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Ebay - Möchte Artikel nichtmehr !
Discussion on Ebay - Möchte Artikel nichtmehr ! within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
09/05/2015, 20:18
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#16
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elite*gold: 49
Join Date: Feb 2014
Posts: 1,064
Received Thanks: 311
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Da es sich um einen dabei um einen Handel zwischen zwei Privatpersonen handelt, gelten hier andere Spielregeln.
Das Rechtsportal von ebay liefert dir hier ausreichend Informationen.
Da du die AGBs bei deiner Regstrierung und auch bei deinem Kauf akzeptiert hast, und es kein widersprüchliches Gesetz gibt, ja sogar vom BGH regelmäßig bestätigt werden, wirst du wohl oder übel zahlen müssen.
Ich zitiere:
Quote:
Originally Posted by ebay
Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. [...]
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über "Sofort-Kaufen" erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.
Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkäufer haben Sie jedoch in der Regel die Möglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufsrecht wieder zu lösen.
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Allerdings ist es möglich, einen solchen Handel unter folgenden Bedingungen anzufechten:
- Inhaltsirrtum: Sie haben sich über den Inhalt der Erklärung geirrt, z.B. haben Sie die Artikelbeschreibung falsch verstanden.
- Erklärungsirrtum: Sie haben bei der Umsetzung Ihrer Erklärungshandlung einen Fehler gemacht, z.B. sich bei der Abgabe des Gebots vertippt.
- Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen echten van Gogh und keinen Nachdruck.
- Arglistige Täuschung: Der Verkäufer hat Ihnen etwas verschwiegen oder falsche Tatsachen vorgespiegelt.
Allerdings wirst du dadurch Schadensersatzpflichtig.
Sprich wenn sie bspw. den Artikel nun in der nächsten Auktion für nur 10€ loswird, könnte sie dir die 5€ Differenz in Rechnung stellen.
Wie es mit Zeit/Aufwand/Ebay Gebühren aussieht, weiß ich nicht, aber bei der Summe lohnt sich das nicht.
Mein Tipp:
Schau wer das zweithöchste Gebot abgegeben hat, und biet ihm den Artikel an!
Edit:
Quote:
Originally Posted by dersuperpro1
Naja, wenn sie den Artikel nicht verschickt hat, dann ist 0 komma 0 Schaden entstanden und somit ist die nur gierig nach dem Geld. Natürlich kann man jetzt nicht immer hingehen und sich Sachen bestellen und dann sagen, dass man die doch nicht will.
Aber meiner Meinung nach übertreibt "die Alte" doch ein wenig.
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Doch, ihr entgeht der ev. Gewinn falls der Artikel bei der nächsten Auktion für weniger ersteigert wird.
Dann die Ebay-Gebühr, den Aufwand das Produkt ein zweites Mal einzustellen und zu administrieren, ja sogar die Stromkosten um online zu gehen. Hört sich zwar kleinlich an, aber es soll dir Verdeutlichen, was alles dahinter steckt.
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09/05/2015, 20:20
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#17
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elite*gold: 15
Join Date: May 2014
Posts: 5,396
Received Thanks: 962
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Chill und bezahl die 15€. Andernfalls finden die heraus, dass du doch erst 15 bist.
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09/05/2015, 20:23
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#18
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elite*gold: 492
Join Date: Mar 2011
Posts: 3,502
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Quote:
Originally Posted by dersuperpro1
Naja, wenn sie den Artikel nicht verschickt hat, dann ist 0 komma 0 Schaden entstanden und somit ist die nur gierig nach dem Geld. Natürlich kann man jetzt nicht immer hingehen und sich Sachen bestellen und dann sagen, dass man die doch nicht will.
Aber meiner Meinung nach übertreibt "die Alte" doch ein wenig.
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Kein Schaden entstanden? Sie muss die Gebühren bei Ebay bezahlen außerdem ist ihr ein Schaden entstanden weil an seiner Stelle jemand anderes den Artikel gekauft hätte. Ich würde genauso reagieren und es ist auch ihr Recht.
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09/05/2015, 20:24
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#19
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elite*gold: 20
Join Date: Oct 2011
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Quote:
Originally Posted by TonyM0ntana
Kein Schaden entstanden? Sie muss die Gebühren bei Ebay bezahlen außerdem ist ihr ein Schaden entstanden weil an seiner Stelle jemand anderes den Artikel gekauft hätte. Ich würde genauso übertreiben und es ist auch ihr Recht.
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Ok das wusste ich nicht, da ich selbst noch nicht bei Ebay einkaufe
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09/05/2015, 20:26
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#20
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2015
Posts: 776
Received Thanks: 313
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Ist ein solcher Kauf nicht verpflichtend und kann nur bei Einigung beider Parteien aufgelöst werden?
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09/05/2015, 20:27
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#21
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elite*gold: 49
Join Date: Feb 2014
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Quote:
Originally Posted by *static_cast
Ist ein solcher Kauf nicht verpflichtend und kann nur bei Einigung beider Parteien aufgelöst werden?
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Natürlich. Aber das ist hier ja nicht der Fall.
