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Hier ein wenig rechtliches für Account scam mit Fakemail Script!

Discussion on Hier ein wenig rechtliches für Account scam mit Fakemail Script! within the WoW Exploits, Hacks, Tools & Macros forum part of the World of Warcraft category.

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Old   #1
 
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Hier ein wenig rechtliches für Account scam mit Fakemail Script!

Also da es hier vermehrt zu großem geheule gekommen ist wegen Accountscam hier mal ein paar rechtliche grundlagen dazu und ein paar mittel wie ihr absolut gar keine angst mehr haben müsst!


Also viele schreien immer herum ( Ich zeig dich an du hast meinen Account gestohlen)
Großer Irrtum der Account sowie alle Chars items usw sind nach wie vor eigentum von Blizzard also kein diebstahl !

Desweiteren liest man recht gerne das die Anzeige schon vorliegt und Daten vom Mail Provider usw angefordert wird per Richterlichen beschluß!
Auch darauf ist wieder zu Pfeifen denn : Zum ersten würde es so ablaufen, kläger geht zur Polizei macht anzeige, Polizei untersucht denn fall wochen lang, die gehen dann eventuel zum richter dauert wieder mehrer woche, der provider wird sich wie immer quer stellen dauert wieder wochen am ende würde es monate dauern bis es durch ist und das würde soviele steuergelder verschwenden das es hier zu 100% fallen gelassen wird!

Vor kurzem gabs ebenfalls einen fall wo einer der eigentlich gescammt wurde die auto it zerlegt hat und so an daten von einem scammer gekommen ist und diesem mit anklage drohte:
Einfach ignorieren denn auch wenn kein Copyright drauf ist ist es grundzätzlich verboten jede art von Exe datein zu zerpflücken! Folglich wenn jemand damit zur Polizei geht tut er sich selbst keinen Gefallen!

Im Grunde gibt es nur 2 Sachen wofür man bestraft werden kann!

1 : Durch eine betrügerische maßnahme an Private daten zu gelangen ( Login daten , persönliche Daten , meist auch zugriff zur mail addy usw)

2 : Könnte euch Theoretisch Blizzard sowie gewisse stellen verklagen wegen Betrug und einigen Copyright verletzungen usw da ihr euch als eine stelle von Blizzard ausgebt!


so und im diese 2 Faktoren auschließen zu können sollte man erst einmal wissen wie sie einem draufkommen können!

Also im grunde gibt es 2 große sicherheitsmängel für den Scammer , die erste ist eben wenn man die exe zerlegt und somit zu seine mail daten kommt wo man sich mit seiner richtigen ip einloggt deie jederzeit zurückverfolgt werden kann!
Die 2 : In jeder mail die man versendet wird ein mail header mitgesendet der aufschlußdarüber gibt von wo man gesendet hat mit was und vorallem welche ip es gesendet hat!

Haben sie deine ip wirds schwer für dich da rauszukommen!

Aber es gibt 2 einfache wege wie man nie erwischt werden kann, eventuel etwas umständlich aber dafür absolut sicher!

1 logt euch mit einem proxy server sein hier ist zb vidalia Bundle , lasst euch eine neue ip geben und eventuel kontrolliert ihr es auf ob eure ip wirklich gewechselt hat. so nun geht ihr auf nem freien mail anbieten, web.de,gmx oder sonst was und regestriert euch dort neu mit der falschen ip !
Wenn ihr nun eure gescammten Accounts rausholen wollte dan nehmt wieder proxy bevor ihr euch einlogt somit ist auf dem mail server nie eure richtige ip falls jemand mal eure exe zerlegt ist es kein problem mehr!

2 : Die ip adresse aus dem Mail header ist schon schwerer denn dafür brauchen wir einen open relay server damit wir weiterhin als blizzard versenden können. Der open Relay server funktioniert genau wie ein proxy server nämlich sobald ihr eine Mail über smtp über den server sendet wird bei dem mail empfänger nur mehr die Idresse des Servers angegeben nicht jedoch eure!

Punkt 2 braucht ihr nur falls ihr über irgendein mail programm am Pc sendet!
Wenn ihr über ein Online fake programm sendet könnt ihr punkt2 vergessen!

Noch eine kleine info!
Um das Decompelieren der Exe zu vermeiden gibt es jetzt bei Auto it ein nettes addon das sich Obfuscator nennt damit werden alle einträge in der Auto it datei verschlüsselt und sind nicht mehr einzusehen!

Hoffe hat ein wenig geholfen!

