Conversation Between xImbaer and TheMiddle™
Showing Visitor Messages 1 to 2 of 2
-
Wikipedia spuckte das bei DDos aus.
-
In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als "Computersabotage" mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht, wenn die Dateneingabe oder -übermittlung in der Absicht erfolgt, einem anderen Nachteil zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich gestört wird § 303b Absatz 1 Strafgesetzbuch (Deutschland).
Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 303b Absatz 2.
Was du redest Dos ist was anderes als DDos!
Bei DDos überlastest du nur das Internet deines Victims!