Ja, in §34 Absatz 1 Abschnitt 2B des SchüGB ist wie folgt geregelt:
"Werden Unterlagen des Schülers / der Schülerin von einer Lehrkraft zur Kontrolle eingesammelt und nicht ordnungsgemäß an den Schüler abgegeben, so besteht die Möglichkeit, einen Härtefallantrag an die Schulbehörde zu stellen, um eine Terminverschiebung der Klausur zu vereinbaren"
Was für 'ne Antwort erwartest du? Das ist von Schule von Schule unterschiedlich, würde aber an deiner Stelle auf keine Kulanz hoffen.
Warte mal auf die Arbeits- und Uniwelt, da rennt dir keiner hinterher und wirft dir deine Mäppchen nach. ***** hoch und selber kümmern und fang besser an zu lernen, um die Klausur wirst du wahrscheinlich nicht rumkommen.
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