerruf. So schwer zu verstehen?
Hast es nun?

Und weiter, noch einmal. Da ich mich auch bei meinem Jungen ungern widerhole: Paypal interessiert das nicht die Bohne. Was die machen wollen, das machen die. Da kannst du Hand/Kopfstand machen, dabei mit dem Schwanz wedeln und andere Kunststuecke vollfuehren.

Und auch zum 3. mal nun: Ich sagte eine Seite vorher bereits: Das man einen Fall innerhalb 45 Tagen eroeffnen kann, hab ich nie bestritten. Nur BRINGT DAS EBEN GENAU...NA? Gemerkt? NULL, NARDA, NIENTE, Nischto, nothing... (fuege ein Fremdsprache Wort auf Null oder Nix deiner Wahl ein.)

Die erstatten trotzdem nicht. Woher ich das weiss? Ich kann lesen. Internet. Foren. Voll davon, sogar bei WAREN. Und hier geht es nach wie vor um...na? RICHTIG. KEINE WAREN.

Haste es nun verstanden, oder soll ichs in drolliger Kindersprache vormulieren?
thori is offline  
Old 03/15/2013, 05:18   #37
 
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Originally Posted by thori View Post
Na jetzt hast dir einen Germanisten zugeholt, um mal ganz wichtig zu toenen, richtig? Leider immer noch ohne Substanz und Inhalt...

Fuer leseresistente nochmal, als Zitat. Blendest du offenbar aus:



Hast es nun?

Und weiter, noch einmal. Da ich mich auch bei meinem Jungen ungern widerhole: Paypal interessiert das nicht die Bohne. Was die machen wollen, das machen die. Da kannst du Hand/Kopfstand machen, dabei mit dem Schwanz wedeln und andere Kunststuecke vollfuehren.

Und auch zum 3. mal nun: Ich sagte eine Seite vorher bereits: Das man einen Fall innerhalb 45 Tagen eroeffnen kann, hab ich nie bestritten. Nur BRINGT DAS EBEN GENAU...NA? Gemerkt? NULL, NARDA, NIENTE, Nischto, nothing... (fuege ein Fremdsprache Wort auf Null oder Nix deiner Wahl ein.)

Die erstatten trotzdem nicht. Woher ich das weiss? Ich kann lesen. Internet. Foren. Voll davon, sogar bei WAREN. Und hier geht es nach wie vor um...na? RICHTIG. KEINE WAREN.

Haste es nun verstanden, oder soll ichs in drolliger Kindersprache vormulieren?
Wieso fragst du mich, ob du es in der gleichen Sprache - Achtung - "formulieren" sollst, in der du bereits die ganzen Seiten lang schreibst.

Und deine Antwort zeigt mir erneut, dass du das Leseverständnis wohl immer noch mit Löffeln gefressen hast.
Du bestätigst dies ja selbst bereits oft genug.

Du scheinst immer noch nicht zu verstehen, dass er beim Verkäufer vom Verkauf zurücktreten kann.
Paypal ist lediglich nur eine Bezahlmethode und ein zusätzlicher Service, der eben nur die Sicherheiten bietet, die es auch in den AGBs angibt.
So weit hast du es schon begriffen.
Die Frage, ob der virtuelle Gegenstand als "Ware" oder als "Dienstleistung" verwendet wird bleibt jedoch offen.
Darauf wollte ich aber ohnehin nicht hinaus, da du offenbar mit schweren Texten von Zeitungen wie "Die Zeit" nicht umgehen kannst werde ich es auch nicht weiter ausführen.

Zum eigentlichen Gegenstand(Nein, ich meine nicht die Ware, sondern den Fall. Damit für dumme Menschen keine Missverständnisse entstehen, ne )

Nun kann er aber beim Käufer vom Kauf zurücktreten und nein es geht nicht 45 Tage lang, sondern nur 14 Tage.
Aus diesem Grund kann er den Käufer theoretisch verklagen.
Doch, inwiefern den Verkäufer das zu interessieren hat hängt davon ab wo er sich befindet und ob er auch die richtigen Daten angegeben hat.
Paypal hat damit nichts zu tun.
Sie bieten lediglich einen Service, der so welche Dienstleistungen nicht umfasst, hast du ja richtig erkannt.

Aber das schrieb ich bereits einige Posts vorher.

Da ich ja ein netter intelligenter junger Mann bin, habe ich dir das mal etwas vor Augen geführt. Es heißt ja:"Man lernt nie aus!"
Auch Leute wie du können das 1x1 noch im Alter von 40 Jahren lernen. Brauch dir nicht peinlich zu sein
smidti is offline  
Old 03/15/2013, 06:32   #38
 
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Ach isser nicht niedlich, unser kleiner? Du bedienst aber auch wirklich alle Klischees und laesst kein Fettnaepfchen aus, gell? Nun auch noch Hans, der Rechtschreibverbesserer. und das bei deinen Posts, die vor Rechtschreib und Grammatik Fehlern nur so wimmeln. Goettlich, man sollte die Steine in der Tasche lassen, wenn man im Glashaus wohnt.

