Urheberrechte

02/03/2021 07:20 .Madara™#1
Hey ich bin aktuell angehender Produzent und wollte mal fragen ob jmd sich mit Urheberrechten auskennt.

Ich würde gerne einen Namen nehmen wie z.B. Hidan069 jetzt ist nur das Problem, dass der Name Hidan aus einem Anime (Naruto) stammt.

Inwiefern ist sowas rechtens denn ich habe vor einiges an Geld damit zu verdienen sogar schon erste Anfragen aus dem Raume Frankfurt für Beatpacks.

Mir fehlt halt nur der Künstlername für meine Tags hätte nie gedacht, dass das real wird so..

Danke für eure Unterstützung! :bandit:
02/03/2021 09:15 Looneytune#2
Kein Problem
02/03/2021 09:18 .Madara™#3
Quote:
Originally Posted by Looneytune View Post
Kein Problem
Oh hi looney auch noch hier haste ne Quelle dazu? Bin da sehr neugierig ... komme durch google nur auf unterschiedliche Meinungen..
02/03/2021 09:24 quniix#4
§23 Urheberrechtsgesetz:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Als Bearbeitung gilt im Urheberrecht eine Schöpfung, welche die wesentlichen individuellen Züge des Originals aufweist. Die vorgenommenen Veränderungen sind dabei von der Persönlichkeit des Bearbeiters geprägt. Daher spielen für die Bearbeitung zwei Urheberrechte eine Rolle: Zum einen die Rechte des Originals und zum anderen das Bearbeiterurheberrecht. Denn gemäß § 3 UrhG, genießen auch diese einen eigenständigen Schutz:

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.

Heißt also:
Neben der Bearbeitung existiert im Urheberrecht auch die sogenannte „freie Benutzung“. In diesem Fall wird ein fremdes Werk ausschließlich als Anregung zur Schaffung eines neuen Werkes verwendet. Entscheidend ist dabei, dass die Werke dabei einen erkennbaren, gestalterischen Abstand zueinander aufweisen. Gemäß § 24 UrhG ist die freie Benutzung ohne die Zustimmung des Urhebers der Vorlage zulässig.
02/04/2021 19:43 EseTNoD#5
Naja, dieses "Hidan" könnte auch ein ganz normaler Name sein, deshalb denke ich nicht, dass es Probleme geben wird. Ich meine, wenn du bspw. Hans heißen würdest und dich Hans069 nennst, gibt es da ja auch nichts auszusetzen, wobei mehrere Millionen Leute in DE ebenfalls Hans heißen. Keine Ahnung, ob ich das erklären konnte hahah