"Hey Leute das Topic sollte erklären worum es geht.
Für wen ? Für alle egal aus welchem Grund ihr gesperrt worden seit!
Besonderheiten: 99.9% erfolgschance wenn ihr noch keine Verwarnungen auf dem Account hattet
Fakt ist das laut deutschem Recht die AGBS o.a. die EULA bis auf Urheberrechtsklauseln fast nichtig ist der Grund dafür ist wie folgt zu erklären.
"Sollten die Lizenzbestimmungen erst bei der Softwareinstallation über eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement) vereinbart worden sein, so wäre diese Vereinbarung aber grundsätzlich unwirksam, da der Hersteller nicht annehmen kann, dass der Käufer, der bereits das Recht zur Benutzung der Software durch den Kauf erworben hat, einen weiteren Vertrag abschließen möchte. Zudem schließ typischerweise niemand nachträglich Verträge ab, die ihm keinerlei Vorteile, wohl aber u.U. Nachteile einbringen könnten. Das Akzeptieren der EULA hat also keinen Erklärungsgehalt und kann somit keine Willenserklärung auf Abschluss eines Vertrages darstellen.Ob die Lizenzbestimmungen von Blizzard Entertainment in den Vertrag Einzug gehalten haben, kann aber meines Erachtens dahinstehen, da § 314 BGB als zwingendes Recht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ohnehin unabdingbar ist."
Das heißt ihr habt nach dem Kauf (der eigentliche Vertragsabschluss) die AGBS erst zu lesen bekommen und auch keine Option gehabt diese nicht zu Akzeptieren es ist somit keine Erklärung ihres Willens sich an die Vereinbarungen zu halten es ist viel mehr Auferzwungen da sie den gekauften Inhalt ohne Bestätigung nicht nutzen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Argumentation ist das ein Vertragsverhältniss aufgrund von Pflichtverletzung nicht von heute auf morgen gekündigt werden darf außer in Extremfällen die aber ein normaler Nutzer/Botter/Exploituser wahrscheinlich nicht erreichen kann da es sich hierbei in erster Linie um keine wirtschaftlichen Schäden sondern auf Schäden bezieht die nur als solche gemutmaßt werden.
Fachlich ausgedrückt:
"Zu beachten ist jedoch, dass gemäß § 314 Abs. II BGB bei einer Pflichtverletzung aus einem Vertrag die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist bzw. nach erfolgloser Abmahnung zulässig ist. Entbehrlich kann eine solche Abmahnung nur dann sein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien so nachhaltig gestört ist, dass eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt erscheint. Dies ist nach meinem Erachten durch den Einsatz der unerlaubten Software jedoch nicht der Fall.Da vorliegend keinerlei Abmahnung ausgesprochen wurde, ist die Kündigung deshalb rechtswidrig."
Ein kleiner Einschnitt an dieser Stelle ich habe es bis jetzt immer geschafft einen Permanent gesperrten Account auf einen 72 Stunden Bann zu reduzieren (wenn dieser nicht vorher schon verwarnt worden ist) und das immer ohne Anwalt etc. Dieses mal gehe ich einen Schritt weiter und versuche den Support anhand der oben stehenden Rechtsklausel dazu zu bewegen auch diesen aufzuheben, da ein 72 Stündiger Bann einen temporären Kündigung gleicht. Die Leistungen die ich im Vertrag beziehe werden mir verweigert obwohl ich bezahlt habe ! Ergo hätten sie laut dem Gesetz nur die Möglichkeit einer schriftlichen Abmahnung. Ich werde gerne weiter berichten ob ich es geschafft habe oder nicht.
Kleines abstrahiertes aus dem Fernsehen geklautes Beispiel:
Ein älterer Mann nennen wir ihn Karl Heinz raucht in seiner Mietwohnung massiv und das schon seit Jahren. Seine Nebenmieter empfinden es belästigend, gesundheitsschädigend und es mindert ihre Lebensqualität. Sie beschweren sich beim Vermieter, dieser Handelt und erteilt Karl-Heinz eine Abmahnung in schriftlicher Form inder er ihm die Sachlage schildert und ihm eine Frist oder Auflage erteilt an die er sich halten muss.
