Einen Freund anzeigen?

07/19/2007 22:33 XxAnimusxX#1
Ich musste etwas nachdenken, jedoch habe ich mich letzendlich entschlossen es doch zu schreiben.
Wenige werden sich noch an den Fall erinnern, das ich vor der Frage stand, ob ich einen meinen längsten Freundschaften brechen und diesen anzeigen sollte.
Mehr dazu hier zu lesen:
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Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, nicht dass das sehr interessant wäre, jedoch kann man im Brief sehr schön erkennen das man nichts unternehmen möchte :>

Quote:

Das Ermittlungsverfahren gegen *Freund*, 27.02.1988
wegen versuchten Betrug und falscher Verdächtigung
Strafanzeige *Animus* und Deutschen Bahn AG vom 19.07.06 wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).

Gründe:
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen besteht kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat gegen den Beschuldigten.
Der einzige Hinweis auf die Täterschaft des Beschuldigten besteht in der Aussage des *Animus*, dass er der Ansicht sei, die Handschrift des Beschuldigten wiedererkannt zu haben. Der Beschuldigte bestreitete auf Vorhalt des Anzeigenerstatters jedoch den Tatvorwurf. Ein gutachterlicher Schriftvergleich ist nicht möglich, da dies nur mit Originalunterlagen erfolgen kann und die vom Täter geschriebene Selbstauskunft nach Verfilmung durch die Deutsche Bahn vernichtet wurde.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten war daher nach dem Grundsatz in dubio pro reo einzustellen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zulässig. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht (Anschrift siehe Absenderangabe) wird die Frist gewahrt.
Nunja was soll ich dazu noch groß sagen? Man hätte als Beweis ganz einfach mal irgendwelche offiziellen Dokumente nehmen können wie z.B. seine Abschlussarbeit in Deutsch von vor 2 Jahren :>
Aber was solls, jedenfalls wurde der Fall nun abgeschlossen und die knapp 780? die zu zahlen waren, sind nun auch vergessen...
07/20/2007 00:01 p ~#2
Hab gerade gelesen den Sachverhalt gelesen und muss sagen, dass sich dein sogenannter Freund nicht sehr freundschaftlich benommen hat.
Zwar heißt es Blut sei dicker als Wasser und Wasser dicker als der rest, jedoch ist eine Strafsumme von 780? doch recht hoch. Ich denke, dass ich nach geforderten Dokumenten suchen würde.
Ich würds einfach wissen wollen, vorallem wieso ers getan hat?
Warum er sich nie gemeldet hat?
Wieso er keinerlei Stellung nahm?
Und wieso er ausgerechnet dir ans Bein pissen musste?
07/20/2007 00:48 psych0o#3
ganz schön assig was "freunde" so machen können... :/
07/20/2007 10:36 XxAnimusxX#4
Quote:
Ich würds einfach wissen wollen, vorallem wieso ers getan hat?
Warum er sich nie gemeldet hat?
Wieso er keinerlei Stellung nahm?
Und wieso er ausgerechnet dir ans Bein pissen musste?
Diese Fragen kann ich dir sehr leicht beantworten.


Warum er sich nicht gemeldet hat? => er hatte schlichtweg angst
Wieso er keine Stellung nahm? => Tat er, jedoch beharrte er darauf nichts davon zu wissen
Warum ich? => Nunja, er wohnt 1 Block weiter weg, da wir uns nun seit unserem 6. Lebensjahr kennen, war ich natürlich der beste Kandidaten für "Fake-Daten".
Achja natürlich die beste Fragen, warum er das tat: Er wurde beim Schwarzfahren erwischt und ihm blieb keine andere Möglichkeit als Fake-Daten anzugeben, da er selber nichts zahlen wollte :>
07/20/2007 10:57 nogipuH#5
Oh gott ist das ein armer dreckiger Arschwichser
sry für die Ausdrucksweise aber hallo?! o.O
oh man da fällt mir echt nichts mehr zu ein, du tust mir echt leid.. 780? :rolleyes: ..
Und vorallem ein "Freund" .. krass ..

<hr>Append on Jul 20 2007, 10:58<hr> und nun? .__.
07/20/2007 13:01 XxAnimusxX#6
Nunja der Fall wurde falle gelasse und wird auch net mehr verfolgt. Der Typ lässt sich nicht mehr blicken und meidet mich.
Ich glaube wenn sowas wieder passiert machen ma das nach "Selbstjustiz" mit nem Schlagring :>
07/20/2007 13:18 B1ba#7
Würde ich auch machen.. Sowas schimpft sich Freund..-.- Asi
07/20/2007 13:41 p ~#8
Quote:
Originally posted by XxAnimusxX@Jul 20 2007, 13:01
Nunja der Fall wurde falle gelasse und wird auch net mehr verfolgt. Der Typ lässt sich nicht mehr blicken und meidet mich.
Ich glaube wenn sowas wieder passiert machen ma das nach "Selbstjustiz" mit nem Schlagring :>
Hätte ich getan als der Strafbetrag die 50? Marke überschritten hat.
07/20/2007 22:50 Eluo#9
Auuuah :(
Tust mir echt total leid :(.
Also wenn ich du wär ich hätte da GANZ anders reagiert. Und die anzeige wegen Körperverletzung wär mir dann auch recht ....
07/21/2007 17:53 Mosuki#10
also ab 50? hätte ich mir den "freund" auch direkt zu nem gespräch gepackt, wenn er net will, "wer nicht hören will mus fühlen" sage ich da nur!
07/21/2007 18:12 Christoph_#11
Quote:
Nunja was soll ich dazu noch groß sagen? Man hätte als Beweis ganz einfach mal irgendwelche offiziellen Dokumente nehmen können wie z.B. seine Abschlussarbeit in Deutsch von vor 2 Jahren :>
Das kann ich dir beantworten. Die hätten ja das Orginal von der Bahn gebraucht und für einen schriftvergleich ist dieses schließlich notwendig und genau das existierte ja nimmer.
07/21/2007 23:37 p ~#12
Quote:
Originally posted by Eluo@Jul 20 2007, 22:50
Auuuah :(
Tust mir echt total leid :(.
Also wenn ich du wär ich hätte da GANZ anders reagiert. Und die anzeige wegen Körperverletzung wär mir dann auch recht ....
Und die Strafe wäre nicht höher gewesen als die, die du so abbezahlt hast.