Register for your free account! | Forgot your password?

Go Back   elitepvpers > News & More > In Other News
You last visited: Today at 12:39

  • Please register to post and access all features, it's quick, easy and FREE!

Advertisement



Kinox & Co.: Streaming nach EuGH Urteil rechtswidrig und keine Grauzone mehr

Discussion on Kinox & Co.: Streaming nach EuGH Urteil rechtswidrig und keine Grauzone mehr within the In Other News forum part of the News & More category.

Reply
 
Old   #1
 
Toshio Riko's Avatar
 
elite*gold: 35
Join Date: Jul 2012
Posts: 1,680
Received Thanks: 1,367
Kinox & Co.: Streaming nach EuGH Urteil rechtswidrig und keine Grauzone mehr

Am 26. April 2017 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass das Streamen von Filmen, die illegal ins Netz gestellt worden sind, eine rechtswidrige Handlung darstellt. Somit ist vor allem für Liebhaber der Seiten Kinox.to oder movie4k.to die Chance, eine Abmahnung zu erhalten, gestiegen.


Ferner geht es bei dem Urteil aber weniger um die Nutzer eines illegalen Streams, sondern um jene, die den „Filmspeler“ aus den Niederlanden kommerziell verkauft hatten. Denn diese Multimedia-Box übertrug auch Filme, die rechtswidrig im Internet angeboten werden. Um eine Klärung in diesem Fall zu erlangen, bat ein niederländisches Gericht den EuGH, ein Urteil abzugeben. In der Erklärung heißt es, dass, selbst wenn die Vervielfältigung nur flüchtig sei, es dem Rechteinhaber schade und es sich somit um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Immerhin zahlen die Nutzer nicht für die angeschauten Werke. “Die Entscheidung lässt sich eins zu eins auf Computer übertragen“, erklärte der IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke. Weiter sagt er hierzu:
„Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreaming-Portale auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auf den Abruf von Seiten wie Kinox.to übertragen.
Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen.“


Was das Urteil für Nutzer bedeutet
„Haftungsrisiko und Abmahnrisiko sind mit der Entscheidung gestiegen“ – sagt Jonas Kahl, Anwalt für Urheberrecht. Solmecke erläutertet wie folgt: „Der EuGH geht davon aus, dass all diejenigen, die sich illegal eingestellte Streams im Internet ansehen, eine Urheberrechtsverletzung begehen.“
Viele Nutzer wüssten vornherein, welche Angebote rechtswidrig im Internet sind. Doch die Gerichte müssen bald in Einzelfällen klären, ob der Angeklagte das Angebot, welches illegal war, von einem legalen hätte unterscheiden können. Streams müssen laut dem Urheberrecht „offensichtlich rechtswidrig“ sein. Jonas Kahl erklärt: „Das wird weiterhin umstritten sein, weil ja jede Plattform anders gestaltet ist. Der Otto Normalverbraucher tappt da immer noch im Dunkeln.“

Dennoch müsse man sich vorerst keine Sorgen um eine Abmahnungswelle machen. Schließlich, so Solmecke, seien Nutzer nur über ihre IP-Adresse zurückverfolgbar, die Seiten wie Kinox.to oder andere illegale Anbieter selten speichern. Dennoch sollten Nutzer, die für Geld bestimmte Vorteile auf den Seiten erkauften, sich nun überlegen, ob sie weiter diesen Dienst nutzen wollen.
„In der Vergangenheit ist es der Polizei allerdings erfolgreich gelungen, die Server des kinox.to Vorgängers kino.to zu überprüfen. In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen.“

Eine Forderung seitens der Rechteinhaber dürfte jedoch relativ niedrig ausfallen, da lediglich die Filme konsumiert und nicht weitergereicht werden. Während die Kosten für eine Abmahnung bei ca. 150 € liegt, wird pro geschautem Film die Schadensersatzsumme bei 5-10 € liegen dürfen.