Ps Rechtschreibfehler gehören euch sind sicher genug dabei
induro is offline  
Thanks
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Old 05/05/2008, 13:42   #2
 
sweetvaney's Avatar
 
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joa würd ich mal sagen Vielen Dank das ist echt sehr schön und ausführlich geschrieben!
sweetvaney is offline  
Old 05/05/2008, 13:42   #3
 
me1337's Avatar
 
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Find ich super, top!
Endlich mal die gegenseite =)
me1337 is offline  
Old 05/05/2008, 13:44   #4
 
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btw wenn man ne Anzeige macht erfährt der angeklagte erst mind. 1 Monat später was davon..ka obs dadrin steht aber wollte meinen Senf dazu geben
DarkCronicLe is offline  
Old 05/05/2008, 14:51   #5
 
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Nein wenn anzeige am laufen ist erfährt der beschuldigte es bevor die mail adresse überprüft wird da es sonst gesetzwiedrig wäre und somit ermittlungen ungültig!
Im grunde wie man bei einer hausdurchsuchung einen durchsuchungsbefehl braucht und den auch vorzeigen muß
induro is offline  
Old 05/05/2008, 15:08   #6

 
Obilee's Avatar
 
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Ich freu mich schon wenn der "Rechtsexperte" Asdrubael Nith kommt und mimim macht das es nicht stimmt.

*wart*
Obilee is offline  
Old 05/05/2008, 16:49   #7
 
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Alles schön im gesetzblatt nachzulesen da kann er reden was er will
induro is offline  
Old 05/05/2008, 17:09   #8
 
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Sehr nett & Ausführlich geschrieben.

PS:Mit ner Crypl Tasta Schreiben ftl ~.~
DTmaik is offline  
Old 05/05/2008, 20:23   #9
 
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So hier noch ne kleine erklärung zu Vidalia Bundle nachdem ich schon paar mal gefragt wurde!

Also ich benutze es in Combi mit Firefox da mir der i explorere ohnehin zu viele fehler hat!

Also zuerst einmal Vidalia Bundle runterladen findet man sehr fix im google und gleich Installieren sollten normalerweise Vidalia (sieht aus wie ne Zwiebel) und Privoxy sein.
Mit Firefox geht es nach der Installation sehr einfach zuerst einmal doppelglick auf Privoxy wo dann so ein schwarzes fenster mit nem text auftaucht. als nächstest startet einfach vidalia.
Jetzt könnt ihr das schwarze fenster zu machen läuft nun im hintergrund, mitlerweile sollte sich die zwiebel auf grün gefärbt haben.
Nun nur mehr auf *Eine neue Identität verwenden* glicken, Startet nun firefox da sollte dann am rechten unteren rand in roter schrift stehen Tor Disabled glickt dort drauf dann wird schrift grün. Wenn ihr nun zb auf habt ihr eine ganz andere ip und ganz anderes land je nach zufall welche ip man bekommt.
Ab und zu kann es passieren das er ip beim starten nicht sofort ändert dann einfach nochmal neue identität verwenden anglicken und zur sicherheit nochmal nachsehen.
Jedoch kann es sein das das i net langsamer wird dadurch also nur für mails holen nutzen dann wieder ausmachen. sonst wird man alt.
induro is offline  
Old 05/06/2008, 22:08   #10
 
Jesse James's Avatar
 
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nice, hab ich vieles nicht gewusst, Vote for Sticky

Das blizz selber einen Rechtsstreit wegen sowas hab ich noch nie von gehört aber wens interessiert kann sich mal die Anklage gegen MDY Industries durchlesen (mmoglider), die blizz verklagt hat wegen copy right verletzungen

link ->
Jesse James is offline  
Old 05/09/2008, 02:58   #11
 
Asdrubael Nith's Avatar
 
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Quote:
Also viele schreien immer herum ( Ich zeig dich an du hast meinen Account gestohlen)
Großer Irrtum der Account sowie alle Chars items usw sind nach wie vor eigentum von Blizzard also kein diebstahl !
Die Anzeige wegen Diebstahls würde es dann vielleicht nicht geben. Allerdings greifen hier §858, §861 vor allem §869 und §903 - allesamt BGB in Deutschland. So viel zum großen Irrtum. Auf Antrag bei der Staatswanwaltschaft wird die Strafverfolgung eingeleitet und entgegen dem allgemeinen Glauben nicht fallengelassen. Dann wird sich auch Blizzard der Herausgabe personenbezogener Daten beugen müssen. Der Antrag kann nicht aufgrund mangeldem öffentlichen Interesses abgelehnt werden.

