das ist soweit auch nicht ganz richtig Sollum, denn das Gesetz unterscheidet hier zwischen eigentümer und Besitzer.
Bei der GF läuft das quasi wie bei Mietwohnungen.. Der Eigentümer ist hier der Vermieter weil die wohnung ihm gehört... der Besitzer ist der Mieter weil er die Tatsächliche Gewalt (Wohnt drin) auf diese Sache ausübt.
Nachdem das geklärt ist schauen wir uns den Fall nochmal unter diesen Gesichtspunkten an.
GF = Eigentümer denen gehören die Sachen
Gamer = Besitzer der Sachen (Itemshop) weil er die tatsächliche Gewalt darüber ausübt
Also Anzeigbar
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