Aber macht ja nichts, hast eben wieder was gelernt. (Zweifel sind an dieser Stelle angebracht)

So, da ich heut morgen mal ein wenig Zeit habe, werde ich dir mal Dinge erlaeutern, auf die du dich permanent berufst, aber nur vom hoeren sagen kennst, bzw. lachhafte Quellen zu Rate ziehst. Ich empfehle mal, wenn du schon so schlau daher reden willst, die Lektuere BGB. DORT stehen die Dinge alle herinnen, auf die du dich in deiner Bild Leser Manier permanent berufst, aber von denen deine Ahnung eben nur auf Stammtisch Niveau ist.

Wenn du das gaaaaaanz dicke Buch (das sind die Dinger zum lesen) nicht zur Hand hast, macht ja nichts. Googlest du einfach, das koennt ihr jungen und "intelligenten" Burschen von heute doch, oder? Nix mehr wissen, alles nur hoeren aus 3. Hand, aber schlau schwaetzen, gell?

Und wenn du also google erwartungsgemaess bedienen kannst, dann googlest du mal nach BGB Paragraph 312. Da lieste dich mal ein wenig ein. Dann, sollte das deinen Horizont erwartungsgemaess uebersteigen, googlest du mal virtuelles+WAREN.

Nachdem du das gemacht hast, liest du nochmal Paypal AGB, speziell Punkt 4.3. muesste es sein.

Und wenn du das alles gemacht hast, liest du dein Wirrwarr hier mal eben durch, entschuldigst dich ob der Frechheiten und wegen deines Unwissens, und alles ist schick.

Einverstanden?
thori is offline  
Old 03/15/2013, 10:25   #39
 
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skygwow.com Seriös?

Man kann so viel rum heulen wie man will. Bei virtuellen Güter (CD Key, Gold, usw.) widerspricht sich das gegen das AGB Abs. Kauferschutz. Man bestätigt, dass man keine Leistung zurück erhält, falls man so ein Dienst in Anspruch nimmt.

Eine Anzeige gegen einen chinesischen Geschäftsmann ist so lächerlich wie jemanden der in Brasilien Urlaub macht und denkt das dort die deutsche Gesetze gilt.

Wer hier mit Anzeige kommt: ihr habt 0 Chance, das als Privatperson und mit niedrigen Beiträgen.

Falls ihr Keys kaufen wollt, kauft wirklich bei einem seriösen EBay Verkäufer oder hier im Forum.

Manchmal muss man sich eine Lehre ziehen, um aus Fehlern zu lernen. Jeder Mensch macht ein Fehler, macht euch nichts draus.

Grüße,

Kadoxd
Kadoxd is offline  
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Old 03/15/2013, 16:43   #40
 
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Wenn man hier alles liest, dann sieht man wo euer Problem liegt!

Ein Geschäft in Deutschland über Paypal fällt nicht unter das deutsche Gesetz!

Frage: Wieso ist das so?
Antwort: Status als Bank:

Peter Thiel, der Gründer von PayPal, erklärte 2004, dass PayPal keine Bank sei, weil zum Beispiel keine Rücklagen gebildet würden. Das Guthaben auf einem PayPal-Konto ist nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt.[11]

Am 2. Juli 2007 erhielt PayPal von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) eine Banklizenz für Europa. Alle Konten von PayPal wurden an diesem Tage von PayPal (Europe) Ltd. nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“. Die Gebühren und der Käuferschutz waren von dem Wechsel nicht betroffen. -----Aus Wikipedia---

Und genau hier streiten sich Rechtsanwälte die eure oder meine Intelligenz locker überschreiten können, Paypal ist ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Luxemburg, hat dort eine Lizenz und gilt nicht als Bank, punkt und aus!

Virtuelle Güter sind von Paypal ausgeschlossen und werden nicht erstattet!
In DE sind virtuelle Güter nicht gesetzlich verankert, ABER der Onlinebetrug schon, ergo wird man nicht über eine Zivilklage herumkommen.
Dies aber Lohnt sich nur bei eine bestimmten menge an Euros, den eine Zivillklage gegen einen Online Betrüger kann sich in die länge ziehen, vorallem durch Paypal da diese keine Bank ist. Gewerblich handelnde Personen mit Virtuellen Gütern können sich gegen Onlinebetrüger mittels Versicherungen schützen, Privatpersonen nicht!

Somit ist es jedem selbst überlassen ein Geschäft zu tätigen mit einer Firma im Ausland!
Siehe Online Apotheken, es gibt so einige die alles verkaufen, von Viagra bis Vitamin C, doch niemand kann sagen ob ihr auch das gekaufte Medikament bekommt bzw. ob es sich um gleichwertige Ware handelt wie sie in DE vertrieben wird, und nicht um i-welche giftigen nebenprodukte. Und hier ist es genauso, solltet ihr in einer Online Apo etwas bestellen die Ihren Sitz in Somalia oder Mexiko oder sonst noch wa hat, wird kein deutscher Gesetzgeber euch jemals Recht geben , denn ihr habt wissentlich im Ausland bestellt und auch die dortigen Gesetze akzeptiert!