Quote:
Desweiteren liest man recht gerne das die Anzeige schon vorliegt und Daten vom Mail Provider usw angefordert wird per Richterlichen beschluß!
Auch darauf ist wieder zu Pfeifen denn : Zum ersten würde es so ablaufen, kläger geht zur Polizei macht anzeige, Polizei untersucht denn fall wochen lang, die gehen dann eventuel zum richter dauert wieder mehrer woche, der provider wird sich wie immer quer stellen dauert wieder wochen am ende würde es monate dauern bis es durch ist und das würde soviele steuergelder verschwenden das es hier zu 100% fallen gelassen wird!
Über einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft kann die Flüchtigkeit des Täters glaubhaft gemacht werden wodurch ein Eilantrag durchgesetzt werden kann. Die Dauer zur Beschaffung personenbezogener Daten dauert somit mit allem drum und dran eventuell eine Woche.

Quote:
Vor kurzem gabs ebenfalls einen fall wo einer der eigentlich gescammt wurde die auto it zerlegt hat und so an daten von einem scammer gekommen ist und diesem mit anklage drohte:
Einfach ignorieren denn auch wenn kein Copyright drauf ist ist es grundzätzlich verboten jede art von Exe datein zu zerpflücken! Folglich wenn jemand damit zur Polizei geht tut er sich selbst keinen Gefallen!
Quelle bitte. Und entsprechende Paragraphen bitte beifügen. Ich lege Dir den hier schonmal vor: §202c StGB, damit hat sich das Thema gegessen, denn die Software wurde nur aus dem im Gesetzestext genannten Grund geschaffen und ist daher selbst schon ein Verstoß. Der Dieb hätte hier quasi keinen Anspruch auf Wahrung des Originalzustandes (wenn es einen solchen Paragraphen in dieser Auslegung gibt. Aber Du wirst den ja sicher kennen).

Quote:
Im Grunde gibt es nur 2 Sachen wofür man bestraft werden kann!

1 : Durch eine betrügerische maßnahme an Private daten zu gelangen ( Login daten , persönliche Daten , meist auch zugriff zur mail addy usw)

2 : Könnte euch Theoretisch Blizzard sowie gewisse stellen verklagen wegen Betrug und einigen Copyright verletzungen usw da ihr euch als eine stelle von Blizzard ausgebt!
Zu 1.: Falsch, siehe oben. §202c StGB.
Zu 2.: Urkundenfälschung um genau zu sein.

Quote:
Um das Decompelieren der Exe zu vermeiden gibt es jetzt bei Auto it ein nettes addon das sich Obfuscator nennt damit werden alle einträge in der Auto it datei verschlüsselt und sind nicht mehr einzusehen!
Genau - und damit kann man auch garnicht nachvollziehen was die Datei am heimischen PC so alles anstellt. Glasklar.



Quote:
nice, hab ich vieles nicht gewusst, Vote for Sticky

Das blizz selber einen Rechtsstreit wegen sowas hab ich noch nie von gehört aber wens interessiert kann sich mal die Anklage gegen MDY Industries durchlesen (mmoglider), die blizz verklagt hat wegen copy right verletzungen

link ->
Und so einen Quatsch willst Du als Sticky? Lauter "Informationen" ohne Quellenangabe, schlecht formuliert und nur auf "klingt gut" gestützt? Na holla die Waldfee.

Zu Deiner Äußerung wollte ich nur loswerden: "Anklage gegen MDY Industries [...] die blizz verklagt hat wegen [...]"

Da hast Du wohl falsch abgeguckt. Wenn Du Dir die PDF mal durchliest, wirst Du feststellen, dass MDY einen Rechtsstreit gegen Blizzard führt. Grund ist, dass an einem Morgen drei Leute von Blizzard / Vivendi vor der Tür des Geschäftsführers von MDY standen und ihm subtil angedroht haben, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen um MDY zu plätten weil MDY aus Sicht von Blizzard gegen den DMCA verstößt.

Da MDY sich aber nicht kleinkriegen lassen will nur weil Blizzard / Vivendi größer ist, hat es MDY drauf ankommen lassen und verklagt Blizzard für die Aktion in welcher festgestellt werden soll, ob Blizzard mit den Drohungen Recht hatte. Wenn nicht, dann darf Blizzard blechen und wird auf Unterlassung verklagt. Lern doch auch mal ein paar neue Wörter - am besten im Bereich Englisch.
Asdrubael Nith is offline  
Old 05/09/2008, 09:42   #12
 
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Originally Posted by Asdrubael Nith View Post

