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08/03/2010 22:20 Aaragorn#16
das ist soweit auch nicht ganz richtig Sollum, denn das Gesetz unterscheidet hier zwischen eigentümer und Besitzer.
Bei der GF läuft das quasi wie bei Mietwohnungen.. Der Eigentümer ist hier der Vermieter weil die wohnung ihm gehört... der Besitzer ist der Mieter weil er die Tatsächliche Gewalt (Wohnt drin) auf diese Sache ausübt.
Nachdem das geklärt ist schauen wir uns den Fall nochmal unter diesen Gesichtspunkten an.
GF = Eigentümer denen gehören die Sachen
Gamer = Besitzer der Sachen (Itemshop) weil er die tatsächliche Gewalt darüber ausübt
Also Anzeigbar
08/03/2010 22:23 тrαder#17
Kann man aber schlecht verfolgen oder nicht?
08/03/2010 22:29 Aaragorn#18
Aber nichtsdestotrotz finde ich es armselig damit zu posen das man jemanden abgezockt hat. Das sind die Leute die real a nichts auffe Kette kriegen und b für jede Scheisse die sie bauen direkt nach Mutti an den Rockzipfel rennen um sich vor den Konsequentzen ihres Handelns zu verstecken.
Ausserdem finde ich den oben aufgeführten Vergleich Ich zitiere: ja und ohne hilter wäre sie auch schöner gewesen
überaus geschmacklos. Denn diesen Herrn mit abzocken gleichzusetzen ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Überlebenden von damals.

@ Sollum Rein theoretisch lässt sich das anhand der Tradedaten der GF zurückverfolgen und laut der neuen Gesetzgebung sind anbieter von Foren Games Tauschbörsen etc verpflichtet die IP Daten einer Person auf Verlangen der Hoheitlichen Gewalt (Polizei staatsanwalt) herrauszugeben und so kann man über den Provider den Realen Namen und die adresse erhalten.
08/03/2010 23:13 Ninjakilla324#19
Quote:
Originally Posted by wasabi1 View Post
:D jeder 2te hackt jeder 4te abzogger :D und ich gehöre nunma zu beidem :P
nein? wtf