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Kino.to: Klagewelle gegen Nutzer in Vorbereitung

Discussion on Kino.to: Klagewelle gegen Nutzer in Vorbereitung within the User Submitted News forum part of the News & More category.

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Old   #1
 
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Kino.to: Klagewelle gegen Nutzer in Vorbereitung

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Es ist die Nachricht, vor der Millionen User der illegalen Streaming-Plattform Kino.to gezittert haben: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat offenbar unzählige Nutzerdaten und bereitet nun Klagen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht vor.

Zwar betonten die Betreiber von Kino.to als die Seite noch online war ständig, dass sie keine Nutzerdaten speichern, doch das war offenbar nur die halbe Wahrheit. Während Gelegenheitsnutzer von Kino.to wohl tatsächlich davon ausgehen können, dass entsprechende Verbindungsdaten nicht gespeichert wurden, geht es den Premium-Nutzern jetzt anscheinend an den Kragen. Wie der Focus berichtet, ist die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Besitz der Bezahldaten dieser Kunden.

Premium-User von Kino.to bezahlten per PayPal dafür, beim Ansehen der Streams nicht durch Werbe-Unterbrechungen belästigt zu werden. Da ein Richter des Amtsgerichts Leipzig in einem der Kino.to-Verfahren bereits Ende letzten Jahres feststellte, dass das Ansehen illegaler Streams "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle, will die Staatsanwaltschaft Dresden nun mit den beschlagnahmten Nutzer-Daten aktiv werden.

Juristische Streitfrage: Ist das Ansehen von Streams strafbar?

Rechtlich eindeutig ist die Situation dabei allerdings noch längst nicht. Unter Juristen herrscht nach wie vor kein Konsens darüber, ob es beim Betrachten eines Streams zu einer unrechtmäßigen Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes kommt. Die Rechtsabteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) vertritt eine eindeutige Position: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

Anders sieht dies beispielsweise der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke: "Normalerweise wird bei solchen Diensten keine Kopie eines Werkes angefertigt. Damit findet auch keine Handlung statt, die im Sinne des Urheberrechts relevant wäre. Um allerdings überhaupt erst die technische Abspielbarkeit zu ermöglichen, werden Teile eines Films im so genannten RAM des Computers gepuffert. Umstritten ist nun, ob diese winzige Kopie, die nur aus technischen Gründen erfolgt, schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Ich bin der Ansicht, dass das nicht der Fall ist."

Vorladungen und Hausdurchsuchungen befürchtet

Rechtsanwalt Udo Vetter von lawblog.de befürchtet, dass die Strafverfolgungsbehörden im Fall der Kino.to-Premium-Nutzer versuchen werden, den Beschuldigen schnelle Geständnisse zu entlocken, um so einer komplizierten Beweislage zu entgehen. Denn allein eine Überweisung an Kino.to stellt keinesfalls einen Straftatbestand dar – es muss darüber hinaus mindestens noch nachgewiesen werden, dass der Nutzer anschließend tatsächlich auch möglicherweise illegale Streams konsumierte. Vetter rät Betroffenen daher, im Falle einer polizeilichen Vorladung dringend einen Anwalt vorzuschicken, statt sich unter Umständen unwissentlich bei einer Aussage selbst zu belassen.

Zudem ist Vetter, der es für möglich hält, dass die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen auch Hausdurchsuchungen bei Kino.to-Nutzern durchführt, zuversichtlich, dass in der Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist: "Sollte es tatsächlich zu hunderten, wenn nicht sogar tausenden Durchsuchungen kommen, wage ich eine Prognose: Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist. Den Scherbenhaufen müsste man dann erst mal zusammenkehren."
Quelle:
Intelfreak85 is offline  
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Old 02/13/2012, 17:46   #2
 
VapeKingMt2's Avatar
 
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Haha das kommt davon !
Zum glück war ich nie auf Kino.to

Runterladen und anschauen is viel besser Und man zahlt dafür nix und hat ne geile Quali
VapeKingMt2 is offline  
Old 02/13/2012, 17:48   #3
 
lalallaxD's Avatar
 
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Originally Posted by ¿?¿Fabi¿?¿ View Post

Runterladen und anschauen is viel besser Und man zahlt dafür nix und hat ne geile Quali
Ist nicht dein ernst, oder?
lalallaxD is offline  
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Old 02/13/2012, 17:51   #4
 
Vesanius's Avatar
 
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Originally Posted by lalallaxD View Post
Ist nicht dein ernst, oder?
Genauso in der rechtlichen Grauzone (solange das ganze nicht über Torrent's läuft). Und aus meiner Sicht besser.

