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Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vorrat zum Zweck der Strafverfolgung ist in Deutschland unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung in der derzeitigen Form gegen die Verfassung verstößt.
Daten müssen gelöscht werden
Die Vorratsdatenspeicherung ist nach dem Urteil mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar, so das Gericht. Alle bisher gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Gericht.
Nach dem Gesetz werden in Deutschland seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr.
Mehrere Kritikpunkte
Das Verfassungsgericht gab mit dem Urteil drei Verfassungsbeschwerden statt. Insgesamt 35.000 Bürger hatten gegen die Bestimmungen geklagt. Aus Sicht der Verfassungsrichter wird bei der Vorratsdatenspeicherung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Na dann sag ich einfach mal: Owned :D