Charakterdienste rückgängig machen

11/21/2010 22:17 Alisami#31
Habe ich bereits gemacht, kürzer. Wenn wieder was anderes gesagt wird schick ich mal deine Antwort, danke :)
11/21/2010 22:31 Asdrubael Nith#32
Ich habe mich geirrt Leute. Es besteht kein 6-monatiger Anspruch aufs Widerrufsrecht wenn Blizzard nicht darauf hingewiesen hat. Das Widerrufsrecht besteht für immer.

Ich habe gleich ma ne Mail hingeschickt wegen Tansaktionen aus den Jahren 2007, 2008 und 2009.
11/22/2010 00:04 MoepMeep#33
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Originally Posted by Asdrubael Nith View Post
Ich habe mich geirrt Leute. Es besteht kein 6-monatiger Anspruch aufs Widerrufsrecht wenn Blizzard nicht darauf hingewiesen hat. Das Widerrufsrecht besteht für immer.

Ich habe gleich ma ne Mail hingeschickt wegen Tansaktionen aus den Jahren 2007, 2008 und 2009.
Ich bezweifel, dass Blizzard das lange mit sich machen lässt. Würde mich nicht wundern, wenn die AGB änderungen für die 2-Wochenfrist bereits draußen sind.
Wenn mich nicht alles täuscht, hat Blizzard jederzeit das Recht, dir den Account zu kündigen/sperren. Was du da machst, geht immerhin in richtung betrug ;)
11/22/2010 00:19 Asdrubael Nith#34
Blizzard hat zwar das Recht laut ihren TOS, aber die enthalten mMn überraschende Klauseln, die dann nichtig sind. Das heisst man könnte den Account entweder garnicht oder nur mit Fristsetzung kündigen, und das auch nicht einfach weil Du Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht hast.

Und wo bitte ist das Betrug?
11/22/2010 00:31 MoepMeep#35
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Originally Posted by Asdrubael Nith View Post
Blizzard hat zwar das Recht laut ihren TOS, aber die enthalten mMn überraschende Klauseln, die dann nichtig sind. Das heisst man könnte den Account entweder garnicht oder nur mit Fristsetzung kündigen, und das auch nicht einfach weil Du Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht hast.

Und wo bitte ist das Betrug?
Du hast eine Dienstleistung(Servertransfer, Umbenennung...) von Blizzard gekauft und willst nun nach mehreren Jahren dein Geld zurück? Dies hat laut Gesetz zwar seine richtigkeit, ist in meinen Augen aber dennoch Betrug.
11/22/2010 02:31 DenisK#36
Betrug impliziert eine kriminelle Handlung, da das Ganze aber deiner Aussage nach laut Gesetz seine Richtigkeit hat, kann es kein Betrug sein.
Wenn dir Gesetze nicht gefallen und du meinst man müsse nach Moral handeln, dann bleibt wohl nur ein Umzug in den Vatikan. :D

Die Charakterumbenennung die ich rückgängig machen möchte habe ich nur vorgenommen, weil Blizzard - die dreckigen Pussys - mich zig mal dazu getrieben hat meinen Char neu zu benennen, weil der Name ihnen nie weich genug war. Also wären deiner Definition nach die Umstände die zu meiner Charakterumbenennung geführt haben betrügerischen Ursprungs.
Entweder dürfte ich also nun zurück-Betrügen, deren erstgeborenen Sohn haben oder sie steinigen. ^^

Nehmen wir mal an sie ändern ihre AGBs - das wirkt dann nicht rückwirkend. Ich habe grade mal geschaut, ich habe seit 2006 22 Charaktertransfers gemacht. Wenn ich nun die Möglichkeit bekommen würde die 22*20 = 440 € zurück zu bekommen - wtf sollen sie meinen Account bannen, für den Preis würde ich den sofort bei Ebay verhökern.

