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Anzeige - Geldstrafe - Sozialstunden brauche Hilfe!

Discussion on Anzeige - Geldstrafe - Sozialstunden brauche Hilfe! within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

Closed Thread
 
Old   #1
 
elite*gold: 20
Join Date: Jan 2013
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Anzeige - Geldstrafe - Sozialstunden brauche Hilfe!

Hallo,

Ich erstelle diesen Thread für einen sehr guten Kumpel der mir sehr viel Bedeutet. Ich bitte euch im Vorraus nur irgendwas zu schreiben wenn ihr euch sicherseit das es stimmt.

Also, ein sehr guter Kumpel hat vor langer Zeit(6-7 Monate) sehr viel Mist gebaut. Er hat einen um 400€ betrogen. Nun das Problem er war damals 14 und er wollte, konnte das Geld aber nicht zurück zahlen. Der ging eine Zeit lang nicht an seinen Rechner und er hoffte irgendwie an das Geld zu kommen und die Polizei aus dem Spiel zu lassen aber das ging nicht. Er bekam ein Brief nach Hause und er wird zum Polizeirevier in seiner Stadt gerufen. Ich habe ihn gesagt das er der Polizei die Wahrheit sagen soll und ein Geständnis ablegen soll, er ist aber sehr wütend auf sich selber weil er dann Vorbestraft ist und keine gescheite Ausbildungsstelle und so bekommen wird und das er nun Sozialstunden bekommen wird macht er sich zu grosse Sorgen. Und Selbstvorwürfe.
Deshalb wollte Ich mal fragen was er nun als Strafe bekommen wird.
Vielleicht hat ja jemand bisschen mehr Erfahrung als er und kann ihn weiterhelfen.

lg
CHINESEEE is offline  
Old 01/16/2013, 22:48   #2


 
Shiinya's Avatar
 
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Sure.."kumpel"..

Hingehen, gestehen, fertig. Er kriegt entweder Sozialstunden, Geldstrafe oder 3Monate Knast(Achtung Ironie).

Frag mich warum alle denken wir sind 'nen Polizei-Beratungs-Forum.
Shiinya is offline  
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1 User
Old 01/16/2013, 22:49   #3


 
Requi's Avatar
 
elite*gold: 3800
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Ne menge...menge Sozialstunden.
Haben bei uns im Jugendhaus schon Leute mit bis zu 150 Stunden gehabt.
Wollten auch nie sagen, was sie gemacht haben.
Geld muss er dann wohl auch zahlen + nochmal was.
Jugend Knast schließe ich aus.
Zugeben und nicht um den heißen Brei herum reden, dann hat er es schneller hinter sich.
Viel Glück von mir
Requi is offline  
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Old 01/16/2013, 22:50   #4
 
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Du kannst von glück reden wenn dein kollege nur sozialstunden kriegt
KeysForYou is offline  
Old 01/16/2013, 22:51   #5
 
elite*gold: 20
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Originally Posted by Dashuri View Post
Sure.."kumpel"..

Hingehen, gestehen, fertig. Er kriegt entweder Sozialstunden, Geldstrafe oder 3Monate Knast(Achtung Ironie).

Frag mich warum alle denken wir sind 'nen Polizei-Beratungs-Forum.
Ja ein Kumpel, musst ja nichts dazu schreiben wenn es dir nicht passt.
Wenn du meinst ich möchte von mir Ablenken oder so liegst du falsch.
Ich fange nächstes Jahr eine Ausbildung als Finanzassistentin an, sobald ich mein Abschluss habe und würde soetwas nie tuhen da mir die Konsequenzen klar sind!

€:

Wenn das Betrugsopfer das Jugendamt einschaltet, würden die ihn in eine Pflegefamillie reinsetzen oder wie? Denn die Eltern leben getrennt und er ist ja noch Minderjährig..
CHINESEEE is offline  
Old 01/16/2013, 22:53   #6


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by Sahneschnittchen View Post
Ja ein Kumpel, musst ja nichts dazu schreiben wenn es dir nicht passt.
Wenn du meinst ich möchte von mir Ablenken oder so liegst du falsch.
Ich fange nächstes Jahr eine Ausbildung als Finanzassistentin an, sobald ich mein Abschluss habe und würde soetwas nie tuhen da mir die Konsequenzen klar sind!
Wenn du das sagst =)

Sag deinem "Kumpel" er soll gestehen und fertig. Mehr als Sozialstunden und Geldstrafe wird da nicht passieren.
Shiinya is offline  
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Old 01/16/2013, 22:56   #7
 
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Bräuchte etwas mehr Infos. Wenn er einen Computerbetrug begannen hat, also mit einem Trojaner würde er sich § 263a StGB strafbar machen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Wenn er einen z.B über Skype betrogen hat würde er sich laut § 263 StGB bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe Strafbar machen.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das muss dan das Gericht entscheiden. Da er aber noch Minderjährig ist wird die Strafe wesentlich geringer ausfallen. Mit hocher warscheinlichkeit bekommt er 100 Sozialstunden oder Jugendarrest gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz

