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Originally Posted by prustel
Werft nicht mit Zahlen und Fakten um euch, wenn ihr keine Ahnung habt, wie und wann man eine Gewerbe aufmacht.
Du musst natürlich keine Steuern bezahlen, da du es privat verkaufst.
Um Gewerbe etc. musst du dir erst garkeine Gedanken machen, genau so bist du auch kein Kaufmann, wenn du ein paar Bots verhöckerst.
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Jah Herr Mister Superklug. Es geht nicht um das eröffnen eines Gewerbes sondern um den Freibetrag, bevor man ein Gewerbe anmelden muss. Also lern bitte erstmal lesen und dann komm wieder. Danke. (Btw. macht man das i.d.R. beim Gewerbeamt)
Hier mal einer der ersten Treffer bei Google:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
"den Gewerbeschein beantragt man beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde/Stadt (Hauptwohnsitz). Gleichzeitig musst du eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen (Anzeige der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit). Hier dringend die Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen, sonst musst du direkt 16% des Verdienstes an das Finanzamt zahlen. Hiervon wird man aber befreit, wenn man nicht mehr als 16.000 Euro im Jahr verdient.
Einkommenssteuer werden vorher schon fällig. Hier liegt der Freibetrag bei 7664 Euro/Jahr. Es können zusätzlich aber noch Betriebsausgaben abgezogen werden, also alle Ausgaben, die mit deiner Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Gleiches gilt für das Kindergeld. "
Ein Gewerbe ist demzufolge ab dem 1. Cent anzumelden. Danach kann beim Steueramt bzw. Finanzamt eine Steuerbefreiung bis 16000€ von der Umsatzsteuer beantragen. Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sind was verschiedenes. Nurso.