Der Fall lässt mich leider nicht in Ruhe und ich habe mal für die Leute die es noch nicht ganz verstanden haben hier eine kleine Erklärung fertig gemacht.
Es geht dem Kläger um folgendes:
1. Zu behaupten das Epvp selber Gold im Gewerblichen Sinne verkauft.
2. Epvp duldet die Verbreitung von Tools welches die Spielbalance stört.
3. Epvp duldet das ihre User Handel mit Accounts, IG-Währung und Items im Gewerblichen Sinne betreiben.
zum
1. Punkt:
Hier zwei Screens mit Erklärung(Rote Makierungen):
....snip....
Im ersten Bild ist unter
1. die URL zu sehen die abweichend von www.elitepvpers.com ist. Ich gehe davon aus das die Klägerin Aufgrund in der URL enthaltenden Buchstaben "
epvp" ausgeht das hier eine direkte Vermarktung statt findet. Nun nehme ich mal an das Epvp ihren Namen nicht als Marke hat schützen lassen und somit könnte jeder diese Buchstaben in eine URL verwenden. Des Weiteren wäre auch denkbar das Epvp einfach stillschweigend dieses duldet oder eine Markenrechtslizenz verkauft hat, so das die Buchstaben verwendet werden dürfen, diese stünde aber nicht mit dem Handel in Zusammenhang wessen Epvp beschuldigt wird. Ebenso sind die Buchstaben lediglich eine Abkürzung und könnten auch für etwas anderes stehen als für das Wort "Elitepvpers". Zu
2. im Bild 1 denke ich mir das lediglich dieses ein Link ist der an den Betreiber der Goldseller Seite verkauft oder vermietet wurde, das hat aber auch nichts mit dem dem Beklagten vorgeworfenen Gewerblichen Handels zu tun. Zu
3. im Bild 1 ist unweigerlich zu sehen das man sich hier Einloggen muss. Da ich mich auf Epvp eingeloggt habe, warum muss ich mich hier nochmal Einloggen? Richtig mit den selben Daten von Epvp geht es
NICHT! Also ist das etwas vollkommen anderes. Zu
4. im Bild 1 denkt die Klägerin, dass das Logo von Epvp vor den einzelnen Spielen die Aussage bekräftigt das es sich um eine Verbindung zum Goldseller Unternehmen handelt. Auch hier trifft meine Ausführung wie unter
1. wohl zu. Des Weiteren wäre hier ein Stilbruch bei einem sogenannten eingebettetem "Frame" unter Webdesignern zu betrachten. Zum Schluss der
5. in Bild 2 zeigt wohl deutlich das es ein ganz anderes Unternehmen ist als Epvp. Eine Klage müsste, wenn überhaupt an dieses Unternehmen gehen.
zum
2. und 3. Punkt:
Wie bereits auf Seite 215 diese Threads von mir geschildert, ob liegt es jedem selber in der Verantwortung welche Tools er nützt und woher er sie bekommt. Diese Tools stellen im rechtlichen Sinne keine Illegalität dar. Die Tools spähen zum Beispiel keine Daten aus welche im Hacker § festgehalten sind. Tools werden hier sofort gelöscht welche Datenausspähen und somit wird hier bei Epvp dem Gesetz genüge getan.
Ebenso müsste das Gewerbliche Handeln bewiesen werden d.h. Epvp müsste hier direkt Angebote machen, welches sie nie gemacht haben. Ein User der das macht obliegt dem Finanzamt und müsste Steuern zahlen. Tut er(der User) dieses nicht, macht er sich höchstens wegen Steuerhinterziehung strafbar. Das wiederum wird aber nicht von der Klägerin verfolgt dazu müsste das Finanzamt Schritte einleiten. Auch stellt sich die Frage ab wann etwas Gewerblich ist. Hierzu macht noch nicht mal Ebay eine exakte Aussagen. Wohl aber scheint es so wenn man z.B. 100x Ein und das Selbe innerhalb einer kurzen Zeit verkauft, es schon als gewerblich zu sehen ist.
Die Folgen hätte der Verkäufer zu tragen und nicht in dem Fall der Betreiber des Forums.
Auch werden hier keine Einnahme durch den Betreiber erzielt.
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Portal-Währung "Elite Gold" kann auch nicht gezogen werden, denn ein jeder User kauft diese Währung als Unterstützung der Betreiber von Epvp. Der Vorsatz diese Währung zu kaufen um mit dieser dann Tools, IG-Währung oder Accounts zu erwerben ist spekulativ und haltlos, da der User dieses für sich entscheiden kann.
Mein Fazit:
Die Klägerin versucht durch solche Mittel zu erreichen, dass die Spielbalance, Umsatz und Kundenzufriedenheit wieder hergestellt wird. Doch das lässt sich so nicht umsetzen. Hier kann ich auch nur wieder auf meinen Beitrag auf Seite 215 verweisen.
Immer erst selber bei sich schauen, wie man Problematiken lösen kann und wenn nicht dann sollte man jemanden fragen der sich damit auskennt. Falscher Stolz an falscher Stelle ist unangebracht und nur auf die Einnahmen schauen wie man noch mehr dem Kunden aus der Tasche zieht, sollte in den letzten Jahren ein Unternehmen gelernt haben, dass das nicht der richtige Weg ist!
Noch eine große Bitte an Alle:
Haltet Euch zurück mit Maßnahmen die der Sache eher Schaden können. Bleibt sachlich in Euren Beiträgen und lasst die Fäkalsprache mal sein. Wir wissen wir ihr denkt und fühlt und das weiß auch die Klägerin. Letztendlich werden die Gerichte entscheiden oder die Klägerin hat ein einsehen das ihr Unterfangen sinnlos ist.
Alles was ich geschrieben habe stellt nur meine persönlich Meinung und Erfahrung dar und sollte in keiner Weiße beleidigend, verleumderisch, etc sein.