Das Oberlandesgericht Kiel bestätigte nun, das Nichtnutzungsgebühren in Mobilfunkverträgen unzulässig sind.
Grund war zuvor eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherschützer gegen den Anbieter Mobilcom Debitel. Der Konzern verlangte bis jetzt 4,95€ für dreimonatiges Nicht-Nutzen von Telefon oder SMS-Diensten. Die Richter bezeichneten dies als Benachteiligung für den Kunden, denn er müsse so für eine nicht vorhandene Gegenleistung bezahlen. Bis jetzt liegt seitens der Unternehmen noch kein Einspruch vor.
Nachzulesen unter dem Aktenzeichen 2 U 12/11.