Bei Paysafekarten wird unter 2 Typen unterschieden:
- Classic (über 18 Jahre),
- <18 (unter 18 Jahre)
Mit der Classic-Karte lassen sich auch Inhalte für Erwachsene bezahlen,
die für Minderjährige nicht zugänglich sein dürfen.
Demzufolge dürfte die Classic-Karte nicht an Minderjährige verkauft werden.
Quote:
Liebe Nutzer,
gerne gehen wir auf die Fragen ein, die hier im Forum aufgekommen sind. Leider können wir dem konkreten Fall nicht nachgehen, da uns Details zu den Geschäftsfällen fehlen.
Es stimmt, unser Prepaidzahlungsmittel paysafecard kann von Jedermann bei den bekannten Verkaufsstellen erworben werden, auch von Konsumenten, die nicht volljährig sind. Ein paysafecard Guthaben ist genauso sicher und unkompliziert einzusetzen wie Bargeld – und sollte vom Verbraucher auch genauso verantwortungsvoll verwendet werden.
Was die Nutzung von Internetangeboten für Erwachsene angeht, so ist die rechtliche Regelung eindeutig: Der Webshop hat die Pflicht, die Volljährigkeit des Nutzers zu überprüfen und Minderjährigen die Nutzung zu verwehren. Möglich ist dies, da bezahlpflichtige Webseiten eine Registrierung erfordern. Genauso wie bei Zahlungen außerhalb des Internets kann hier nicht der Zahlungsmittelbereitsteller die Aufsichtspflicht übernehmen.
Wenn Jugendliche freien Zugang zu großen Geldbeträgen haben, besteht natürlich das Risiko, dass dieses Geld nicht im Sinne der Eltern ausgegeben wird. Das kann sowohl im Internet als auch im Laden nebenan passieren. Wir nehmen aber Ihre Schilderung zum Anlass, unsere Vertriebspartner nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass an Jugendliche nicht über die Taschengeldgrenzen hinaus paysafecards verkauft werden dürfen.
Gerade die paysafecard ermöglicht eine gute Kostenkontrolle und schützt vor Verschuldung, da nur soviel ausgegeben werden kann, wie vorher schon bezahlt wurde. Da bei der Onlinezahlung keinerlei Bank- oder Kreditkarteninformationen angegeben werden müssen, ist die Zahlung mit paysafecard besonders sicher.
|