Ich musste etwas nachdenken, jedoch habe ich mich letzendlich entschlossen es doch zu schreiben.
Wenige werden sich noch an den Fall erinnern, das ich vor der Frage stand, ob ich einen meinen längsten Freundschaften brechen und diesen anzeigen sollte.
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Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, nicht dass das sehr interessant wäre, jedoch kann man im Brief sehr schön erkennen das man nichts unternehmen möchte :>
Aber was solls, jedenfalls wurde der Fall nun abgeschlossen und die knapp 780? die zu zahlen waren, sind nun auch vergessen...
Wenige werden sich noch an den Fall erinnern, das ich vor der Frage stand, ob ich einen meinen längsten Freundschaften brechen und diesen anzeigen sollte.
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Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, nicht dass das sehr interessant wäre, jedoch kann man im Brief sehr schön erkennen das man nichts unternehmen möchte :>
Nunja was soll ich dazu noch groß sagen? Man hätte als Beweis ganz einfach mal irgendwelche offiziellen Dokumente nehmen können wie z.B. seine Abschlussarbeit in Deutsch von vor 2 Jahren :>Quote:
Das Ermittlungsverfahren gegen *Freund*, 27.02.1988
wegen versuchten Betrug und falscher Verdächtigung
Strafanzeige *Animus* und Deutschen Bahn AG vom 19.07.06 wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).
Gründe:
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen besteht kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat gegen den Beschuldigten.
Der einzige Hinweis auf die Täterschaft des Beschuldigten besteht in der Aussage des *Animus*, dass er der Ansicht sei, die Handschrift des Beschuldigten wiedererkannt zu haben. Der Beschuldigte bestreitete auf Vorhalt des Anzeigenerstatters jedoch den Tatvorwurf. Ein gutachterlicher Schriftvergleich ist nicht möglich, da dies nur mit Originalunterlagen erfolgen kann und die vom Täter geschriebene Selbstauskunft nach Verfilmung durch die Deutsche Bahn vernichtet wurde.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten war daher nach dem Grundsatz in dubio pro reo einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zulässig. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht (Anschrift siehe Absenderangabe) wird die Frist gewahrt.
Aber was solls, jedenfalls wurde der Fall nun abgeschlossen und die knapp 780? die zu zahlen waren, sind nun auch vergessen...