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Menschenrecht

Discussion on Menschenrecht within the Main forum part of the General category.

Closed Thread
 
Old   #1
 
Skandinavischer's Avatar
 
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Exclamation Menschenrecht

Hallo !

Wir haben eine Hausaufgabe bekommen, dass wir nachschauen sollen ob es ein Menschenrecht auf den Tod gibt.

Beispiel:

Jemand kann nurnoch mit Geräten am Leben erhalten werden, und die betroffene Person WÜNSCHT sich den Tod.

Glaubt ihr das ist erlaubt?

Falls jemand auf einer Internetseite was dazu hat bitte posten
Skandinavischer is offline  
Old 12/07/2011, 22:06   #2
 
HenryTheSir's Avatar
 
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Kein Hausaufgabenforum.

Nennt sich Sterbehilfe btw.
HenryTheSir is offline  
Old 12/07/2011, 22:09   #3
 
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Originally Posted by HenryTheSir View Post
Kein Hausaufgabenforum.

Nennt sich Sterbehilfe btw.
Sterbehilfe ist wenn dir jemand beim sterben hilft hat aber nix mit dem recht zu tuhen den eigenen tod zu entscheiden.

Wenn du nur an geräten lebst darfst du dich entscheiden die geräte abzustellen solltest du selbst nicht dazu fähig sein ( Choma ) Dürfen die Familen nähsten dies entscheiden ( Kinder/EhePartner ) Wenn beides nicht mehr vorhanden ist Halt Neffe oder sonstiges.

Ansonsten ist natürlich Selbstmord nix was man verbieten kann Aber das recht auf den Tod hat jeder das kann dir keiner nehmen.
ISkyrim is offline  
Old 12/07/2011, 22:09   #4
 
Skandinavischer's Avatar
 
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ACHTUNG: Menschenrecht auf Tod und Sterbehilfe ist nicht das gleiche )

Das soll hier auch nicht ein Thread werden das ihr mir die HA's macht, sondern mir Anregungen gibt
Skandinavischer is offline  
Old 12/07/2011, 22:09   #5
 
Jakex1's Avatar
 
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Klar ist es erlaubt.
Wenn der jenige es nicht mehr will zu leben und er es auch schon nicht mehr kann, wieos sollte man ihn dran hindern können...
Jakex1 is offline  
Old 12/07/2011, 22:12   #6
 
Skandinavischer's Avatar
 
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Ja, aber vielleicht ist jemand hier den ne Seite kennt wo das genauer beschrieben wird und meine Frage genau geklärt wird :P
Skandinavischer is offline  
Old 12/07/2011, 22:12   #7
 
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Ja dem menschen darf das leben genommen werden wenn er eine entsprechende verfügung erlassenhat. Unter dem teil sterbehilfe bei google wirste viele sachen zudem thema finden falls du mehr infos brauchst etc.


Hier ein ausschnitt

Wer andere beim Suizid unterstützt, kann wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Dies gilt in besonderem Maße für Garanten. Unter Garanten werden Menschen verstanden, die aufgrund einer engen Beziehung zur betreffenden Person oder aufgrund ihrer Position in besonderem Maße zu Rettungshandlungen verpflichtet sind. Darunter fallen zum Beispiel Verwandte, Ehepartner, aber auch Ärzte, Polizisten oder Sanitäter. Wegen unterlassener Hilfeleistung können Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr drohen. Verboten ist die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), es drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.



Wenn ein Arzt in Deutschland auf Verlangen seines Patienten oder im Einklang mit dessen Patientenverfügung handelt, bleibt er bei passiver Sterbehilfe straffrei. Bleibt der Wille des Patienten ungeklärt, wird in der Regel ein gesetzlicher Vertreter hinzugezogen. Einem Arzt ist hierzulande die indirekte Sterbehilfe erlaubt, sofern er eine Schmerzlinderung und keine gezielte Tötung beabsichtigt. Das Nicht-Verabreichen schmerzstillender Mittel kann sogar als Körperverletzung (§§ 223-230 StGB) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) aufgefasst werden.



