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Jugendschutzgesetz auch bei privater Veranstaltung?

Discussion on Jugendschutzgesetz auch bei privater Veranstaltung? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1

 
Sushey's Avatar
 
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Jugendschutzgesetz auch bei privater Veranstaltung?

Heyho Leute,

ich feier demnächst meinen Geburtstag und habe vor eine Location zu mieten. Ist so ne Art "Keller" mit Theke, Bühne etc.

Da es eine geschlossene Gesellschaft und Veranstaltung ist, das heißt alle Gäste sind mir bekannt und Gästeliste werde ich auch führen, ist es ja eine private Veranstaltung.

Meine Gäste (50-70) sind zwischen 15-18 Jahre alt und ich werde Alk von Bier bis Vodka,Rum etc da haben.

Nun die Frage:

Darf ich ausschenken ? Muss ich des Weiteren noch GEMA-Gebühren zahlen?
Dürfen meine Gäste nach 24Uhr noch bleiben?

Ich gehe davon aus, dass das Jugendschutzgesetz bei privaten Veranstaltungen nicht in Kraft tritt, aber ich wollte mal eure Meinung hören. Vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit gemacht.

JuSchuGe:
Sushey is offline  
Old 06/09/2015, 19:50   #2
 
Error-404's Avatar
 
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Selbstverstädnlich tritt auch bei privaten Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz in Kraft.
Und wenn die Möglichkeit besteht, dass deine Gäste frei an alkoholische Getränke kommen können, müssen Personalausweiskontrollen durchgeführt werden.
Error-404 is offline  
Old 06/09/2015, 19:52   #3
 
Bear Trap's Avatar
 
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Es tritt in Kraft. Falls zu mehr Infos suchst kannst du ja mal "Jugendschutzgesetz private Feier" googlen o.ä. Suchbegriffe. Da findest du was
Bear Trap is offline  
Old 06/09/2015, 19:53   #4
 
mNorst²'s Avatar
 
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Natürlich tritt das Jugendschutzgesetzt ein?
Alle unter 18 dürfen laut Gesetz ab 00:00 nicht mehr unterwegs sein wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist bzw einen "Antrag" erstellt das das Kind bis ... sich dort aufhalten darf. Und von Hochprozentigen Alkohol unter 18 müssen wir wohl erst gar nicht reden^^

Habe ich eigentlich noch so in Erinnerung kann mich auch gerne jemand korrigieren
mNorst² is offline  
Old 06/09/2015, 19:56   #5

 
F O R S E N B O Y S's Avatar
 
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Wenn kein Personal anwesend ist, kann's euch doch fast Latte sein. Falls ja, einfach die u18-Menschen vorher bitten, Mutti-Zettel auszufüllen und evtl. markierte Armbänder zu tragen.
F O R S E N B O Y S is offline  
Old 06/09/2015, 20:00   #6
 
Error-404's Avatar
 
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Originally Posted by Lyralei's Breeze View Post
Wenn kein Personal anwesend ist, kann's euch doch fast Latte sein.
Jo, bis dann die erste Anzeige kommt, weil ein 15-jähriger sich halbtot gesoffen hat und der Alkohol offensichtlich vom Gastgeber kam.
Error-404 is offline  
Old 06/09/2015, 20:00   #7

 
Sushey's Avatar
 
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Personal oder sowas ist ja sowieso nicht dabei.
Wie gesagt, es ist ein privater Raum, der gemietet wird und nichts kommerzielles etc.
Sushey is offline  
Old 06/09/2015, 20:02   #8
 
Error-404's Avatar
 
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Originally Posted by Sushey View Post
Personal oder sowas ist ja sowieso nicht dabei.
Wie gesagt, es ist ein privater Raum, der gemietet wird und nichts kommerzielles etc.
Trotzdem darfst du keinen Alkhol (Harten sowieso nicht) einfach so an Minderjährige ausschenken. Wie stellst du dir das denn bitte vor?
"Ach Kinders, ihr dürften den nicht kaufen, aber heute dürft ihr ruhig so viel trinken, wie ihr wollt! Zahlt die Versicherung lel. Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit. Sowie das Grundgesetz. Weil das ein privater Raum ist, habt ihr also auch keine Grundrechte lel"
Error-404 is offline  
Old 06/09/2015, 20:04   #9



 
sLay.'s Avatar
 
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Originally Posted by Sushey View Post
Personal oder sowas ist ja sowieso nicht dabei.
Wie gesagt, es ist ein privater Raum, der gemietet wird und nichts kommerzielles etc.
Offiziell darfst du unter 16 jährigen nichts ausschenken, unter 18 Jährigen nur Bier und Sekt.

