In Augsburg kam es zu einem interessanten Urteil. Ein 16 Jähriger, der von Bekannten das Passwort zu deren Metin2 Account erhalten hat & diese später leerräumte, wurde von einem Gericht zu 80 Sozialstunden verurteilt.
Das Gericht schätzt den Schaden auf immerhin 1000€, da im Internet virtuelle Gegenstände für echtes Geld verkauft werden.
Da es keine "virzuellen Diebstähle" gibt, wurde der Täter Da es virtuellen Diebstahl im Strafgesetzbuch nicht gibt, wurde dem Täter "unbefugter Datenveränderungen" zur Last gelegt.
Das Urteil könnte wegweisend für andere Prozesse sein. Dazu sollte es Betrogene zu einer Anzeige ermuntern.
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Das Gericht schätzt den Schaden auf immerhin 1000€, da im Internet virtuelle Gegenstände für echtes Geld verkauft werden.
Da es keine "virzuellen Diebstähle" gibt, wurde der Täter Da es virtuellen Diebstahl im Strafgesetzbuch nicht gibt, wurde dem Täter "unbefugter Datenveränderungen" zur Last gelegt.
Das Urteil könnte wegweisend für andere Prozesse sein. Dazu sollte es Betrogene zu einer Anzeige ermuntern.
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