Daher bin ich mal gespannt was bei Asdrubaels Anfrage herauskommt. Halte uns doch mal bitte auf dem laufenden, bzw. PM mich!
11/22/2010 08:53 Asdrubael Nith#37
Ich halt euch auf dem Laufenden was das angeht, keine Sorge.
11/22/2010 11:25 Redrum1#38
Kann mir denn jemand sagen ob das so stimmt, was ich da als Antwort erhalten habe?

Quote:
Leider können wir Ihnen die Kosten für diesen Dienst nicht mehr Erstatten. Wie bereits vor dem Transfer darauf hingewiesen wurde ( [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] ), ist Blizzard nicht verpflichtet einen Transfer rückgängig zu machen bzw. zu erstatten. Aus Kulanz unseren Kunden gegenüber bieten wir einen kostenlosen Rücktransfer an.
Auszug aus dem Link [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]:

Quote:
Kostenpflichtiger Charaktertransfer:

Haftungsausschluss

* CHARAKTERTRANSFERS SIND NICHT UMKEHRBAR. Blizzard hat unter keinen Umständen die Verpflichtung einen Transfer rückgängig zu machen -- Transfers erfolgen nur in eine Richtung.

* CHARAKTERTRANSFERS SIND NICHT ZURÜCKERSTATTBAR. Sobald der Charaktertransfer abgeschlossen ist, kann der Betrag von 20 EUR nicht wiedererstattet werden.
11/22/2010 13:10 DenisK#39
Meine gestrige E-Mail an Blizzard:

Quote:
Hallo XXX,

vielen Dank für Ihre prompte Antwort.

Ich bin Ihrer Empfehlung nachgegangen und habe mich über § 312d BGB informiert. Nach Absatz 3 "[...] erlischt bei einer Dienstleistung [Das Widerrufsrecht] auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.".
Ihrer Empfehlung nach habe ich einen erneute Charakterumbenennung angefordert und kann keine Möglichkeit zum Ausdruck dieses Wunsches erkennen können. Dazu kommt, dass Laut Urteil des AG Wuppertal 32 C 152/08 "[...] eine Kenntnis des Widerrufsrechts Voraussetzung dafür [ist], dass das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 erlöschen kann.".

Wie sie zweifelsohne erkennen können, handelt es sich in diesem Fall um ein doppeltes Versäumnis auf Ihrer Seite:
1. Das Fehlen der ordnungsgemäßen Belehrung über mein Recht auf Widerruf.
2. Das Fehlen meiner ausdrücklichen Zustimmung über die vorzeitige Erfüllung des Vertrages.

Ich wiederhole nun zum 3. Mal meinen Widerruf. Bitte bestätigen Sie mir diesen per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Nun sind ihnen die Argumente ausgegangen und sie stellen sich jetzt einfach quer:

Quote:
Hallo XXX,

vielen Dank für Ihre Email.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben ist es nicht möglich die Umbenennung des Charakters rückgängig zu machen. Während der Umbenennung wird ebenfalls darauf hingewiesen dass dieser Vorgang nicht umkehrbar ist.

Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben wenden Sie sich bitte schriftlich an unsere Rechtsabteilung, da der Rechnungssupport Ihnen diesbezüglich keine weiteren Auskünfte geben kann. Unsere Rechtsabteilung können Sie unter der folgenden Anschrift erreichen:

Blizzard Entertainment Europe
Legal Department
TSA 60 001
78143 Velizy Villacoublay Cedex
France



Mit freundlichen Grüßen

XXX
Kundendienst
Blizzard Entertainment
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Geil finde ich wie sie meinen es sei nicht möglich die Charakterumbenennung rückgängig zu machen, wie als ob es gegen die Gesetze der Physik verstoßen würde... ^^
Würde ja gerne schauen ob ich noch eine idiotische Aussage aus denen herauskitzeln kann indem ich darauf poche, dass es sehr wohl möglich ist, sie sich nur dagegen weigern, was ultimativ ein Bruch des Verbraucherschutzes ist. Aber ich warte mal ab was bei dir raus kommt Asdrubael - nen Widerruf auf meine 22 Transfers zu machen wäre eh weitaus interessanter.
11/22/2010 15:44 Alisami#40
AHAHA DANKE :D

Quote:
Hallo XX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach einer Überprüfung des von Ihnen durchgeführten kostenpflichtigen Fraktionswechsels, freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass eine Rücksetzung des Fraktionswechsels möglich ist. Eine Rücküberweisung des Betrages können wir leider nicht anbieten.

