Gesetztesfrage: Bier als Ami in DE

06/18/2010 18:23 Hookah#1
Moin,

Wir hatten eben in der Prem-Shoutbox die nette Diskussion über folgende Situation :

Ein 16 Jähriger Ami (Jeder weiss, in den grössten teilen Amerikas ist Alkohol erst ab 21) geht nach Deutschland - Und will sich Alkohol kaufen..
Muss er nun auch in Deutschland 21 sein ?

Ist ja nicht so dass die Deutschen kein Weed in Holland bekommen !

/discuss
06/18/2010 18:25 Kɛvin#2
Ich denke nicht denn Deutsches Gesetz ist in Deutscheland Gesetz!
06/18/2010 18:25 Ninjiaki#3
Wie gesagt, wenn sie nicht mit 16 Auto fahren dürfen ( in Deutschland )
Warum sollten sie dann erst mit 21 Alk bekommen dürfen?
Außerdem wird keine Kassiererin darüber aufgeklärt sein :p
€: Vllt gibts beim Zoll Probleme, aber ansonsten denke ich nicht.
06/18/2010 18:25 Gl0be.StaR™#4
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;D ne spass aber natürlich darf der bei uns ab 18 auch trinken^^
06/18/2010 18:26 Obilee#5
Ich hab mal Titel geändert, bei dem anderen kommt man auf komische Gedanken
06/18/2010 18:29 USB Schnittstelle#6
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Originally Posted by __xXKevinXx__ View Post
Ich denke nicht denn Deutsches Gesetz ist in Deutscheland Gesetz!
so ist es.

wäre ja auch ziemlich schwachsinig wenn es anders wäre
06/18/2010 18:29 Hookah#7
Quote:
Originally Posted by Obilee View Post
Ich hab mal Titel geändert, bei dem anderen kommt man auf komische Gedanken
18/06/2010 18:26 <Rainvair> ich hab schon nach der umfrageoption "raus" gesucht :S
06/18/2010 18:35 Ninjiaki#8
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.
(...)
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1) die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
2) die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen eines Staates, der nicht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten,
06/18/2010 18:38 Hookah#9
das hat aber nichts mit führerscheinen zutun.. ^^
06/18/2010 18:39 Ninjiaki#10
Die Frage hatten wir aber auch grade in der SB.
Ob ein 16-Jähriger Ami mit Führerschein in Deutschland fahren darf ;o
06/18/2010 18:42 Hookah#11
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Originally Posted by Ninjiaki View Post
Die Frage hatten wir aber auch grade in der SB.
Ob ein 16-Jähriger Ami mit Führerschein in Deutschland fahren darf ;o
ja dann hättest den link in der SB posten können.. gehört hier aber nicht so wirklich rein ^^
06/18/2010 18:43 Ninjiaki#12
Aber wenn das Gesetz sozusagen ins Deutsche "übertragen" wurde, warum sollte das Alkoholgesetz es dann nicht auch? ;o
06/18/2010 18:45 Ᵽoppei#13
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Originally Posted by __xXKevinXx__ View Post
Ich denke nicht denn Deutsches Gesetz ist in Deutscheland Gesetz!
Ist auch meine Meinung sonst könnte ja jeder Ami der in Deutschland ein Grundstück besitzt:"Bleib von meinem Rasen runter oder ich knall dich nach amerikanischem Gesetz ab!"
06/18/2010 19:01 Gentleman Jack#14
Deutscher boden deutsche gesetzte, du darf mit 16 in Amerika auch nicht trinken weil du Deutscher bist.
06/18/2010 19:33 Cholik#15
@OT:
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Originally Posted by Hookah View Post
Ist ja nicht so dass die Deutschen kein Weed in Holland bekommen !
Das macht die Sache noch lang nicht legal, denn 1. ist es in Holland schonmal nicht "legal" und 2. :

Quote:
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

@T: mjo ;O