Aber ehrlich gesagt, juckt es niemanden - selbst wenn sich einer "halbtot" trinkt sollte nichts auf dich zu kommen solange du deine Leute auch wirklich kennst :-) Lad einfach nur die ein die du wirklich kennst, dann passt das alles schon
sLay. is offline  
Old 06/09/2015, 20:05   #10

 
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Originally Posted by Error-404 View Post
Trotzdem darfst du keinen Alkhol (Harten sowieso nicht) einfach so an Minderjährige ausschenken. Wie stellst du dir das denn bitte vor?
"Ach Kinders, ihr dürften den nicht kaufen, aber heute dürft ihr ruhig so viel trinken, wie ihr wollt! Zahlt die Versicherung lel. Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit. Sowie das Grundgesetz. Weil das ein privater Raum, ist habt ihr also auch keine Grundrechte lel"
Im JuSchuGe ist nur die Rede von Öffentlich, deswegen bin ich mir nicht sicher mit Privat
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Old 06/09/2015, 20:12   #11
 
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Originally Posted by Sushey View Post
Im JuSchuGe ist nur die Rede von Öffentlich, deswegen bin ich mir nicht sicher mit Privat
Es steht immer "in der Öffentlichkeit". Auch in den anderen Paragraphen wird immer von der Öffentlichkeit geredet.
Würde man mit der Öffentlichkeit nicht auch privat Räume miteinschließen, so könnte man auch hinter geschlossenen Türen Medien ab 18 an 14-Jährige legal verkaufen.
Error-404 is offline  
Old 06/09/2015, 20:14   #12

 
Sushey's Avatar
 
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wie schon in meinem ersten Post gesagt, gilt eine Feier als privat, WENN folgende Punkte eingehalten werden:

- Geschlossene Gesellschaft
- Ich kenne jeden auf meiner Gästeliste
- Es gibt keine öffentliche Promotion für meine Party (Flyer, Plakate, Internet)
- Gäste haben nur Zutritt mit Gästelisteeintrag
Sushey is offline  
Old 06/09/2015, 20:18   #13
 
Error-404's Avatar
 
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Trotzdem ist es ein Verschoß gegen das Jugendschutzgesetz

Selbst wenn du ein privates Personenschutzunternehmen einstellst, welches mit einem Hubschrauber über deinen 200m tiefen Bunker, welcher nur mit DNA-Abfrage betreten werden kann, kreist, darfst du keinen Alkohol an Personen ausschenken, welche noch minderjährig sind.
Da gibt es keine Grauzone. Es ist illegal. Fertig.

Der Ort, an dem das stattfindet, ist vollkommen egal.
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Old 06/09/2015, 20:22   #14

 
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Originally Posted by Error-404 View Post
Trotzdem ist es ein Verschoß gegen das Jugendschutzgesetz

Selbst wenn du ein privates Personenschutzunternehmen einstellst, welches mit einem Hubschrauber über deinen 200m tiefen Bunker, welcher nur mit DNA-Abfrage betreten werden kann, kreist, darfst du keinen Alkohol an Personen ausschenken, welche noch minderjährig sind.
Da gibt es keine Grauzone. Es ist illegal. Fertig.

Der Ort, an dem das stattfindet, ist vollkommen egal.
Nach meinen Argumenten tritt das Ausschankgesetz dann aus, aber was ist wenn die Eltern dann darüber informiert werden,dass die Kinder Alkohol trinken und diese das erlauben ?
Sushey is offline  
Old 06/09/2015, 20:23   #15
 
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Originally Posted by mNorst² View Post
Natürlich tritt das Jugendschutzgesetzt ein?
Alle unter 18 dürfen laut Gesetz ab 00:00 nicht mehr unterwegs sein wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist bzw einen "Antrag" erstellt das das Kind bis ... sich dort aufhalten darf. Und von Hochprozentigen Alkohol unter 18 müssen wir wohl erst gar nicht reden^^

Habe ich eigentlich noch so in Erinnerung kann mich auch gerne jemand korrigieren
Falsch, du darfst auch mit 14 nachts auf der Straße rumlungern, nur eben nicht in Bars/Diskos etc.
Carl Grimes is offline  
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