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Jugendschutzgesetz auch bei privater Veranstaltung?
Discussion on Jugendschutzgesetz auch bei privater Veranstaltung? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
06/09/2015, 19:47
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2010
Posts: 2,338
Received Thanks: 288
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Jugendschutzgesetz auch bei privater Veranstaltung?
Heyho Leute,
ich feier demnächst meinen Geburtstag und habe vor eine Location zu mieten. Ist so ne Art "Keller" mit Theke, Bühne etc.
Da es eine geschlossene Gesellschaft und Veranstaltung ist, das heißt alle Gäste sind mir bekannt und Gästeliste werde ich auch führen, ist es ja eine private Veranstaltung.
Meine Gäste (50-70) sind zwischen 15-18 Jahre alt und ich werde Alk von Bier bis Vodka,Rum etc da haben.
Nun die Frage:
Darf ich ausschenken ? Muss ich des Weiteren noch GEMA-Gebühren zahlen?
Dürfen meine Gäste nach 24Uhr noch bleiben?
Ich gehe davon aus, dass das Jugendschutzgesetz bei privaten Veranstaltungen nicht in Kraft tritt, aber ich wollte mal eure Meinung hören. Vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit gemacht.
JuSchuGe:
*(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.*
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06/09/2015, 19:50
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#2
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
Received Thanks: 3,026
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Selbstverstädnlich tritt auch bei privaten Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz in Kraft.
Und wenn die Möglichkeit besteht, dass deine Gäste frei an alkoholische Getränke kommen können, müssen Personalausweiskontrollen durchgeführt werden.
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06/09/2015, 19:52
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#3
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elite*gold: 82
Join Date: Jun 2015
Posts: 49
Received Thanks: 5
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Es tritt in Kraft. Falls zu mehr Infos suchst kannst du ja mal "Jugendschutzgesetz private Feier" googlen o.ä. Suchbegriffe. Da findest du was
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06/09/2015, 19:53
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#4
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elite*gold: 16
Join Date: Jan 2013
Posts: 1,024
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Natürlich tritt das Jugendschutzgesetzt ein?
Alle unter 18 dürfen laut Gesetz ab 00:00 nicht mehr unterwegs sein wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist bzw einen "Antrag" erstellt das das Kind bis ... sich dort aufhalten darf. Und von Hochprozentigen Alkohol unter 18 müssen wir wohl erst gar nicht reden^^
Habe ich eigentlich noch so in Erinnerung kann mich auch gerne jemand korrigieren
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06/09/2015, 19:56
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#5
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elite*gold: 36
Join Date: May 2010
Posts: 7,638
Received Thanks: 3,077
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Wenn kein Personal anwesend ist, kann's euch doch fast Latte sein. Falls ja, einfach die u18-Menschen vorher bitten, Mutti-Zettel auszufüllen und evtl. markierte Armbänder zu tragen.
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06/09/2015, 20:00
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#6
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
Received Thanks: 3,026
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Quote:
Originally Posted by Lyralei's Breeze
Wenn kein Personal anwesend ist, kann's euch doch fast Latte sein.
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Jo, bis dann die erste Anzeige kommt, weil ein 15-jähriger sich halbtot gesoffen hat und der Alkohol offensichtlich vom Gastgeber kam.
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06/09/2015, 20:00
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#7
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2010
Posts: 2,338
Received Thanks: 288
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Personal oder sowas ist ja sowieso nicht dabei.
Wie gesagt, es ist ein privater Raum, der gemietet wird und nichts kommerzielles etc.
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06/09/2015, 20:02
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#8
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
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Quote:
Originally Posted by Sushey
Personal oder sowas ist ja sowieso nicht dabei.
Wie gesagt, es ist ein privater Raum, der gemietet wird und nichts kommerzielles etc.
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Trotzdem darfst du keinen Alkhol (Harten sowieso nicht) einfach so an Minderjährige ausschenken. Wie stellst du dir das denn bitte vor?
"Ach Kinders, ihr dürften den nicht kaufen, aber heute dürft ihr ruhig so viel trinken, wie ihr wollt! Zahlt die Versicherung lel. Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit. Sowie das Grundgesetz. Weil das ein privater Raum ist, habt ihr also auch keine Grundrechte lel"
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06/09/2015, 20:04
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#9
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elite*gold: 80
Join Date: Feb 2010
Posts: 4,406
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Originally Posted by Sushey
Personal oder sowas ist ja sowieso nicht dabei.
