Ein User von Metin2 hat juristisches Neuland betreten. Sein Charakter stand im Onlinespiel auf einmal nackt da: Teures Equipment fehlte ebenso wie eine stattliche Summe Geld. Die Reaktion war deutlich, der User erstattet bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahl.
Der Vorfall ist so bemerkenswert, dass heute sogar der Spiegel darüber berichtet. Mehr als 1.000 reale Euro hatte ein Spieler in seine Charakter investiert und diese sind nun verschwunden.
Gesucht werden:
ein Himmelstränenband,
ein paar Phönixschuhe,
ein Siamesenmesser,
sieben Millionen Yang
Nun ist der Verlust von virtuellen Gegenständen kein Diebstahl im eigentlichen Sinnen, trotzdem ermittelt die Polizei in diesem Fall wegen Datenausspähung und -veränderung. Noch ist nicht klar, ob es sich in dem Fall tatsächlich um einen Diebstahl handelt oder aber um ein technisches Problem.
Die Reaktion der Gameforge auf diesen Fall (letzte Absatz) war im Übrigen vorhersehbar: Mit Verweis auf die AGB wird jede Haftung im Bereich technischer Probleme abgelehnt.
§8 Haftung
Gameforge übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung von Spielen der Gameforge entstanden sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen sowie sämtlichen Schäden an Leben und Gesundheit. Diesbezüglich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass übermäßige Teilnahme an Computerspielen z.T. erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.
Quelle:
Gamers-Corner