Von der Schweiz werden eure Juristen aka Abzocker die Finger lassen.
Vesanius is offline  
Old 02/13/2012, 18:02   #5
 
CritHappenZ!'s Avatar
 
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Originally Posted by ¿?¿Fabi¿?¿ View Post
Haha das kommt davon !
Zum glück war ich nie auf Kino.to

Runterladen und anschauen is viel besser Und man zahlt dafür nix und hat ne geile Quali
lol, durch runterladen machst du dich erst recht strafbar ^^
CritHappenZ! is offline  
Old 02/14/2012, 13:30   #6



 
Fani''s Avatar
 
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Sollen die mal kommen.
Stand nicht irgendwo das nur Leute mit Premium Status verfolgt werden sollen?
Fani' is offline  
Old 02/14/2012, 15:39   #7
 
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Schon schön die Rechtslage in der Schweiz.
Download is Legal :P
TequiL.A. is offline  
Old 02/14/2012, 15:44   #8
 
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Originally Posted by TequiL.A. View Post
Schon schön die Rechtslage in der Schweiz.
Download is Legal :P
Nö, das expliziete runterladen ist in der Schweiz ebenso verboten.
Nur das anschaun eines Streams bei dem die Video-Daten im RAM gebufferd werden ist in der Schweiz ausdrücklich erlaubt.
vwap is offline  
Old 02/14/2012, 15:48   #9

 
xEgoist's Avatar
 
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Originally Posted by ¿?¿Fabi¿?¿ View Post
Haha das kommt davon !
Zum glück war ich nie auf Kino.to

Runterladen und anschauen is viel besser Und man zahlt dafür nix und hat ne geile Quali
1. Das ist nicht lustig und außerdem wärs egal wenn du auf der seite gewesen wärst es geht um premium user..

2. Runterladen ist ja viel viel besser o.O ..... wennu verstehst

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Originally Posted by ✠.:Fani:.✠ View Post
Sollen die mal kommen.
Stand nicht irgendwo das nur Leute mit Premium Status verfolgt werden sollen?
das steht auch im oberen text.... nur die überschrift gelesen?
xEgoist is offline  
Old 02/14/2012, 15:49   #10
 
Metzer's Avatar
 
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Originally Posted by ✠.:Fani:.✠ View Post
Sollen die mal kommen.
Stand nicht irgendwo das nur Leute mit Premium Status verfolgt werden sollen?
Kannst du nicht lesen? Steht doch oben.
Metzer is offline  
Old 02/14/2012, 15:57   #11
 
.HRTomi's Avatar
 
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Originally Posted by Headpuster View Post
Nö, das expliziete runterladen ist in der Schweiz ebenso verboten.
Nur das anschaun eines Streams bei dem die Video-Daten im RAM gebufferd werden ist in der Schweiz ausdrücklich erlaubt.
Falsch! Solange die Filme nicht weiter verkauft werden darf man in der Schweiz Filme, Musik usw. Runterladen.
.HRTomi is offline  
Old 02/14/2012, 15:57   #12
 
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Originally Posted by Headpuster View Post
Nö, das expliziete runterladen ist in der Schweiz ebenso verboten.
Nur das anschaun eines Streams bei dem die Video-Daten im RAM gebufferd werden ist in der Schweiz ausdrücklich erlaubt.
In der Schweiz ist die Sachlage so, das man Downloaden darf.
In der Schweiz ist es Illegal Copieright geschützte Wahre (kommerzielle Software) zum Download zur Verfügung zu stellen.
TequiL.A. is offline  
Old 02/14/2012, 19:35   #13
 
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Originally Posted by TequiL.A. View Post
In der Schweiz ist die Sachlage so, das man Downloaden darf.
In der Schweiz ist es Illegal Copieright geschützte Wahre (kommerzielle Software) zum Download zur Verfügung zu stellen.
Das glaubst du doch selber nicht, kann mir nicht vorstellen, dass man in der Schweiz Spiele, Filme oder allgemein gecrakte Warez Software herunterladen darf.
Intelfreak85 is offline  
Old 02/14/2012, 19:46   #14
 
Kerznständer's Avatar
 
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Laden ist in der Schweiz Legal:

Quote:
Filme downloaden in der Schweiz bleibt legal

Das Downloaden von Musik oder Filmen soll in Zukunft legal bleiben. Das gilt sogar für offensichtlich illegale Angebote. Dahinter steckt die Überlegung, dass man es dem Konsumenten nicht zumuten will, die Zulässigkeit jedes Angebots zu überprüfen. «Illegale Internetnutzungen wie Tauschbörsen sollen weiterhin über die Anbieter bekämpft werden und nicht über die Konsumenten», sagt Govoni. Auch wenn die Inhalte aus offensichtlich illegalen Quellen stammen, bleibt der Download illegaler Angebote straffrei.
Quelle:


Und der ausfürliche Bericht:

Quote:
Downloaden bleibt legal
Liberaler Entwurf des zukünftigen Schweizer Urheberrechts. Von Andreas Hirstein

Die Schweizer Musikwirtschaft leidet seit Jahren unter sinkenden Umsätzen. Schuld seien Raubkopierer, die Musik illegal vervielfältigen und über das Internet verteilen, behauptet die Industrie. Ob das wirklich der Grund für die Absatzkrise ist, kann niemand abschliessend beurteilen. Tatsache ist aber, dass Peer-to-Peer-Tauschbörsen im Internet unzählige durch Urheberrecht geschützte Musik- und Filmdateien ohne Einwilligung der Rechteinhaber weltweit bereitstellen.