Wird sogar gern gemacht um die Gebühren zurück zu erhalten und den Handel trzdm durchführen
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09/05/2015, 20:34
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#22
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elite*gold: 101
Join Date: Jun 2013
Posts: 6,610
Received Thanks: 531
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Wieso diskutierst du mit ihr, wenn sie merkt das du jünger bist hast du schön Kacke am stecken.
Dann sind ihr die 15€ sowieso egal, dann hast du höhere Kosten.
Man was gibt es auf Ebay so tolles das alle dort einkaufen gibts dort ****** für die 15 jährigen unter euch die übel viel Alk trinken und dann in diesem Zustand versuchen Geschlechtsverkehr auszuüben?
Das würde mir erklären wieso ihr so interessiert auf Ebay rum forscht.
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09/05/2015, 20:44
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#23
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elite*gold: 32
Join Date: Jan 2011
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Quote:
Originally Posted by Nordi
Man was gibt es auf Ebay so tolles das alle dort einkaufen gibts dort ****** für die 15 jährigen unter euch die übel viel Alk trinken und dann in diesem Zustand versuchen Geschlechtsverkehr auszuüben?
Das würde mir erklären wieso ihr so interessiert auf Ebay rum forscht.
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Zahl einfach die Kohle.. hast du halt mal nen Monat kein Taschengeld, dafür aber auch keine rechtlichen Probleme.
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09/05/2015, 22:55
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#24
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elite*gold: 1
Join Date: Nov 2012
Posts: 2,395
Received Thanks: 395
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Ich frage mich grad, wieso man ein Artikel ersteigert wen man das Geld nicht hat.Ich meine das ist doch ein Widerspruch in sich. Zumal solltest du mehr Respekt vor älteren haben.
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09/05/2015, 23:01
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#25
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elite*gold: 101
Join Date: Jun 2013
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Quote:
Originally Posted by Tari.
Ich frage mich grad, wieso man ein Artikel ersteigert wen man das Geld nicht hat.Ich meine das ist doch ein Widerspruch in sich. Zumal solltest du mehr Respekt vor älteren haben.
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Er hat doch so viel Respekt wie bei seinen Eltern, mehr kann man da nicht mehr erwarten
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09/05/2015, 23:05
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#26
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elite*gold: 64
Join Date: Mar 2009
Posts: 1,103
Received Thanks: 171
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Zahlen und fertig, den artikel dann wieder verkaufen ... so easy
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09/06/2015, 00:57
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#27
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elite*gold: 31
Join Date: Mar 2014
Posts: 1,229
Received Thanks: 151
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ich bin mir ziemlich sicher du würdest genauso reagieren wenn du den artikel verkauft hättest
da macht sich jemand die mühe stellt diesen artikel auf ebay .... freut sich das er verkauft ist und auf einmal sagt der käufer er will ihn doch nicht mehr kaufen
erst überlegen dann kaufen kann ich nur dazu sagen
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09/06/2015, 02:08
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#28
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elite*gold: 25
Join Date: Jan 2014
Posts: 1,353
Received Thanks: 240
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Du bist sicherlich nur beschränkt geschäftsfähig, da du sicherlich unter 18 bist. Dazu kommt noch, dass weder Paypal noch Ebay laut AGB unter 18 "erlaubt" sind. Außerdem hast du einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen, der nur aufgelöst werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Zahl die Kohle und fertig. Überleg eben das nächste mal früher.
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09/06/2015, 02:27
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#29
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elite*gold: 4
Join Date: Sep 2014
Posts: 5,741
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Quote:
Originally Posted by Cranno
Du bist sicherlich nur beschränkt geschäftsfähig, da du sicherlich unter 18 bist. Dazu kommt noch, dass weder Paypal noch Ebay laut AGB unter 18 "erlaubt" sind. Außerdem hast du einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen, der nur aufgelöst werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Zahl die Kohle und fertig. Überleg eben das nächste mal früher.
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Wenn er unter 18 ist muss er das nicht bezahlen. Er muss auch nicht mit Konsequenzen rechnen, da halt kein Kaufvertrag zustande kam, da er noch keine 18 ist. Izi.
Und wegen 'Urkundenfälschung' bekommt man auch keinen Ärger.
Die schließen dann wenn überhaupt nur den ebay Account und fertig. Dann muss sich die arrogante Frau einen neuen Käufer suchen.
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09/06/2015, 13:16
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#30
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elite*gold: 25
Join Date: Jan 2014
Posts: 1,353
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Quote:
Originally Posted by xelayz
Wenn er unter 18 ist muss er das nicht bezahlen. Er muss auch nicht mit Konsequenzen rechnen, da halt kein Kaufvertrag zustande kam, da er noch keine 18 ist. Izi.
Und wegen 'Urkundenfälschung' bekommt man auch keinen Ärger.
Die schließen dann wenn überhaupt nur den ebay Account und fertig. Dann muss sich die arrogante Frau einen neuen Käufer suchen.
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Du kannst ebenfalls unter 18 einen Kaufvertrag abschließen...
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