Quelle bitte. Und entsprechende Paragraphen bitte beifügen. Ich lege Dir den hier schonmal vor: §202c StGB, damit hat sich das Thema gegessen, denn die Software wurde nur aus dem im Gesetzestext genannten Grund geschaffen und ist daher selbst schon ein Verstoß. Der Dieb hätte hier quasi keinen Anspruch auf Wahrung des Originalzustandes (wenn es einen solchen Paragraphen in dieser Auslegung gibt. Aber Du wirst den ja sicher kennen).
Warum Urheberrecht und wer besitzt es?
Die Existenz des Urheberrechts an Software ist schnell und einleuchtend begründet. Wer ein Computerprogramm schreibt bzw. schreiben läßt, muß - je nach Programm - sehr viel Aufwand betreiben. In umfangreichen Softwaresystemen steckt viel Geld, so daß es nur verständlich erscheint, wenn der Unternehmer, der dieses Geld investiert hat, das Programm lieber verkauft als verschenkt. Da das Kopieren von Software einfach ist, erscheint die Rentabilität von aufwendigen Softwareprodukten gefährdet. Deshalb sind Computerprogramme als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt. Es besteht unter Fachjuristen zwar Uneinigkeit, ob ein gewerbliches Schutzrecht (z. B. ein Patent) nicht sachgerechter gewesen wäre, weil das Urheberrecht von seiner Natur her nur kulturelle Arbeiten betrifft, doch hat der Gesetzgeber nun einmal diesen Weg gewählt. Bedeutung hat dies für den Schutz insofern, als das Urheberrecht auch ohne eine besondere Anmeldung beim Patentamt und ohne eine Kennzeichnung durch Zeichen wie (c) besteht. Copyright-Hinweise auf CD oder Verpackung sind insofern also rein deklaratorisch.

Urheber ist grundsätzlich der Schöpfer des Werkes. Dies ist bei Software der Programmierer. Da aber die meisten Programme von angestellten Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Arbeit geschaffen werden, wird im Regelfall der Arbeitgeber zur Ausübung der Rechte befugt sein. Das Gesetz hat diesen Fall besonders geregelt. SS 69b UrhG weist dem Arbeitgeber die Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse aus dem Softwareurheberrecht zu. Auch wenn die Programmierer (es werden wohl meist mehrere sein) formal Urheber bleiben, so ergibt sich für sie aus dieser Stellung kein nennenswerter Vorteil.

Der Schutz von Programmen ist im übrigen unabhängig von ihrem qualitativen oder auch ästhetischen Gehalt. Das Urheberrecht schützt auch die sogenannte "kleine Münze", d. h. Programme von geringer schöpferischer Leistung (SS 69 a Abs. 3 UrhG). Ideen und Grundsätze, die einem Element des Programms zugrunde liegen, sind hingegen frei (SS 69a Abs. 2 UrhG).

Quelle:

Also ich denke ob dein genannter Paragraph dort greift und es erlaubt ist das Programm zu Decompilieren würde ein Gericht entscheiden müssen. Ich denke nicht, dass ohne diesen Beschluss des Gerichts das Copyright nur auf Annahme, dass es halt gegen ein Gesetz verstößt nichtig ist. Denn so wie ich das sehe is das Programm bis zur Klärung geschütz und das Decompilieren ohne Erlaubnis nicht rechtens...
Sordi is offline  
Old 05/09/2008, 10:11   #13
 
Asdrubael Nith's Avatar
 
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Ich halte das nicht für standhaft. §69c UrhG gibt Dir das Recht das Programm zu dekompilieren wenn Du vom Hersteller bzw. Rechteinhaber dafür vorgesehen wurdest das Programm zu verwenden. Natürlich darfst Du den Code nicht selbst für Programme verwenden, aber solange Du nur guckst ist der Weg frei - das kann Dir nur über eine Lizenzvereinbarung verboten werden die wiederum ungültig sein wird da mit dem Programm vorsätzlich Schaden angerichtet werden soll.
Asdrubael Nith is offline  
Old 05/09/2008, 19:32   #14
 
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ah ok das könnte sein.

Ne andere Sach is ja. Im wow-Europe-Forum hat ja auch einer gepostet er hats decompiliert und die E-Mail Daten vom Scammer rausgenommen und hat sich mit denen in den Account eingeloggt.
Wie würde das vor Gericht gehandhabt werden? ^^
Sordi is offline  
Old 05/10/2008, 21:44   #15
 
Asdrubael Nith's Avatar
 
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Originally Posted by Sordi View Post
ah ok das könnte sein.

Ne andere Sach is ja. Im wow-Europe-Forum hat ja auch einer gepostet er hats decompiliert und die E-Mail Daten vom Scammer rausgenommen und hat sich mit denen in den Account eingeloggt.
Wie würde das vor Gericht gehandhabt werden? ^^

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde Person A der Account entwendet (durch Person B). Person A hat nun die .exe auseinandergefriemelt und die eMail-Daten des Scammers daraus benutzt um sich in den eMail-Account einzuloggen und von dort aus wieder in den WoW-Account?
Asdrubael Nith is offline  
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