In der Praxis gestaltete sich die Rechtsauslegung jedoch schwierig. Insbesondere Fälle, in denen keine schriftliche Willenserklärung oder Patientenverfügung vorlag und der Patient nicht mehr bei Bewusstsein war, stellten Angehörige, medizinisches Personal und Justiz vor Probleme. Denn sie mussten damit rechnen, wegen Totschlag angeklagt zu werden, da sich der Behandlungsabbruch an der Grenze zum aktiven Tun bewegte. Am 25. Juni 2010 entschied jedoch der Bundesgerichtshof: Verfügt der Patient mündlich oder schriftlich, dass er eine lebensverlängernde Behandlung ablehnt, muss diese abgebrochen werden. Neu an diesem Urteil ist: Die beteiligten Angehörigen, Ärzte oder Pfleger machen sich dabei nicht strafbar. Es sei egal, ob etwas aktiv ausgeführt oder unterlassen wird. Im Zentrum stehe der Begriff „Behandlungsabbruch“; dabei dürfe es nicht auf die Unterscheidung von aktivem und passivem Handeln ankommen.

Quelle:



Damit ist auch deine frage beantwortet der mensch hat das recht auf den tot solange er selber nichmehr lebensfähig ist.zb lebenserhaltene geräte.
ayanamiie is offline  
Old 12/07/2011, 22:14   #8
 
Meiko​'s Avatar
 
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Originally Posted by ISkyrim View Post
Dürfen die Familen nähsten dies entscheiden ( Kinder/EhePartner )
Bitte was? Lieber lass ich meine Mutter oder meine Schwester entscheiden als meine Kinder!
Meiko​ is offline  
Old 12/07/2011, 22:15   #9
 
Skandinavischer's Avatar
 
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Danke für deine Copy&Paste mühe ( ernst gemeint ^^), aber Sterbehilfe und das Recht auf seinen eigenen Tod ist was anderes
Skandinavischer is offline  
Old 12/07/2011, 22:20   #10

 
LordTourette's Avatar
 
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Wenn jemand im Koma liegt und nur noch von Geräten am Leben erhalten wird geht das Recht dem nächsten bekannten der Familie oder der Verwanschaft über diese müssen dann entscheiden ob er am Leben erhalten werden soll oder die Geräte abgestellt werden sollen.
Ich kann mir nicht vorstellen was in solchen Leuten dann für ein Druck vorhanden ist..
Soweit ich weis geht so die Reihenfolge ab:
Muzter
Vater
EhePartner
Ältestes Kind runter bis 18 Jahre
Tante/Onkel
Cousin
Freunde etc.
Jenachdem wie sehr den Behörden bekannt ist wie der Grad des Verhältnisses zu den einzelnen Familienmitgliedern oder dem Bekanntenkreis ist Variert das.
LordTourette is offline  
Old 12/07/2011, 22:22   #11
 
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skandi biste dir da sicher? Seh ich anders.

Daraus geht klar hervor das nur in ausweglosen sitiuationen das leben beendet werden darf.
Daraus geht damit eindeut hervor das man nich das recht auf den tod hat außer es ist eine ausweglose situation


Denkmal an selbstmörder die überleben sie werden von psychologen untersucht ggf sogar entmündigt wieder ein klares bild das man nich das recht auf den tot hat.
ayanamiie is offline  
Old 12/07/2011, 22:23   #12
 
eddi233's Avatar
 
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Originally Posted by Auxi ツ View Post
Bitte was? Lieber lass ich meine Mutter oder meine Schwester entscheiden als meine Kinder!
Ich glaub kaum (sry ist aber so) dass wenn du mit 90 im Kranken Bett liegst deine Eltern noch leben ...
eddi233 is offline  
Old 12/07/2011, 22:37   #13

 
LordTourette's Avatar
 
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Originally Posted by eddi233 View Post
Ich glaub kaum (sry ist aber so) dass wenn du mit 90 im Kranken Bett liegst deine Eltern noch leben ...
Oder ihre Schwester.. Wenn sie zb älter (schwester)ist dann würde sie früher versterben.
LordTourette is offline  
Old 12/07/2011, 22:46   #14
 
Meiko​'s Avatar
 
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Originally Posted by eddi233 View Post
Ich glaub kaum (sry ist aber so) dass wenn du mit 90 im Kranken Bett liegst deine Eltern noch leben ...
Ich würde einfach nicht wollen, dass meine Kinder ihr verbleibendes Leben lang mit dem Gedanken leben würden, dass sie indirekt für meinen Tod verantwortlich sind.
Meiko​ is offline  
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