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Verkäufer möchte Account zurück
Discussion on Verkäufer möchte Account zurück within the Main forum part of the General category.
07/13/2011, 08:40
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
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Verkäufer möchte Account zurück
Hallo, ich hoffe das ist das richtige Forum ansonsten bitte verschieben (und sorry im vorraus ).
Also es geht darum ich hab mir vor 1 1/2 Jahren einen Spiel Account gekauft für 140 Euro (privat).
Jetzt meldet sich der Verkäufer bei mir und sagt er möchte seinen Account gerne wiederhaben, er würde mir auch das Geld zurückzahlen (!). Ich würde natürlich gerne den Account behalten habe ja schon viel mit gemacht mit und Sachen erspielt. Andererseits wenn ich nein sage, kann er sich den ja einfach zurückholen und ich würde garnix bekommen..
Meine Frage ist eigentlich: Ist jetzt die Zeit die ich damit gespielt und Zeit investiert habe einfach futsch?. Ich finde es ja nett das er wenigstens anbietet das Geld zurückzugeben. Bzw wie sieht das aus wenn ich nein sage und er holt sich den Account einfach zurück? Kann ich da irgendwas tun? Wohl eher weniger oder.
LG Mina
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07/13/2011, 08:42
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
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Na ja nach 1 1/2 Jahren zu kommen is schon etwas dreist...
Die Frage ist was für ein Spiel ... ich gehe mal Stark von World of Warcraft aus
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07/13/2011, 08:45
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2009
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Gib ihm nichts,
wie sollte er sich den Account "einfach" zurück holen?
Sicherheitsfrage/Antwort usw alles ändern und fertig.
Ich würde nichts zurück geben.
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07/13/2011, 08:46
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#4
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
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Ja es handelt sich um World of Warcraft sorry Ja ich find das auch bissle dreist, aber er kann sich den Account ja immer wieder zurückholen wenn ich mich richtig hier durchgelesen habe.
Nur ich kann ihn wohl schlecht dafür belangen wenn er mir das Geld was ich damals bezahlt habe zurückgibt oder? Ich blick bei dem ganzen Rechtskram nicht durch
@Fani:
Ja aber wenn er sich bei Blizz meldet und seinen Perso/was auch immer hinschickt wird wohl alles zurückgesetzt
LG Mina
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07/13/2011, 08:47
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
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Na Ja bei Battle.net hat er ja den "Nachteil" das der acc mit die Keys zurück geholt werden kann und wenn gar nichts mehr geht zeigt der andere einfach seinen Ausweis vor und er hat ihn wieder weil ich schätze das der auf seinem namen noch läuft..
Aber genau wie Fani... gib ihm nichts is einfach dreist nach so langer zeit zu sagen gib ihn mir wieder und du bekommst 140 € ... das ganze erspiele ist dann ja für die katz gewesen und wertlos
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07/13/2011, 08:49
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2009
Posts: 4,042
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Aleine die investierte Zeit ist mehr Wert,
wenn du solche Angst hast probier mehr Geld
rauszubekommen.
Fang mit 250€ an, dann handel sodas du min. 200 Euro bekommst.
Sollte ja kein Verlust werden.
Edit: Mit dem Rechtskram kenne ich mich auch nicht ganz so gut aus.
Der Account bei WoW wird immer Blizzard gehören.
Somit ist Handel/Verkauf der Acc's verboten.
Wenn er den Acc zurück zieht weil er auf seinen Namen läuft,
kannst du rellativ wenig machen.
Eventuel mit dem Anwalt eine Drohung aussprechen,
Brief vom Anwalt hilft oft.
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07/13/2011, 08:51
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#7
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
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Quote:
Originally Posted by ✠.:Fani:.✠
Aleine die investierte Zeit ist mehr Wert,
wenn du solche Angst hast probier mehr Geld
rauszubekommen.
Fang mit 250€ an, dann handel sodas du min. 200 Euro bekommst.
Sollte ja kein Verlust werden.
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na ja 1 1/2 jahre sind mehr wert als 60 € also wenn ich so sehe was ich alles alleine in einem jahr erspiele geschweige denn was ich seid classic erspielt habe... auaaaa^^
ok ich hab ende bc mein acc verkauft aber für einen angemessenen Preis
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07/13/2011, 08:58
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#8
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
Posts: 13
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Klar die Spielzeit und vorallem was ich in der Zeit erspielt habe ist sicher mehr wert als die 140 Euro, aber ich habe mich ja ein bisschen belesen in dem Thema und von "Tja selbst schuld" oder "zeig ihn an" alles gelesen und weiß nicht was nun wirklich stimmt.
Vorallem das hier habe ich gefunden:
"Ein Handel mit Spiele Accounts ist nicht erlaubt, daher ist ein Kaufvertrag egal ob mündlich oder schriftlich nichtig. Man hat daher, sollte der VK seinen Account wiederholen, Anspruch auf sein für diesen Account bezahltes Geld."
Aber wie gesagt der eine sagt eins der andere zwei der andere drei. Das irritiert ganz schön
Es ist ein battle.net Account die Keys hat er mir zwar damals per Foto zukommen lassen, aber eigentliche Besitzerin bin ich ja nicht.
LG Mina
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07/13/2011, 09:03
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
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na ja wenn du die keys hast biste eig. auf der sicheren seite...
zu beachten das es wirklich nicht erlaubt ist mit den Spiel-Accounts zu handeln deswegen ist das kommentar "Zeig ihn an" auf ein kleines kind mit posthunting zurückzuführen
Tja selbst schuld.... biste wenn er dir weggenommen wird da es wie gesagt nicht erlaubt ist.. wenn der verkäufer jedoch einigermaßen vernünftig ist dann überlässt er dir den account...