Übertragen wir unsere Lage mal in diese Situation wir sind jetzt Karl Heinz und Blizzard der Vermieter, das würde nach dem Vorgang von Blizzard für uns jetzt heißen weil wir zuviel geraucht haben müssen wir jetzt 3 Tage raus aus der Wohnung für die wir aber auch bezahlen (würde sich keiner bieten lassen) Deshalb im "echten Leben" nur eine schriftliche Abmahnung wie es das Gesetz vorsieht. Erst bei erneuter Missachtung ist der "Vermieter" befugt eine fristlose Kündigung auszustellen aber auch nur dann wenn das Vertrauensverhältnis der beiden Parteien unwiderruflich zerstört worden ist.
Nebenbei gesagt könnte man das mit dem Rauchen nicht hier muss nach Frist gekündigt werden, genau wie im Fall einer 3. Anwender Software oder dergleichen da kein Vertrauensbruch der Parteien im klassischen Sinne vorliegt.
Als abschließender Punkt muss ein Verstoß immer nachhaltig belegt werden können im Fall X wirft Blizzard uns vor 3. Anwender Software zu benutzen.
Meine kurze Frage an der Stelle: Echt ? Gut ich fliege immer die gleichen Koordinaten an bla bla bla denoch ist das ein stichhaltiger Beweis, nicht vlt ein dummer Zufall ? Ein legales Addon namens TomTom ?
Die Skepsis die ich häge ist berechtigt, es ist schon lang kein Geheimnis mehr das Blizzard auch Backgroundanwendungen auf dem Pc mit logt, deshalb auch bei vielen Entwicklern sogenannter 3. Anwender Software auch die Aufforderung der .exe einen individuellen Namen zu geben.
Der Pc jedoch ist meine Privatssphäre, kein Bundesbeamter, Polizist, Jurist oder irgendwer anderst darf meinen Pc durchsuchen ohne Durchsuchungsbeschluss. Aber Blizzard darf ?
Ich hoffe ich habe euch genug Verwertbaren Stoff zum nachdenken oder auch vlt für euer Ticket gegeben. Wer irgendwo nicht mehr durchblickt dem kann ich vlt auch helfen und für ihn ein Schreiben aufsetzen.
Mein Appell: Bitte wehrt euch, aber wehrt euch mit Verstand und mit euren Rechten die ihr habt.
P.S. Man kann auch ein Bitte-Bitte Brief an Blizzard schreiben indem man weint wie gern man spielt und wie sinnlos das Leben ohne das Spiel ist, das wird vlt in 1 von 5 Fällen klappen, aber das ist für mich keine Alternative mich vor Leute zu Knien die meine Rechte mit Füßen treten und sich ihre Karten so legen das sie Maximalen Profit schlagen.
EDIT:
Ich werde hier jetzt folgenden von meiner "dreisten" Aktion auch gegen die von Permanent auf 72h reduzierten Sperrung berichten. Nachdem ich ich in ähnlicher Form wie oben bereits beschrieben Blizzard konfrontiert habe und ihnen erklärt habe das eine Sperrung rein rechtlich keine Abmahnung sondern ein "Beenden des Vertrags auf Zeit" ist und somit nicht Gesetzeskonform aufgrund der zum Kauf nicht ersichtlichen AGBS.
Antwort von Blizzard in kleinen Schritten mit Kommentaren meinerseits versehen:
"Zunächst ist es nicht nötig das Spiel zu kaufen um die Nutzungsbestimmungen einsehen bzw. ihnen zustimmen zu können - diese sind öffentlich frei verfügbar (
) und werden bereits bei Erstellung des völlig kostenlosen battle.net Accounts (noch vor Registrierung oder Kauf des Spiels) angezeigt und müssen bestätigt werden um den erstellen zu können. "
Kommentar: Ja Blizzard da gebe ich Recht die ToS EULA ist tatsächlich gültig sollte ich einen battle.net Account erstellen ohne das Spiel vorher zu besitzen habe ich ToS EULA bereits bestätigt und "Kaufe" erst dann. Da ich aber a) zu einer Zeit wo es diese battle.net Accounts nicht gab meine Lizenz erwarb ist es für mich gegenstandslos ,da für mich unzutreffend. Punkt zwei ist Blizzard sagt der eigentliche Kauf findet erst mit dem einlösen der Lizenz statt, das ist Formaljuristisch gesehen Schwachsinn, ich kaufe etwas dann wenn ich es bezahle in meinem Fall stehe ich im Laden denk mir sieht gut aus nehm ich mit, auf der Verpackung unersichtlich die AGBS ich bezahle ohne davon zu wissen. Erstell nachwirkend einen Account und MUSS bestätigen = ToS EULA ungültig da es keine Willenserklärung wie oben definiert ist.