Paypal = Kalifornien / Luxemburg (Tochter) = Keine Bank = Unterliegt nicht dem deutschen Recht!

Es gibt dazu Tonnenweise Lektüre zu lesen, mal dieses mal jenes, und doch kann Paypal mit seiner Luxemburgischen Lizenz auch Konten in DE anbieten, es ist sogar bewiesen das Paypal in DE nicht ganz koscher ist.

Kleiner Teil aus Wiki:
Im Juli 2011 traten Beschwerden verschiedener europäischer Online-Händler auf, die mit kubanischen Produkten, insbesondere Rum und Zigarren, handeln. Ihre Accounts seien komplett gesperrt und das Konto eingefroren worden.[28]

Das Unternehmen begründete die Entscheidungen mit einem Handelsembargo der USA gegen Kuba aus dem Jahr 1962. Nach einem Ultimatum, die Waren aus dem Sortiment zu nehmen, erfolgte die Sperrung.[29] Die Umsetzung dieses Embargos ist nach EU-Recht rechtswidrig.[30]

Die Drogeriemarktkette Rossmann kündigte aufgrund des Ultimatums die Zusammenarbeit mit PayPal auf, da es aus ihrer Sicht keinen Grund für die Praktizierung US-amerikanischen Rechts in Deutschland gibt und durch die Aufforderung von PayPal Kunden bevormundet und ihrer freien Entscheidung beraubt werden.


Nächster:
Vor einiger Zeit wurde auch bekannt, dass PayPal, ohne dafür beauftragt worden zu sein, Rechtsgeschäfte im Namen von Kunden abschließt. Konkret hat die PayPal GmbH schon öfter Abonnements ihrer Kunden bei dritten Unternehmen storniert, teilweise war die Bezahlung dafür noch gar nicht fällig gewesen.[25] Diese Vorgangsweise stellt in Deutschland nach § 687 BGB eine angemaßte Geschäftsführung ohne Auftrag dar und ist verboten. Außerdem begeht PayPal in diesen Fällen eine Vertragspflichtverletzung nach § 280 BGB an den dritten Unternehmen.[26]

In einem veröffentlichten Fall[25] rechtfertigte sich die PayPal GmbH, Abonnements stornieren zu dürfen, da dies in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von PayPal[27] festgelegt sei. Jedoch ist in jenen AGB die Geschäftsführung ohne Auftrag gar nicht angeführt.


Die Frage gelten die Paypal AGB´s auch in DE und sind sie Rechtskräftig?
Was ist mit Virtuellen Gütern und Online Betrug in DE mit Paypal?

Diese Fragen kann niemand beantworten denn es gibt noch kein einziges Gerichtsurteil was mit virtuellen Gütern/ Ausland und Paypal zu tun hat!

Kauft bei einem deutschen Shop etwas und zahlt mit Paypal sollte es da dann Probleme geben habt ihr deutsches Recht , kauft ihr aber über Paypal in Italien ein dann wird es schwieriger!

Kauft ihr bei Ebay in Thailand und zahlt mit Paypal wird kein einziger Rechtsanwalt euch vertreten wollen, höchstens wenn es um grössere Summen geht, und dann müsst ihr erst euer Recht erstreiten das Paypal in Deutschland als Bank aggiert!

Grüsse


Noch ein kleines Edit zur GTC:

Jeder der einen Gewerbeschein besitzt und ein Gewerbe in DE angemeldet hat, kann auf einigen Seiten im Netz bessere Konditionen als 12.99 Euro bekommen, zudem gibt es noch die Ausländischen GTC´s diese können in einem für Gewerbetreibenden sehr bekannten B2B Trade Marketplace eingesehen werden!

Hier ein aktuelles Beispiel!
Wow Gametime Karte (30 - Tag) für Battle.net ...mehr
Min. Bestellmenge: 5000 Stück/Stücke
Preis FOB: US $ 10-11 / Stück[ca.EUR 7.68-8.45 / Stück]

Und jetzt Ruhe hier mit dem Halbwissen dieses nützt nichts und ist nicht die Bohne wert!
Lieber mal seinen Steuerberater bzw. Firmenanwalt fragen!
Encorey is offline  
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Old 03/15/2013, 20:36   #41
 
Vecelinus's Avatar
 
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Posts: 135
Received Thanks: 38
Toller Beitrag Encorey.

Auf den Punkt.


Grüße,
Vece
Vecelinus is offline  
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2 Users
Old 03/16/2013, 13:59   #42
 
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und nu isser auch hoffentlich endlich stille, unser kleiner smidti mit dem vielen Stammtisch Halbwissen, aber ohne wirklich Ahnung.
thori is offline  
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