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Originally Posted by Bossland
Maevar, deine Schwester mag ja Staatsanwältin sein, aber nachdem ich das gelesen habe, gleube ich dass dein IQ zu den 2 % gehört, nicht etwa die 2 % die einen IQ von 130 haben und Mensa beitreten dürfen, sondern die anderen 2 %.
Abgesehen davon dass Bots / Cheats nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Drogen jedoch schon, gibt es auch gar keine Urteile die jetweiige Schlussfolgerungen zulassen.
Meine GmbH vertreibt WOW Bots weltweit, bis jetzt habe ich nichts von Blizzard gehört, denn deutsches Recht verbietet das nicht.
Frogster versuchen nur mit Rechtsmittel eine kleine UG ohne Stammkapital einzuschüchtern und ggf. ein billiges Übereinkommen zu erzwingen.
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omfg rofl bossland der king des gelaber rofl.....
erm so nunmal zu deiner kurzen info.....
ist auch nur ne frage die ich dir nun stelle, aber bitte lese erstmal bevor du wieder versuchst das maul aufzumachen ^^
( gott ist das geil der kerl rofl ) einfach nur mal das thema wow
sobald du als USER bei blizzard dich mit den geschäftsbedingungen einverstadnen erklärst
was du ja machen mußt da du ja zocken willst, trittst du dein sogenanntes erstverfahrens recht AB
das bedeuted, das du an ERSTER stelle an DAS RECHT was in den geschäftsbedingungen erwähnt wird gebunden bist
das heißt auch das wenn du programme nutzt die den quellcode der urheberrechtlich geschützen software verändern, oder beieinflussen, das dies illegal ist
also BOTS
wenn du torfnase mal lesen würdest anstatt nur die fresse aufzureißen
dann wüßtest du das, weil scheinbar hast du ja nen mensa zugang....
erm oder ist der nur zum putzen der zugang ?
desweiteren, da du ja WELTWEIT wie du behauptest bots vertreibst
solltest du sehr wohl schon ein riesen problem, und einige extreme rechnungen und klagen haben da blizzard seit anfang januar 2011 so richtig jagt macht auf die bot "vertreiber" ^^
aber das ist eine andere scahe, und leider kann ich hier net posten was die staatsanwaltschaft für ein schreiben vom OLG bekommen hat
und ja auch ich habe bots benutzt
aber sei dir mal sicher IMMOMENT mache ich das NICHT ^^
so nochmal ontopic für dich
wenn du einen vergleich udn ein beispsiel nicht unterscheiden kannst, solltest du es besser lassen etwas anzusprechen
der vertrieb ( donload möglichkeiten ) oder das hosten von datein selber
ist strafbar.. faktum...( ich werde da net weiter drauf eingehen , den gedanken solltest du dir selber amchen können )
deine ersten 2 sätze fasse ich mal als beleidigung auf, da es ja auch beleidigungen sind, dazu poste ich dir mal schnell etwas
was aber eigentlich total nebensächlich ist und ABSOLUT NUR ZU INFORMATIONS ZWECKEN DIENT
zitat ANFANG
Beleidigung, § 185 StGB
Selbstverständlich ist das Internet ein Medium, mittels dem auch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt werden kann. Wer im Internet vorsätzlich einen anderen beleidigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können sich Betroffene nun leichter gegen Beleidigungen im Internet wehren. Forenbetreiber können nun auf Unterlassung verklagt werden, sobald sie die ehrverletzenden Äußerungen kennen. Dagegen ist es dem Beleidigten nicht zuzumuten, dass er sich an den Verfasser des ehrverletzenden Beitrags hält. Es ist das erste Mal, dass der BGH über die Verantwortlichkeit eines Forumbetreibers im Internet entschieden hat.
Gericht: Meinungsfreiheit erlaubt auch im Internet keine Beleidigung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem Beitrag eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg. (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskräftig).
ZITAT ENDE
so nu mal weiter zu deinem posting
da du ja eine GMBH hast ( jetzt einfach nur kurzform )
was ja nun bedeutexd, das du in einem schadensfall nicht haftbar bist, da du ja eine beschränkte haftung hast
und wenn du haften sollst, einfach nur mal schnell " den finger hebst" und so halt ein gläubiger warten muß
gebe ich dir, jetzt einfach mal einen tipp
schau doch mal genau nach, wie eine GMBH im zusammenhang mit einer softwarePRODUKTIONS firma ( was du bsit, da du scheinbar auch das programm geschrieben hast und auch die rechte daran hast )steht, die OHNE ERLAUBNISS den "grund und quell code" andere software nutzt und verändert
fall du es nciht schnallen solltest auf was ich nun hinauswill, helfe ich dir gerne nach am dienstag mit einem weiteren posting um dich dahingehen mal etwas aufzuklären
p.s. wortlaute meiner schwester grade :
ich mag den nciht ich glaube der sollte mal post bekommen..
p.s.s. meine worte :
du weißt ja wie sowas geht oder ?
gerichtsbechluß = herausgabe der daten beim ISP ,Forum betreiber hier usw usw, weitergabe der daten mit deinen worten die man hier quoten kann an blizzard und oh oh^^
du solltest dich nciht allzuweit aus dem fenster lehnen
und ausserdem mal ganz ganz ehrlich, glaube ich das du einfach nur scheiße laberst weil
jeder der ein illegales programmentwickelt und verteibt mit sicherheit nciht so auf die kacke hauen würde du^^ es sei denn er ist verdammt dämlich
wieder on topic :
was frogster angeht, die beweggründe sind keinem bekannt denn dazu hat frogster vor dem OLG noch keine stellung zu genommen sie haben bisher nur die klagen ins rollen gebracht,, und das forum hier ist nciht das einzigste....
nochmal p.s. ich schreibe das alles in kürzerer form, da ich nciht die lust habe hier mega gesetztes texte zu zitieren die du eh nicht verstehen würdest, desweiteren würde es total jeden rahmen sprengen denn dann hättest di ein posting was du in 1 bis 2 std net durchlesen kannst^^