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07/13/2011, 09:12
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
Posts: 13
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@Fani
Ich glaube eigentlich nicht das ein Drohschreiben über einen Anwalt hilft. Denn was soll ich großartig machen wenn er mir das geld was ich bezahlt habe zurückgibt? Es ist zwar von mir Zeit investiert worden, aber ich glaube kaum, das ich damit vor Gericht was erreichen könnte Ich habe (soweit ich das richtig verstanden habe) für eine Nutzung des Accounts bezahlt nicht für den Account selber, da der ja Blizzard gehört.
Aber das ist gefährliches Halbwissen meinerseits Man ließt halt viel bzw findet viel im Internet.
@Ravenstorm
Also wie ich mir gedacht habe rechtlich wäre da nichts zu machen.. einigermaßen vernünftig.. Dann hätte er nicht auf einmal gesagt ich will den Account wieder. Werde auf seine Antwort warten.. wenn er dann immernoch sagt ne ich will den wieder, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und mir wenigstens das Geld zurückgeben lassen. Ich habe zwar die Keys, aber nicht seinen Perso und mit meinem perso kann ich da wenig ausrichten
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07/13/2011, 09:15
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
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na ja... versuch ihn halt zu überreden und wenn er wirklich darauf besteht und beharrlich bleibt.. dann versuch halt möglichst einen hohen preis raus zu handeln
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07/13/2011, 09:21
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#12
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elite*gold: 0
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Das habe ich schon versucht rauszuhandeln. Er möchte nicht mehr bezahlen als er bekommen hat. Wenn mir das nicht gefällt solle ich den Charakter löschen mit dem ich gespielt habe dann hätte er ja nichts davon. Aber ich bin ja nicht blöd der kann den doch genauso wiederherstellen lassen.
LG Mina
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07/13/2011, 09:52
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#13
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
Posts: 947
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Ich nehme mal an das ihr nichts schriftlich festgehalten habt über euren Handel. Dennoch ist es so, dass mündliche Kaufverträge bindend sind.
Quote:
Kaufverträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, die Schriftform dient zu Beweiszwecken, insofern stellt sich allerdings die Frage, ob Sie die mündliche Vereinbarung im Streitfall beweisen könnten.
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Hast du von dem kompletten Vorgang noch emailverkehr etc hast du zwar keine Handfesten beweise, weil diese auch gefaked sein können, dennoch kannste was damit erreichen. Er muss dann ersmal das Gegenteil beweisen.
Er möchte nun den Account zurückkaufen, und hier ist der Punkt, er MÖCHTE, aber du nicht. Also kommt kein neuer Vertrag zu stande. Sollte er sich den Account zurückholen denke ich das dies als Betrug gilt. Auch wenn der Account laut blizzard ihm gehört weil eröffnet und so.
Ich persönlich würde nichts zurückgeben und wenn er sich den zurückholt. würde ich alles dran setzen, dass der S****typ seinen Account nicht mehr nutzen kann.
Greatz
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07/13/2011, 10:08
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#14
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elite*gold: 18
Join Date: May 2009
Posts: 1,296
Received Thanks: 819
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Wie Link schon sagte,
sollte der geehrte Herr, sich den Account einfach so zurückholen,
gilt das als Betrug, da du über einen Zeitraum von über 1 1/2 Jahre als
Besitzer galtst und du dein Geld nicht zurück bekommen würde.
Somit würde der Herr ein Verbrechen begehen und sich strafbar machen.
Ob der Acc nun offizielles gut von Blizzard ist, oder nicht, hat er dennoch
einen mündlichen Verkaufsvertrag gebrochen.
Also sag am besten Nein & sollte er sich den einfach wieder besorgen,
schalte deinen Anwalt ein und schreibe den Support bei Blizzard an.
MfG
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07/13/2011, 10:43
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#15
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2009
Posts: 4,042
Received Thanks: 1,239
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Quote:
Originally Posted by .ƒlaмouss™
Wie Link schon sagte,
sollte der geehrte Herr, sich den Account einfach so zurückholen,
gilt das als Betrug, da du über einen Zeitraum von über 1 1/2 Jahre als
Besitzer galtst und du dein Geld nicht zurück bekommen würde.
Somit würde der Herr ein Verbrechen begehen und sich strafbar machen.
Ob der Acc nun offizielles gut von Blizzard ist, oder nicht, hat er dennoch
einen mündlichen Verkaufsvertrag gebrochen.
Also sag am besten Nein & sollte er sich den einfach wieder besorgen,
schalte deinen Anwalt ein und schreibe den Support bei Blizzard an.
MfG
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Acc Handel ist jedoch nicht erlaubt,
der Account wird immer Blizzard gehören.
Selbst wenn er vor Gericht geht, wird der
Richter sagen:
" Der Handel mit Eigentum anderer ist nicht erlaubt,
somit hat der Käufer kein Anrecht auf Entschedigung. "
Es ist nicht egal ob der Acc verkaufbar ist/erlaubt ist zu verkaufen,
oder ob es nicht erlaubt ist.
Denn der Handel mit "gestohlenden oder Eigentum anderer ist ebenfalls nichtig".
Dafür muss mann kein Jurist sein,
nur den Müll schonmal durch gemacht haben!
Es ist immernoch ein Unterschied "Eigentümer" oder "Besitzer" zu sein.
Eigentümer = Blizzard
Besitzer = Spieler
Nur der Eigentümer hat das Recht eine Sache zu verkaufen.
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