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Originally Posted by Sharptron
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Waffengesetz | Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition §§ 4 - 42a | Unterabschnitt 7 - Verbote §§ 40 - 42a
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Kannst der Polizei gerne versuchen zu erklären warum du das führen willst/musst, ob die dir das abkaufen kannst du als Glücksspiel angehen. Würde nicht so viel auf die Legalität eines Gegenstandes legen, nur weil es auf Amazon oder anderen Onlineshops frei erhältlich ist.
Ich kann dir das hier empfehlen:
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Musst aber aufpassen, das Ding kommt schon aus der Fabrik so scharf raus, dass du dir direkt die Finger absäbeln kannst.
Edit: Auf Amazon günstiger und Prime Versand:
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