Zu meinem Kommentar ein erneut widersprüchlicher Absatz Seitens Blizzard:
"Mit anderen Worten, wir ermöglichen Spielern nicht eine Spiellizenz zu registrieren und damit einen Kauf zu tätigen bevor diese Bestimmungen nachweislich akzeptiert wurden. Wir bieten weiterhin, als Teil dieser Bestimmungen, eine volle Erstattung der Kosten für die Spiellizenz an wenn besagte Bestimmungen für den Kunden nicht akzeptabel sind - mit Erstellung des Accounts wird hierdurch die Akzeptanz der ToU und EULA ausdrücklich anerkannt.
Hieraus folgt dass dies *nicht* erst "nach dem Kauf" geschieht, wie von Ihnen inkorrekt behauptet wurde."
Meine Frage wieso steht das nicht in Sternchen ? Wenn dem wirklich so ist dürfte man in keinem Geschäft für WoW bezahlen sondern erst bei der Registrierung der Lizenz. MUMPITZ
Zu meiner Frage ob sie ihren Verdacht überhaupt stichhaltig belegen könnten das ich 3. Party Software use, und die Aussage das wenn sie es könnten ja meinen Rechner observieren würden und somit mein Privatssphäre verletzen würden kam die folgende Antwort.
"Zu den anderen Einwänden: diese sind samt und sonders ebenfalls unzutreffend, da wir keinerlei Verpflichtung haben unsere internen Ergebnisse mit jemandem zu teilen, und auch keinerlei Notwendigkeit haben den Speicherbereich des Computers außerhalb der WoW-Anwendung zu untersuchen (wie von ihnen unterstellt wurde). Wir sind des Weiteren nicht unter allen Umständen zur Abmahnung verplichtet sondern haben das Recht den Nutzungsvertrag der Spiellizenz bzw. des Accounts auch ohne Angaben von Gründen jederzeit zu beenden."
Sie müssen ihre Ergebnisse nicht teilen, im Grunde haben sie nicht unrecht, sie müssen sie nur dann nicht teilen, wenn diese keine Auswirkung auf mich haben, aber in diesem Fall haben sie eine Konsequenz für mich und sogar eine Anschuldigung deswegen geht es mich sehr wohl etwas an.
Letzterer Satz der Kündigung ohne Angaben von Gründen ist absolut an den Haaren herbei gezogen.
Danach verwiesen sie freundlich auf ihre Rechtsabteilung in Frankreich ein erneut blödsinniger Witz da ich ein deutscher Nutzer bin und es in Deutschland vertrieben wird müssten sie mich auf die deutsche Rechtsabteilung Blizzards verweisen.
Da ToS und EULA deren Geltungsrecht ohnehin Zweifelhaft ist lediglich den Verkauf und Kauf nicht aber eine Schenkung der Accounts Gold etc verbietet. Ist es auch legal mehrere Accounts zu haben und auch 500k Gold an wen auch immer zu traden ohne Gebannt zu werden selbst wenn dieses Verkauft Gekauft wurde kann Blizzard einen Verkauf Kauf nur mutmaßen es sei denn sie loggen den ganzen Rechner mit und können einen Tab wie Paypal Ebay dergleichen erkennen, was wiederrum illegal wäre somit als Beweis auch ungültig.
Fazit für mich ist: Ich habe eine Vielzahl an Accounts, eine Rechtsschutz mit 150€ Selbstbeteiligung bei einer permanenten Sperrung von sagen wir 3 Accounts haben wir bereits einen Wert der je nach Menge des Goldes, verbleibender Spielzeit und wert der Spiellizenzen den Wert der Selbstbeteiligung übersteigt. Außerdem wäre es mir 150€ wert einen Prozess zu führen bei dem ich einen Giganten auf die Knie zwinge allein das Gefühl muss atemberaubend sein.
Lg Jeff
Bei Fragen gerne auch in Skype : Jeffsn911 (auf mehrfache Anfragen hin sage ich es hier schonmal vorab, nein ich werde euch keine Preise oder dergleichen anprangern für Hilfe ich möchte das sich jeder wehren kann auch die die nicht das passende Kleingeld dafür haben, ich bin Dankbar über jede Form von Anerkennung und einer Spende sicherlich nicht abgeneigt für meinen Aufwand jedoch werde ich nichts Erwarten)"