Damit die Rücksetzung von uns eingeleitet werden kann, möchten wir Sie zunächst bitten, den von Ihnen angeforderten Dienst komplett abzuschließen. Stellen Sie sicher, dass auch Änderungen am Charakter im Spiel vollständig abgeschlossen werden, bevor Sie uns erneut kontaktieren.

Bitte spielen Sie den Charakter aber danach nicht weiter, da dies eventuell die Rücksetzung behindern könnte.

Nach der Rücksetzung des Charakters wird die ursprüngliche Fraktion vor dem Fraktionswechsel wiederhergestellt. Seien Sie bitte versichert, dass jeglicher erhaltener Fortschritt des Charakters, seit der von Ihnen durchgeführten Änderung, nach der Zurücksetzung bestehen bleibt.

Bitte beachten Sie zudem, dass eine erneute Durchführung des kostenpflichtigen Dienstes erst nach dem Ablauf der normalen Wartezeit von drei Tagen gestartet werden kann.

Damit wir die Zurücksetzung des Dienstes für Ihren Charakter durchführen können, benötigen wir folgende Daten:
[...]
Ich will aber das Geld zurück :>
11/22/2010 16:22 Asdrubael Nith#41
Was das Geld angeht kann Blizzard anführen, dass der Service in Anspruch genommen wurde und deswegen als Leistungsersatz das Geld einbehalten wird. Das könnte man zwar zerlegen vor Gericht, weil sie sich ja nicht auf das Widerrufsrecht berufen können aber naja, das muss halt jeder für sich entscheiden.

In meinem Fall kam nun eine Absage, genau wie bei DenisK nachdem denen die Argumente ausgegangen sind. Ich habe es mir aber nicht nehmen lassen, nochmal anzurufen und denen die Gesetzeslage an den Kopf zu werfen. Das hat natürlich nichts gebracht (wurde auf die Rechtsabteilung verwiesen) und habe nun morgen einen Termin beim Anwalt. Halte euch weiterhin auf dem Laufenden :)
11/22/2010 17:22 AyreZ09#42
Nunja, wegen ein Spiel, und einer Dienstleistung die man in Anspruch nahm, so ein drama mit Anwalt, Gericht zu machen, finde ich ehrlich gesagt total lächerlich. Schließlich zwang Blizzard euch nicht Charakter Dienste zu nutzen. Zudem steht unter jedem Transfer z.b. dass sobald der Dienst durchgeführt wurde, es nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Und ihr wart damit einverstanden daher habt ihr es auch Akzeptiert, oder habt ihr mit Augen zu geklickt? :/

Sorry aber in meinen Augen echt unnötig sowas :/
11/22/2010 17:59 Asdrubael Nith#43
Ich glaube Du hast nicht verstanden worum es hier geht. Viele (und damit meine ich wirklich viele!) Spieler denken, Sie könnten nichts gegen Entscheidungen von Blizzard ausrichten.

Blizzard ist nicht unfehlbar, und es gibt sicher so einige Accounts die unberechtigterweise gesperrt wurden. Die Spieler haben es hingenommen, weil "man da ja eh nichts machen kann". Und ich möchte hier zu einem Umdenken bewegen. Natürlich kann das ausgenutzt werden, aber das wäre nicht möglich gewesen, wenn Blizzard sich von anfang an an deutsche und vor allem europäische Gesetze gehalten hätte.