Wie gesagt, es ist ein privater Raum, der gemietet wird und nichts kommerzielles etc.
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Offiziell darfst du unter 16 jährigen nichts ausschenken, unter 18 Jährigen nur Bier und Sekt.
Aber ehrlich gesagt, juckt es niemanden - selbst wenn sich einer "halbtot" trinkt sollte nichts auf dich zu kommen solange du deine Leute auch wirklich kennst :-) Lad einfach nur die ein die du wirklich kennst, dann passt das alles schon
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06/09/2015, 20:05
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2010
Posts: 2,338
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Quote:
Originally Posted by Error-404
Trotzdem darfst du keinen Alkhol (Harten sowieso nicht) einfach so an Minderjährige ausschenken. Wie stellst du dir das denn bitte vor?
"Ach Kinders, ihr dürften den nicht kaufen, aber heute dürft ihr ruhig so viel trinken, wie ihr wollt! Zahlt die Versicherung lel. Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit. Sowie das Grundgesetz. Weil das ein privater Raum, ist habt ihr also auch keine Grundrechte lel"
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Im JuSchuGe ist nur die Rede von Öffentlich, deswegen bin ich mir nicht sicher mit Privat
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06/09/2015, 20:12
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#11
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
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Quote:
Originally Posted by Sushey
Im JuSchuGe ist nur die Rede von Öffentlich, deswegen bin ich mir nicht sicher mit Privat
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Es steht immer "in der Öffentlichkeit". Auch in den anderen Paragraphen wird immer von der Öffentlichkeit geredet.
Würde man mit der Öffentlichkeit nicht auch privat Räume miteinschließen, so könnte man auch hinter geschlossenen Türen Medien ab 18 an 14-Jährige legal verkaufen.
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06/09/2015, 20:14
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#12
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2010
Posts: 2,338
Received Thanks: 288
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wie schon in meinem ersten Post gesagt, gilt eine Feier als privat, WENN folgende Punkte eingehalten werden:
- Geschlossene Gesellschaft
- Ich kenne jeden auf meiner Gästeliste
- Es gibt keine öffentliche Promotion für meine Party (Flyer, Plakate, Internet)
- Gäste haben nur Zutritt mit Gästelisteeintrag
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06/09/2015, 20:18
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#13
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
Received Thanks: 3,026
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Trotzdem ist es ein Verschoß gegen das Jugendschutzgesetz
Selbst wenn du ein privates Personenschutzunternehmen einstellst, welches mit einem Hubschrauber über deinen 200m tiefen Bunker, welcher nur mit DNA-Abfrage betreten werden kann, kreist, darfst du keinen Alkohol an Personen ausschenken, welche noch minderjährig sind.
Da gibt es keine Grauzone. Es ist illegal. Fertig.
Der Ort, an dem das stattfindet, ist vollkommen egal.
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06/09/2015, 20:22
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#14
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2010
Posts: 2,338
Received Thanks: 288
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Quote:
Originally Posted by Error-404
Trotzdem ist es ein Verschoß gegen das Jugendschutzgesetz
Selbst wenn du ein privates Personenschutzunternehmen einstellst, welches mit einem Hubschrauber über deinen 200m tiefen Bunker, welcher nur mit DNA-Abfrage betreten werden kann, kreist, darfst du keinen Alkohol an Personen ausschenken, welche noch minderjährig sind.
Da gibt es keine Grauzone. Es ist illegal. Fertig.
Der Ort, an dem das stattfindet, ist vollkommen egal.
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Nach meinen Argumenten tritt das Ausschankgesetz dann aus, aber was ist wenn die Eltern dann darüber informiert werden,dass die Kinder Alkohol trinken und diese das erlauben ?
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06/09/2015, 20:23
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#15
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elite*gold: 50
Join Date: Aug 2013
Posts: 468
Received Thanks: 528
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Quote:
Originally Posted by mNorst²
Natürlich tritt das Jugendschutzgesetzt ein?
Alle unter 18 dürfen laut Gesetz ab 00:00 nicht mehr unterwegs sein wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist bzw einen "Antrag" erstellt das das Kind bis ... sich dort aufhalten darf. Und von Hochprozentigen Alkohol unter 18 müssen wir wohl erst gar nicht reden^^
Habe ich eigentlich noch so in Erinnerung kann mich auch gerne jemand korrigieren
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Falsch, du darfst auch mit 14 nachts auf der Straße rumlungern, nur eben nicht in Bars/Diskos etc.
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