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Originally Posted by Swyr
ihr macht eine bewerbung:
also so hab ich sie gemacht ihr müsst hald nur eure daten eintragen
name: tobias lechner
addresse: maibacherstraße 35
80331 müchnen
schulabschluss: abitur mit 1,0
hobbys: lernen
selbstbeshreibung: nett,freundlich
aussehen: gut
geburtsdatum: 7.1.1990
so macht ihr eure bewerbung nur mit eurem namen und eurer addresse und dan schickt ihr an irgendeine firma und die sehen
"AHH ABITUR 1,0 DEN NEHMEN WIR"
dann bekomt ihr dort ein job und verident viel geld
weil ihr dürft nur gute sachen schreiben also auch wen ihr hauptschule seid dan shreibt gymnasium hin dan nehmen die euch :D
klappt ich arbeite jetzt von zu hause aus und muss solche formulare ausfüllen und werde bezahlt pro stunde 10 € kann aber arbeit aufteilen so sind ca. 100-200€ im monat und ich bin erst 15 gebt bei alter am besten 20 an das ist gut.
Methode von kira:
Stumpfhose über den Kopf, Pistole besorgen und Tankstellen überfallen. Gibt gut Geld.
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Habt ihr ne Ahnung, wie kriminell so was ist? Vor allem auch die "Methode" von kira. Nein das geht mal gar nicht...
Dein Guide besteht nur aus Mißbrauch von Titeln...,
viel Spaß wenn du dabei erwischst wirst.
Das hast du dir dann auch selber zu zuschreiben...
Gliederung
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Mfg,
Agent Saw