Ich muss ein Impressum auf meiner Firmenwebsite haben, ich muss Steuern abführen und vor allem muss ich in Aufträge auch wirksam meine AGB inkludieren. Wenn ich dann etwas vergesse macht man mir als Unternehmer die Hölle heiss. Wieso sollte Blizzard verschont bleiben von allen Vorgaben die wir in der EU haben? Blizzard schöpft schliesslich auch alles mögliche (sinnlose) aus, um Konkurrenz vom Markt zu nehmen. Hast du Dir die Klageschrift Blizzard gegen Glider mal durchgelesen, auf was die gestützt wurde? Auf Veränderungen im Arbeitsspeicher. Blizzard hat es geschafft, einen Teil DEINES Arbeitsspeichers den DU gekauft hast für sich zu beanspruchen, solange das Spiel läuft. Wegen einem Gesetz das aus der Feder der Musikindustrie kommt, dem DMCA. Zum Glück ist das nur in den USA so.

Verbraucher haben allgemein die Arschkarte gezogen wenn man sich das Verhältnis Verbraucher / große Unternehmen ansieht. Und gerade deswegen sollte man auf sein Recht bestehen - und das ist es nunmal, unser Recht für immer die Möglichkeit eines Widerrufs zu haben wenn der Anbieter es schlichtweg verschweigt. Denkst du Blizzard hat das aus Versehen vergessen? Denkst du, die haben sich gedacht "Ach, wird schon gut gehen"? Denkst Du, sie hätten nicht die 2.000 EUR gehabt um einen Anwalt zu bezahlen der gesetzeskonforme AGB erstellt? Wenn Du das denkst, dann solltest Du Dir überlegen wieviel Du Dir freiwillig vom Staat und von Unternehmen aufhalsen lässt.

Es ist eine Prinzipsache wie ich finde. Du schreibst "niemand hat euch gezwungen" und "sie haben euch darauf hingewiesen dass es nicht mehr rückgängig gemacht werden kann" und "ihr habt es akzeptiert".

-> Natürlich hat uns niemand gezwungen, das steht aber auch nicht zur Debatte. Entscheidungen können sich ändern, Meinungen auch. Dementsprechend kann ich mir also nochmal überlegen, ob ich wirklich auf dem Server bleiben möchte oder nicht.
-> Es ist auch richtig, dass Blizzard eine Umkehrbarkeit ausgeschlossen hat. Aber Sie haben es auf die falsche Art und Weise getan. Blizzard sagt, wie du hier auch in den gequoteten Mails erkennen kannst, einfach nur "Nein". Das Gesetz gibt aber etwas anderes vor. Es erlaubt nicht einfach nur "Nein". Du hast dich an Gesetze zu halten, wieso Blizzard nicht?


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11/22/2010 19:16 AyreZ09#44
Nunja, das sind gerade verschiedene sachen. Ich meine wegen dem Transfer und wegen nichts anderem. Ob sie es nun falsch taten, oder nicht ist egal, jeder hat es verstanden und keiner hat damit ein Problem da jeder der Deutschen sprache mächtig ist. Für mich ist es sehr zu verstehen wenn dort steht " eine Rücksetzung ist nicht möglich " dann hat es sich für mich und ich werde mir im klaren, ob ich meine Meinung eventuell mal ändern könnte. Das andere Zeug was du geschrieben hast habe ich nicht angesprochen und interessiert mich nicht. Denn ich war und bin mit dem Blizzard Dienst laut AGB einverstanden und mehr kümmerts mich nicht.

By the way, trozdem viel Glück solltest du mit deinem Anwalt bei Blizzard was erreichen!
11/22/2010 19:25 Asdrubael Nith#45
Es ändert nichts daran, dass es nicht erlaubt ist, dass Sie eine "rückgabe" bzw. den Widerruf ausschliessen. Danke trotzdem.