Dass das Urheberrecht international abgestimmt werden und den technischen Kopiermöglichkeiten angepasst werden muss, ist daher unstrittig. Der Bundesrat hat aus diesem Grund vergangene Woche eine Botschaft verabschiedet, die eine Teilrevision des schweizerischen Urheberrechts sowie eine Ratifikation von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) zum Ziel hat.

Die meisten Musikhörer wissen häufig nicht darüber Bescheid, welche der fast unüberschaubaren technischen Möglichkeiten legal und welche illegal sind. Die «Aufklärungskampagnen» der Plattenindustrie sind dabei oft wenig hilfreich und stiften mehr Verwirrung, als sie Fragen beantworten. Wer sich beispielsweise auf der Internetsite der IFPI, der Interessenvertretung der Musikwirtschaft in der Schweiz, umsieht, gewinnt den Eindruck, dass jeder Kunde als potenzieller Verbrecher gilt, der mit geradezu martialischen Worten vom Kopieren abgehalten werden muss. «Raubkopierer in der Schweiz erhalten seit heute eine letzte Warnung», hiess es etwa im November letzten Jahres. Tauschbörsennutzern drohte die IFPI per elektronisch verschickten Nachrichten mit juristischen Konsequenzen.
Kopierschutz

Ob die Botschaft des Bundesrats das Gesetzgebungsverfahren ohne grosse Änderungen überstehen wird, lässt sich noch nicht sagen. «Die Erfahrungen in unseren Nachbarländern zeigen, dass das Urheberrecht auch auf politischer Ebene kontrovers diskutiert wird», sagt Carlo Govoni vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Eine zentrale Neuerung wird zweifellos die Bedeutung des Kopierschutzes sein, dessen Status heute nicht geregelt ist. «Das Umgehen des Kopierschutzes wird nach zukünftigem Recht verboten sein», so Govoni.

Gemäss der Botschaft des Bundesrats ist das Knacken eines Kopierschutzes aber nicht illegal, sofern es dem legitimen privaten Gebrauch einer Musik- oder Filmaufnahme dient beispielsweise dem Herstellen einer Kopie für das Auto oder für einen Freund. «In diesem Punkt würde sich das zukünftige Schweizer Recht von den Regeln in der EU unterscheiden, die ein absolutes Umgehungsverbot des Kopierschutzes vorsieht», erklärt Govoni.

Die gleiche Rechtslage besteht beim Kauf von geschützten Inhalten im Internet. «Für gekaufte MP3-Dateien gelten die gleichen Regeln wie für eine CD», sagt Govoni. Kopieren zum Eigengebrauch ist erlaubt auch ausgeliehene Platten dürfen zum persönlichen Gebrauch kopiert werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Original oder bereits um eine Kopie handelt. Das Vervielfältigen mit kommerziellen Zielen bleibt dagegen auch in Zukunft verboten.
Drittweltland

Das Downloaden von Musik oder Filmen soll in Zukunft legal bleiben. Das gilt sogar für offensichtlich illegale Angebote. Dahinter steckt die Überlegung, dass man es dem Konsumenten nicht zumuten will, die Zulässigkeit jedes Angebots zu überprüfen. «Illegale Internetnutzungen wie Tauschbörsen sollen weiterhin über die Anbieter bekämpft werden und nicht über die Konsumenten», sagt Govoni. Auch wenn die Inhalte aus offensichtlich illegalen Quellen stammen, bleibt der Download illegaler Angebote straffrei.

Entsprechend heftig reagiert die Musikindustrie auf die Gesetzesvorlage. «In der derzeitigen Form würde das Gesetz die neuen Geschäftsmodelle der Musikbranche in der Schweiz verhindern», erklärt Peter Vosseler von der IFPI. «Die Schweiz würde im Urheberrecht zu einem Drittweltland», sagt der Jurist.

Vosseler kritisiert besonders, dass auch der Download in Peer-to-Peer- Tauschbörsen legal werden soll sogar von geschützten Inhalten. Nur das Anbieten, also der Upload, wäre illegal. Diese Klausel ist mit Vorsicht zu geniessen, weil die meisten Tauschprogramme die heruntergeladenen Daten automatisch zum Download anbieten.

Wer Tauschbörsen also auch in Zukunft ohne Risiko nutzen will, muss darauf achten, dass er den Upload von seinem Computer unterbindet. Wie das funktioniert, erklärt eine Seite der Universität Chicago im Internet: peer/nofileshare.shtml
Quelle:

Das wäre wohl geklärt
Kerznständer is offline  
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Old 02/14/2012, 19:51   #15
 
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Ok, man lernt nie aus aber wie lange es noch legal ist bleibt abzuwarten.
Intelfreak85 is offline  
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