MFG
<Raptor> is offline  
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Old 01/16/2013, 22:59   #8
 
elite*gold: 20
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Originally Posted by <Raptor> View Post
Bräuchte etwas mehr Infos. Wenn er einen Computerbetrug begannen hat, also mit einem Trojaner würde er sich § 263a StGB strafbar machen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Wenn er einen z.B über Skype betrogen hat würde er sich laut § 263 StGB bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe Strafbar machen.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das muss dan das Gericht entscheiden. Da er aber noch Minderjährig ist wird die Strafe wesentlich geringer ausfallen. Mit hocher warscheinlichkeit bekommt er 100 Sozialstunden oder Jugendarrest gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz

MFG
Alzuviel weiß ich jetz auch nicht er hat einen im Betrag von ca. 300€ betrogen mehr weiß ich auch nicht.
CHINESEEE is offline  
Old 01/16/2013, 23:13   #9
 
ayy lmao's Avatar
 
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Bei 300€ wird er vermutlich maximal eine Geldtrafe oder Sozialstunden bekommen. Dazu kommt ja, dass er minderjährig ist. Mit Gefängnis dürfte da eigentlich nichts sein.
ayy lmao is offline  
Old 01/16/2013, 23:14   #10
 
kayyy's Avatar
 
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Ich würde auch gerne etwas konkretere Informationen bekommen.

Hat er direkt den Schaden verursacht, oder hängt er in einer Sache mit drin?
kayyy is offline  
Old 01/16/2013, 23:18   #11

 
Mondgesicht's Avatar
 
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Ganz ehrlich, selbst Schuld. Erst irgendwelche Leute abziehen und jetzt Bamme bekommen, weil Post von den Bullen eingetrudelt ist. Er verdient die Strafe, wie jeder Betrüger! Und ich hoffe auch, dass sowas in seiner Akte vermerkt wird. Anders lernens solche Leute eh nicht!
Mondgesicht is offline  
Old 01/16/2013, 23:28   #12
 
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Originally Posted by Sahneschnittchen View Post
Alzuviel weiß ich jetz auch nicht er hat einen im Betrag von ca. 300€ betrogen mehr weiß ich auch nicht.
Am besten er macht eine vernünftige Aussage bei der Polizei. Dann wird die Staatsanwaltschaft entscheiden was für eine Strafe er bekommt oder ob es zu einem Gerichtstermin kommt. Es besteht die Möglichkeit, dass Verfahren einzustellen. Dies kann aber nur in Betracht gezogen werden wenn er seine Straftat gesteht. Wenn es zu einem Gerichtstermin kommen sollte kriegt er einen Jugendhelfer mit dem er sich unterhalten wird. Somit kann der/die Staatsanwält/in mit dem Jugendhelfer sich auf eine angemessene Stafe einigen. Der/Die Richter/in wird dann über die entgültige Strafe entscheiden.
Mehr weiss Ich leider selber nicht da ich mich gerademall in der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten befinde.
<Raptor> is offline  
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Old 01/16/2013, 23:35   #13


 
Barca x3's Avatar
 
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Einen Gefängnisaufenthalt kann man schon mal ausschließen, wenn er schlau ist, sollte er die Sache so erzählen, wie es gewesen ist.
Dadurch kriegt er mildernde Umstände zugesprochen und die Strafe fällt nicht all zu hoch aus.
Ganz ungestraft kommt er auf keinen Fall davon, Sozialstunden sind abzusehen, eine gewisse Geldstrafe kann auch in Betracht gezogen werden, kann aber auch gleichzeitig zu einer Aufstockung der Sozialstunden führen, wenn man die Geldsumme nicht bezahlen kann und es so ausgehandelt wurde
Barca x3 is offline  
Old 01/16/2013, 23:41   #14
 
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Originally Posted by Nnοitra View Post
Bei 300€ wird er vermutlich maximal eine Geldtrafe oder Sozialstunden bekommen. Dazu kommt ja, dass er minderjährig ist. Mit Gefängnis dürfte da eigentlich nichts sein.
Falsch, weil er Minderjährig ist kann er keine Geldstrafe bekommen. Er muss höchstens mit Jugendarrest rechnen. Da er aber zum Tatzeitpunkt 14 war wird er vermutlich mit der Einstellung des Verfahren mit Sozialstunden (§ 45 Abs. 2 JGG) rechnen müssen.
<Raptor> is offline  
Old 01/16/2013, 23:50   #15


 
Barca x3's Avatar
 
elite*gold: 30
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Originally Posted by <Raptor> View Post
Falsch, weil er Minderjährig ist kann er keine Geldstrafe bekommen. Er muss höchstens mit Jugendarrest rechnen. Da er aber zum Tatzeitpunkt 14 war wird er vermutlich mit der Einstellung des Verfahren mit Sozialstunden (§ 45 Abs. 2 JGG) rechnen müssen.
Falsch man gilt in Deutschland ab dem vollendeten 13. Lebensjahr, also dem anfangendem 14. Lebensjahr als strafmündig, jedoch in der Zeitspanne vom 14. bis zum 17. Lebensalter unter dem Jugendstrafrecht.
Geldstrafen sind somit möglich, meistens wird aber darauf verzichtet und Sozialstunden angeboten.
Barca x3 is offline  
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