Detaillierte Informationen zum Urteil findet ihr in der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshof.
Attached Images
File Type: png kinoxsmall.png (69.3 KB, 7 views)
Toshio Riko is offline  
Thanks
3 Users
Old 04/27/2017, 16:44   #2





 
Wayne's Avatar
 
elite*gold: 0
The Black Market: 2431/0/0
Join Date: Aug 2005
Posts: 5,299
Received Thanks: 1,354
Die Frage bleibt nun, ob sich die einschlägigen Kanzleien anpassen und ab nun vorwiegend Konsumenten abmahnen, oder sich weiterhin auf die Anbieter fokussieren.
Wayne is offline  
Old 04/27/2017, 17:04   #3
 
Toshio Riko's Avatar
 
elite*gold: 35
Join Date: Jul 2012
Posts: 1,680
Received Thanks: 1,367
Quote:
Originally Posted by Wayne View Post
Die Frage bleibt nun, ob sich die einschlägigen Kanzleien anpassen und ab nun vorwiegend Konsumenten abmahnen, oder sich weiterhin auf die Anbieter fokussieren.
Am besten die Viel-Schauer. Solche, die alle zwei Tage min. einen Film gestreamt haben. Wenn man dir, nach dem 26. April, mehrere hunderte Urheberrechtsverletzungen nachweisen kann, dürfte da ein nettes Sümmchen für Anwaltskanzlein bei rauspringen, wenn sie sich massiv solchen Fällen widmen.

Doch, ja, könnte ich mir vorstellen.
Toshio Riko is offline  
Old 04/27/2017, 19:34   #4
 
Dingledo's Avatar
 
elite*gold: 1
Join Date: May 2013
Posts: 2,361
Received Thanks: 205
Quote:
Originally Posted by .Neso View Post
Ist es somit auch verboten Media Player wie Kodi mit x-stream zu benutzen ? Als ich meinem Fire TV mit Kodi gekauft habe wurde mir gesagt das es nicht Strafbar wäre mit Kodi Filme von Kinox etc. zu schauen...
Es ist immer Illegal sich Filme im Internet zu Streamen, somit ist auch das Streamen durch einen Media Player namens Kodi zu Streamen. Frage dich mal so wer ist Kodi, dass er das darf aber alle anderen nicht ?
Dingledo is offline  
Thanks
1 User
Old 04/27/2017, 20:35   #5
 
SharpNero's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Apr 2011
Posts: 69
Received Thanks: 33
Da dies durch den europäischen Gerichtshof entschieden wurde, geht für Konsumenten der Schweiz keine Gefahr aus, ja?
SharpNero is offline  
Old 04/27/2017, 20:59   #6
 
Hacker!!'s Avatar
 
elite*gold: 51
Join Date: Dec 2009
Posts: 3,709
Received Thanks: 1,337
Bezweifle sehr das man durch streamen gepackt wird.
Hacker!! is offline  
Old 04/27/2017, 21:13   #7
 
LUCASINO1993's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Jul 2010
Posts: 62
Received Thanks: 6
Jep diese Gesetze gelten zum Glück für uns Schweizer nicht^^
LUCASINO1993 is offline  
Thanks
1 User
Old 04/27/2017, 22:13   #8
 
Dingledo's Avatar
 
elite*gold: 1
Join Date: May 2013
Posts: 2,361
Received Thanks: 205
Quote:
Originally Posted by SharpNero View Post
Da dies durch den europäischen Gerichtshof entschieden wurde, geht für Konsumenten der Schweiz keine Gefahr aus, ja?
Richtig, falls doch VPN regelt. :P

Quote:
Originally Posted by Hacker!! View Post
Bezweifle sehr das man durch streamen gepackt wird.
Dann zweifle mal selber daran, es gibt genug Menschen die dadurch gepackt wurden sind. Du hattest in deiner Streaming Zeit einfach glück gehabt. Die Wahrscheinlichkeit ist vielleicht nicht so hoch, trotzdem besteht es gepackt zu werden.
Dingledo is offline  
Old 04/27/2017, 22:16   #9

 
Goratix's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Apr 2012
Posts: 891
Received Thanks: 134
Ich denke das wird nicht viele abschrecken. Wegen diesen Urteil. Man kann es wirklich einfach nicht aufhalten. Es ist wie ein Virus
Goratix is offline  
Old 04/27/2017, 22:23   #10
 
Dr.Jotta's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Feb 2013
Posts: 166
Received Thanks: 42
was wäre die welt ohne kinox.to?

eine schlechtere
Dr.Jotta is offline  
Old 04/27/2017, 22:34   #11


 
E17's Avatar
 
elite*gold: 2900
Join Date: Dec 2007
Posts: 3,023
Received Thanks: 1,047
Puuh, na gut meine Zeit auf solchen Seiten ist schon lange vorbei. Jetzt wo Amazon Instant Movie ein nettes Repertoire bietet, brauche ich nichts anderes mehr. Würde ja am liebsten kompletten Kabelanschluss kündigen.

