Erbe von meinem Opa

11/12/2025 20:31 .Kaze#1
Hi,kennt sich jemand mit Erbnachlass aus?

Meine Oma hat das Testament für meinen Oma geschrieben,meine Oma verstarb 2022,mein Opa Dieses Jahr 2025, gilt das Testament jetzt,obwohl es meine Oma geschrieben und unterschrieben hat?


Ich bin der Enkel,mein Vater ist 2018 gestorben
Habe noch einen Onkel,somit erbt der Onkel jetzt alles?
11/12/2025 23:13 jody1#2
Erst einmal mein Beileid.

Nein dein Onkel bekommt nicht alles, du rückst für deinen Vater nach.
11/13/2025 08:48 nÂsty.#3
Mein Beileid.
11/14/2025 06:30 schwarzzi#4
Auch von mir Beileid.

Du rückst für deinen Vater nach. Wenn deine Großeltern nur 2Kinder hatten, dein Vater und dein Onkel, bekommst du 50% und dein Onkel 50%. Außer gibt noch mehr Familie.

Aber das ist wirklich ein Thema für einen Rechtsanwalt mit Spezifikation Erbe.

Ich schätze mal, da wird ein Haus geerbt, das wird dann eventuell schon eine größere Summe sein bei den Preisen heute. Oder wohnt dein Onkel noch in dem Haus?

Grundstück/Haus würde ich sofort niemals verkaufen, wenn man nicht unbedingt das Geld braucht. Und falls dort noch Familien Mitglieder wohnen. Das gibt dann sehr schnell großen Streit in der Familie.

Kein schönes Thema.
11/17/2025 13:17 Alnop2008#5
Mein Beileid!




Die gesetzliche Erbreihenfolge richtet sich nach den sogenannten Ordnungen, wobei Erben niedrigerer Ordnungen höhere Ordnungen von der Erbfolge ausschließen. An erster Stelle stehen die Nachkommen (Kinder, Enkel etc.). An zweiter Stelle erben die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister etc.). Wenn keine Erben erster oder zweiter Ordnung vorhanden sind, erben die Großeltern und deren Nachkommen. Der überlebende Ehegatte erbt in jedem Fall mit, sein Erbanteil richtet sich nach dem Güterstand und den Verwandten, die neben ihm erben.
Gesetzliche Erben nach Ordnungen
1. Ordnung: Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel).
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten/Neffen).
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins/Cousinen).
4. Ordnung: Urenkel des Erblassers und deren Nachkommen.
5. Ordnung: Ururgroßeltern und deren Nachkommen.
Wichtige Regelungen
Ausschlussprinzip: Erben einer näheren Ordnung schließen Erben entfernterer Ordnungen grundsätzlich aus.
Ehegatte: Der Ehegatte erbt grundsätzlich mit und hat einen gesetzlichen Erbanspruch, dessen Höhe vom Güterstand und den weiteren Verwandten abhängt.
Erbstreitigkeiten: Bei der Ausschlagung eines Erbes durch eine Person rückt die nächstfolgende Person in der gesetzlichen Erbfolge nach. Sind Kinder des Ausschlagenden vorhanden, rücken diese als Erben nach.
Unverheiratete Partner: Nicht verheiratete Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Erben und müssen testamentarisch bedacht werden, um zu erben.