Moin
ich hoffe mal das die Boardbetreiber hart durchgreifen, besonders wenn es um eine Straftat geht.
zitat:
Der Wortlaut des § 111 StGB lautet:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26 StGB) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist anzuwenden.
Idioten wie euch beide sollte man zu den Strengsten Eltern der Welt schicken.
Unglaublich.
lodi
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