Macht ihm doch keine Angst :D:D
Wenn sie die Daten haben wollen, um zu prüfen, ob du wirklich so ein Schülerticket hast und du gibst den Namen von jemand anderes an (der zb. eins hat), damit du nichts bezahlen musst, ist das wohl Betrug, weil du sie damit um das Geld für das Ticket, das du hättest kaufen müssen, betrügst.Quote:
Jungs / Mädels das ist kein Betrug ^^
Das ist höchstens §111 OwiG wenn er der Polizei noch den falschen Namen angibt.
Aber mim Kontrolleur ist es so, als würde ich euch anlügen ^^