Brief vom Anwalt wegen Yangverkauf :/

09/09/2010 15:35 Equality'#1
Hallo ich hatte vor 2 wochen yang auf mosha verkauft (1kkk) für 100 €
wurde aber leider gebannt und brauchte halt diese 2 wochen um die 1kkk wieder aufzutreiben und hab dem käufer leider nicht geantwortet so grade hab ichn brief gekreigt wo drin steht das die übergabe nit standgefunden hat blabla
und das ich die 100 € sofort zurück zahlen soll.
Das yang habe ich aber jetz bereit zur übergabe muss ich das geld zurück zahlen oder das yang noch nachträglich übergeben ? weil eigentlich wenn ich das zurück überweiße gilt das doch als nicht bezahlt wo ich ebendfalls einen anwalt einschalten könnte.


Und einen anwalt einschalten war nicht besonders klug da yangkauf nicht gestattet ist <,<
09/09/2010 15:39 jere88#2
Mit dem Käufer in Verbindung setzen und das klären. Du bist als Verkäufer aber in der Bringschuld. Außerdem war es richtig von ihm einen Anwalt einzuschalten, wenn du ihm nicht antwortest und auch nicht die Leistung erbringst. Außerdem ist es von der Gameforge nicht erlaubt Yang zu verkaufen, aber in einem Zivilrechtlichen Verfahren würde er gewinnen, da du die Leistung nicht erbracht hast. Einfach mit ihm in Verbindung setzen, ob er lieber das Yang oder sein Geld wieder haben möchte.
09/09/2010 15:40 AKK™#3
liegt an deinem geschäftspartner

also an dem anderen typi der das yang gekauft hat
ob der sich aufn deal einlässt

____

da das ilegal ist glaube ich aber hat der ja auch was ,,ilegales'' gekauft
deswegen glaube ich nicht das du das geld zurück geben brauchst o,ö bin mir aber net sicher

ps: heißes bild :P
09/09/2010 15:46 .Guerrero#4
Ich denke schon das er den ´deal´eingeht, da er ja die absicht hatte das yang zu kaufen nur zu dem zeitpunkt hattest du das yang dann nicht mehr. du könntest ihm ja als entschädigung etwas mehr yang geben oder vlt. noch etwas dazu geben.
09/09/2010 15:47 jere88#5
Natürlich muss er es zurückgeben oder die Leistung erbringen.
Das Yang selbst kann er ja auch eigentlich garnicht verkaufen, da es ja nicht ihm gehört, sondern der GF4D. Er kann nur für die Leistung der Beschaffung bezahlt werden, und diese muss er erbringen ;)
09/09/2010 15:57 Equality'#6
Naja waren nur 2 Wochen er haette auchmal mehr Kontakt suchen koennen anstatt nur 1ner Nachricht per eBay finde Anwalt voellig uebertrieben
09/09/2010 15:58 .Guerrero#7
Du hättest allerdings auch mal antworten können.
09/09/2010 16:02 Equality'#8
Ja ich weis war halt ein Fehler
09/09/2010 16:04 DaaRkk#9
Da muss ich felix recht geben.
09/09/2010 16:34 i.Love.Money#10
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Originally Posted by Exotic :3 View Post
Naja waren nur 2 Wochen er haette auchmal mehr Kontakt suchen koennen anstatt nur 1ner Nachricht per eBay finde Anwalt voellig uebertrieben
Öhm ist nicht übertrieben ich würde auch so reagieren
wenn ich meine Ware nicht erhalten würde.
Er steht voll im Recht das zu tun.

Und die Aussage waren doch nur 2 wochen mehr dazu sag ich nicht.
09/09/2010 17:04 Powerstyl#11
Naja wegen nur 100 Euro einen Anwalt einschaltet ist wohl sehr übertrieben , da kostet der Anwalt ja mehr ;D
09/09/2010 17:07 Capoeria#12
für 100€ nen anwalt einschalten ?!
Naja n kompletter noob :D:D Anwalt kostet schon 150€ für ne einmalige Sache und wenn der nen richtigen Anwalt hat, dann hat er eh genug Geld und die 100€ wär nicht weiter schlimm...
Etwas mysteriös :D

€: War jmd schneller xD
09/09/2010 17:07 .тυякσ?!#13
Ignoriere einfach
Können dir nichs anhaben Yang kaufen is schon Ilegal daher muss er auch ins Gras beißen ^^
Er kann dir nichs anhaben !
09/09/2010 17:18 .Guerrero#14
Es kann ja auch sein, dass er selber anwalt ist oder einen freund hat der anwalt ist.
Ansonsten finde ich einen anwalt einzuschalten auch etwas zu krass.
09/09/2010 18:25 Equality'#15
Quote:
Originally Posted by .тυякσ?! View Post
Ignoriere einfach
Können dir nichs anhaben Yang kaufen is schon Ilegal daher muss er auch ins Gras beißen ^^
Er kann dir nichs anhaben !
Bin kein Unmensch , hab mich mit dem geeinigt.
Yang habe ich übergeben :)
Doch über die 46€ die ich dem Anwalt übergeben muss reg ich mich schon auf -.-