War aber nur eine Frage der Zeit m.M.n bis der GH so ein Urteil fällt. Gibt aber ja jetzt zum Glück bessere & bezahlbarere Alternativen zu kinox.to und Konsorten wie vor etlichen Jahren noch.
E17 is offline  
Old 04/27/2017, 23:21   #12
 
Tütensuppe's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Jun 2010
Posts: 3,707
Received Thanks: 606
Richtig schade.. Am besten jetzt nurnoch mit schweizer vpn drüber, dann wird die IP vielleicht gar nicht erst weiter überprüft

Finds aber schon krass, dass man von einem Tag auf den anderen etwas mit sofortiger Wirkung für illegal erklären kann. Hab zum Beispiel heute schon gestreamt und erst am abend erfahren, dass das nun illegal ist.
Sehr fragwürdig sowas. Wenn das wirklich abgemahnt wird, dann greif ich aber sicher nicht zu Netflix und co, sondern viel eher zur örtlichen Videothek!
Tütensuppe is offline  
Old 04/28/2017, 07:51   #13


 
MisterInc's Avatar
 
elite*gold: 36
Join Date: Dec 2012
Posts: 518
Received Thanks: 100
Bitte mal den Link zur Pressemitteilung fixen. Die Datei ist eine .pdf und nicht .out so bekommst nen schönen 404er

Edit:
Nach dem Lesen der Pressemitteilung:
JA es gibt den Entschluss, dass Streamen gegen das Urheberecht verstößt.
Und NEIN, das hat (noch) KEINEN Einfluss auf kinox.to

denn ich zitiere:
"[...]dass die Handlungen der vorübergehenden
Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem multimedialen
Medienabspieler
durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne
Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, nicht vom Vervielfältigungsrecht
ausgenommen sind"
Damit ist der Filmspeler gemeint.
Somit gibt es NOCH keinen Beschluss, der generell gilt!
MisterInc is offline  
Old 04/28/2017, 08:29   #14
 
Mimilol's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Dec 2014
Posts: 247
Received Thanks: 16
Danke für diesen Beitrag,
ist man eigentlich wirklich zu 100% Safe mit VPN? (nur streaming)
Mimilol is offline  
Old 04/28/2017, 08:47   #15
 
elite*gold: 70
Join Date: Jan 2015
Posts: 621
Received Thanks: 14
Es hat sich doch nichts wirklich geändert... unnötiger Hype, nur weil jetzt mal jemand verklagt wurden ist... es war vorher ja auch illegal.
BestKalistaEUW is offline  
Thanks
1 User
Reply

Tags
eugh, kinox, movie4k, streaming, urteil


Similar Threads Similar Threads
EuGH-Urteil: Betrachten von Urheberrechtlichen Material kein Verstoß
06/07/2014 - Metin2 PServer Guides & Strategies - 8 Replies
Quelle: EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt | heise online Fazit: Ladet hoch was ihr wollt, anschauen darf man es ja. Nur wer es runterlädt, ist böse Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn ein Webnutzer ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einer Webseite betrachtet, muss er dafür keine gesonderte Lizenz erwerben. Das ist...
Fanslave ist rechtswidrig! | Finger weg!
10/22/2011 - Off Topic - 10 Replies
Hallo, Viele von euch kennen bestimmt die Online Verdienstseite Fanslave. Auch wen es so ein verlokendes Angebot ist ganz bequem über Facebook Geldzuverdienen empfehle ich euch nachdem ich folgendes im WWW gefunden habe, die Finger wegzulassen! Quelle: „Fanslave“: Geld verdienen mit falschen Likes auf Facebook » t3n News



All times are GMT +1. The time now is 12:39.


Powered by vBulletin®
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Support | Contact Us | FAQ | Advertising | Privacy Policy | Terms of Service | Abuse
Copyright ©2024 elitepvpers All Rights Reserved.